«Zu Konsultationen» in Bern
Eine der schärfsten Massnahmen der internationalen Diplomatie wendete das Schweizer Aussenministerium (EDA) an: Der Schweizer Botschafter in Damaskus wurde «zu Konsultationen nach Bern zurückerufen». Das EDA, das wiederholt zur Respektierung der Grundfreiheiten in Syrien aufgerufen hatte, findet die Gewaltakte der syrischen Sicherheitskräfte gegen die Zivilbevölkerung nicht akzeptabel, wurde mitgeteilt. Vom Rückruf des Botschafters «zu Konsultationen» braucht es eigentlich nur ein paar Schritte bis zum Abbruch der diplomatischen Beziehungen, aber so weit dürfte es kaum kommen. Wann der Botschafter zurück nach Damaskus reist, ist nicht bekannt.
Zum Vergleich: Ägypten überlegt sich immer noch, ob sein Botschafter nach Kairo zurückgerufen werden soll. Dabei ging es um eigene Staatsbürger: Während der Schiesserei nach Terroranschlägen bei Elat wurden ägyptische Sicherheitsbeamte getötet.
Das EDA fordert in seiner Mitteilung die syrischen Behörden auf, die Repression unverzüglich einzustellen und die Grundrechte der Bevölkerung in Syrien zu achten, namentlich das Recht auf Leben, das Folterverbot, die Meinungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit und verlangt, «dass rasch unabhängige Untersuchungen durchgeführt werden, um die genauen Umstände und die Verantwortlichen dieser Gewalttaten zu ermitteln». Auch sei «ausländischen Medienschaffenden Zugang zu gewähren, damit sie über die Ereignisse berichten können».
Aufgrund ihrer humanitären Tradition wolle die Schweiz mit dem Rückruf ihres Botschafters ein starkes Signal an die syrische Führung senden. Es bedeute jedoch nicht eine Einstellung der diplomatischen Beziehungen. Die Schweizer Botschaft in Damaskus sei offen arbeite normal weiter. Die Schweiz unterhält auch ein Konsulat in Aleppo. Die Botschaft stehe auch in Abwesenheit des Chefs «in engem Kontakt mit den Vertretungen anderer Staaten und mit den Schweizer Bürgern in Syrien». Seit Anfang August rät das EDA auf seiner Homepage von Reisen nach Syrien ab und empfiehlt allen Schweizern, deren Anwesenheit nicht unbedingt erforderlich sei, auszureisen.
Am 17. August wurden die wie in der EU ausgesprochenen Sanktionen von Mai 2011 erweitert. Dabei geht es um die Blockierung von Geldern von Personen des syrischen Regimes und dessen Umfeld, Reisebeschränkungen und ein Exportverbot für militärische Güter. [GB]