Zum vierten Mal am Start

September 19, 2008
Seit bald zehn Jahren läuft gegen den Präsidenten des Vereins gegen Tierfabriken Erwin Kessler ein Verfahren wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm. Nun hat das Zürcher Obergericht den Fall erneut an das Bezirksgericht Bülach zurückgewiesen.
<strong>Antisemitische Ideologien </strong>Gegen Erwin Kessler l&auml;uft ein Verfahren wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm

Ende August schrieb das Zürcher Obergericht ein weiteres Kapitel in einem Strafverfahren, in dem die Gerichtsbehörden nicht die beste Figur machten. Es wies das Verfahren gegen Erwin Kessler, Präsident des Vereins gegen Tierfabriken (VgT), an das Bezirksgericht Bülach zurück, das nun bereits zum vierten Mal in der gleichen Angelegenheit zu urteilen hätte. Allerdings ist das obergerichtliche Urteil noch nicht rechtskräftig, und ein Weiterzug an das Zürcher Kassationsgericht oder an das Bundesgericht läge in der Logik der Dinge, geht es doch um die Frage, welche Teile der dreimal ergänzten Anklage inzwischen verjährt sind. Und jede weitere Verlängerung macht eine Verjährung wahrscheinlicher.

Holocaust-Leugner

Das Verfahren, unter anderem wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm, begann vor über zehn Jahren. Die Staatsanwaltschaft wirft Kessler unter anderem vor, einerseits durch die Verbreitung von Schriften von Holocaust-Leugnern selbst den Holocaust geleugnet zu haben, andererseits durch antisemitische Texte Ideologien verbreitet zu haben, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung der Angehörigen einer Religion gerichtet seien. In der Zwischenzeit ist Kessler dafür mehrmals zu unbedingten Gefängnisstrafen verurteilt worden, ohne dass die Urteile einmal rechtskräftig geworden wären.

Im Sommer hat Kessler nun eine weitere Auseinandersetzung eröffnet. Sein amtlicher Verteidiger beantragte nämlich, das Verfahren einzustellen, da Kessler zu einer Entschuldigung wie auch zur Leistung einer Wiedergutmachungszahlung an jüdische Tierschutzorganisationen bereit sei. Allerdings hält sich Kesslers Wiedergutmachungswille in einem kleinen finanziellen Rahmen. Wie er in den «VgT-Nachrichten» schreibt, stellte er je 2000 Franken an eine israelische Tierschutz- und eine israelische Vegetarier-Organisation in Aussicht.

Staatsanwaltschaft und Obergericht waren sogar bereit, auf dieses Angebot einzutreten, doch der Tierschützer hat den Antrag wieder zurückgezogen, da er die mutmasslich hohen Verfahrenskosten gleichwohl hätte bezahlen müssen und dies seiner Ansicht nach einer Schuldanerkennung gleichgekommen wäre. In der letzten Nummer der «VgT-Nachrichten» hat Kessler nun aber eine «Entschuldigung» veröffentlicht, es sei ihm niemals darum gegangen, «das jüdische Volk und ihre Glaubensgemeinschaft zu diskriminieren oder ihnen insgesamt ein bestimmtes Verhalten oder eine bestimmte Charaktereigenschaft zu unterstellen». Eine Behauptung, die sich, gestützt auf Kesslers Auslassungen der vergangenen Jahre, leicht widerlegen lässt.

Beschwerden und Rekurse

Kessler hat Erfahrung darin, die Zürcher Justiz leerlaufen zu lassen. Er ist bereits einmal wegen Rassendiskriminierung rechtskräftig verurteilt worden, doch hat er die Freiheitsstrafe (45 Tage Gefängnis) nie absitzen müssen, da er – wie der Zürcher Regierungsrat später feststellte – mit einer «Hinhaltetaktik» die Vollstreckungsverjährung erreichte. Zuerst verwies Kessler auf eine beim Europäischen Menschengerichtshof eingereichte Beschwerde gegen das Bundesgerichtsurteil. Diese hatte zwar keine aufschiebende Wirkung und wurde später vom Gerichtshof auch nicht zum Verfahren zugelassen, doch die Zürcher Behörden liessen die Sache fast 18 Monate ruhen. In der Folge reagierte der VgT-Präsident auf fast jeden Entscheid der Strafvollzugsbehörden mit Beschwerden und Rekursen, die auch schon einmal bis zum Bundesgericht und an den Europäischen Menschengerichtshof gingen.

In den letzten Wochen vor der Vollstreckungsverjährung zum Jahresende 2006 will Kessler ins Ausland gezogen sein: Es gebe, so schreibt der Antisemit in seiner Dokumentation zum nicht erfolgten Strafantritt, «auch in Europa Orte, wo man vor der neuen, jüdisch gesteuerten Inquisition» geschützt sei.

Hans Stutz