Worte der Preisträgerin Claudia Kaufmann

October 28, 2011

Ich gebe es gerne zu: Ich habe keine Erfahrung mit der Entgegennahme von ehrenvollen Prei­sen. Mir fehlt hier also jede Form der Routine. Das macht mich heute etwas verlegen, ist an­der­seits aber auch gut so. Denn die grosse Ehre, heute den Nanny und Erich Fischhof-Preis entgegen nehmen zu dürfen - und erst noch zusammen mit Dick Marty ausgezeichnet zu wer­den -, hat im Vorfeld mich veranlasst,  mich mit den Werten, für die die Preisvergabe steht, auseinanderzusetzen und mich nach meinem Beitrag an das Engagement, zu dem der Preis aufruft, zu fragen. Mir ist dabei bewusst geworden, wie schwierig es ist, das wie es scheint Nichtselbstverständliche des Selbstver­ständlichen zu erkennen und damit umzugehen. Dabei geht es nicht nur um mich und meine Frage nach dem Grund für die Auszeichnung. Es geht um weit mehr, wenn wir uns die Verankerung der Menschenrechte und ihre Umsetzung ansehen. Dazu später ausführlicher.

Zunächst möchte ich einfach meine grosse Freude und meinen tief empfundenen Dank aus­sprechen:
Der Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus und der Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz für die grosse Ehre, die mir heute zuteil wird. Herzlich danken möchte ich sodann Cécile Bühlmann für ihre grosse Wertschätzung, die ich durch ihre so wohlwollende Anspra­che erfahren durfte. Ich möchte sodann auch Ihnen allen, liebe Anwesende, für Ihr Kommen danken. Es berührt mich, in diesem Kreis, mit Ihnen zusammen diese Feier erleben und mich an­schliessend mit Ihnen austauschen zu dürfen. Und schliesslich möchte ich meine Dankbar­keit gegen­über all jenen Menschen, Behörden und Institutionen ausdrücken, die mir im Laufe meines Lebens immer wieder die Gelegen­heit gegeben haben, mich beruflich wie auch per­sönlich für die Themen und Fragen einzusetzen, die mir am Herzen liegen und die uns heute hier zusammenführen. Diese Chancen haben mir es erst er­möglicht und ermöglichen es mir weiterhin, meinen Beitrag zu leisten und meinem Wunsch nachzu­kommen, mich möglichst prägend und gestaltend für Menschen und ihre Rechte ein­zusetzen. Den Nanny und Erich Fischhof-Preis verstehe ich als nachhaltige Unterstützung, aber gleichzeitig auch als Aufforde­rung und Verpflichtung für das Kommende.
Den grosszügigen Preis entgegen nehmen zu dürfen, bedeutet für mich, heute mit Ihnen die Freude darüber zu teilen - und dann in den nächsten Wochen die Preissumme an verschiedene Organisationen auf­zuteilen, die sich für die Achtung der Menschenwürde und Menschen­rechte mit konkreter Arbeit ein­setzen. Darunter werden sicherlich ATD 4. Welt sein, die in ihrem Kampf gegen Armut in der Schweiz sich immer zusammen mit den Betroffenen nicht ausschliesslich für die Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Existenz einsetzt, sondern ebenso für ihre würdevolle Möglichkeit zur Teilhabe am kulturellen und gesellschaftli­chen Leben. Darunter werden auch die drei Beratungsstellen für Sans Papiers in Basel, Zürich und Bern sein.  
 
Dank der dynamischen völkerrechtlichen Entwicklung in den letzten 65 Jahren berufen wir uns heute auf universell gültige Menschenrechte in den unterschiedlichen Rechts- und Le­bensbereichen, können sie in eigens dafür geschaffenen internationalen Gerichten durchsetzen und sind uns einig, dass diese Rechte das Fundament und die Mindeststandards des menschli­chen Zusammenlebens bilden. Dieser Konsens basiert auf dem Grundsatz, wonach alle Men­schen "frei und gleich an Würde und Rechten geboren" sind, wie es die Allgemeine Men­schenrechtserklärung formuliert. Die Achtung der Andersar­tigkeit des und der Anderen und damit die Gleichwertigkeit aller Menschen sind in der Würde des Menschen begründet. Die Achtung der Menschenwürde ist zentraler Leitsatz jeden materiellen Rechtsstaates und be­deutet daher programmatisch eine Selbstverständlichkeit. Gleichzeitig wissen wir aber, dass das Bekenntnis zu den Grundrechten, die sich auf der Basis dieser Menschenwürde entwickelt haben, oft weit schwerer fällt und dass namentlich die Umsetzung der Menschenrechte auch bei uns nicht nur immer wieder lückenhaft und inkonsequent bleibt, sondern in jüngster Zeit oft sogar als wenig prioritär und auch als hinterfragbar angesehen wird.

Schauen wir auf die die jüngere Entwicklung in unserem Land zurück, fallen mir vor allem vier Punkte auf:
Erstens: Die Schweiz ist den internationalen Menschenrechtsverträgen meist sehr spät beige­treten. So ist sie zum Beispiel 1974 als damals letztes Land des Europarats Mitglied der Euro­päischen Menschen­rechtskonvention geworden; die Europäische Sozialcharta hat sie be­kanntlich bis heute noch immer nicht ratifiziert. Dies zeigt zwei Dinge: Deutlich wird zum einen die defensive, zurück­haltende Praxis der Schweiz, Internationalen Übereinkommen frühestens in dem Zeitpunkt beizutreten, wenn keine rechtlichen Hindernisse mehr bestehen und wir die Inhalte bereits erfüllen.  Zudem tut sie dies aber erst dann, wenn auch die poli­tische Opportunität unbestritten zu sein scheint. So ist die Schweiz  der UN-Antirassismus­konvention von 1965 erst 1994 beigetreten,  hat als letztes Land Europas und als 190. Staat der Welt die Kinder­rechtskonvention ratifiziert und wurde als 154. Staat Mitglied der UN-Frauenrechtskonvention. Zum andern haben die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Menschenrechte in unserem Land einen weit schwächeren Status als die politischen und bür­gerlichen Rechte. Sie werden weit weniger als Men­schenrechte wahrgenommen, gelten als weniger "verbindlich" und scheinen - fälschlicherweise - leichter zur Dis­position zu stehen. Dies widerspiegelt sich auch in der innenpolitischen Diskussion um die rechtliche Anerken­nung von Sozialrechten und der mehrfach relativierenden Formulierung in der neuen Bundes­verfassung. Hier haben wir in den letzten 35 Jahren einen regelrechten Rückschritt erlitten und denken - beinahe wehmütig - an den damaligen Entwurf für eine Totalrevision der Bundesverfassung, den Bundesrat Kurt Furgler erarbeiten liess und 1977 publizierte.

Zweitens: Der Bundesrat hat traditionellerweise die Ratifizierung von Menschenrechtsakten aussenpolitisch begründet und jeweils den Solidaritätsaspekt betont. Diese paternalistische, häufig auch inhaltlich schiefe Haltung hat mit dazu beigetragen, die Diskussion um die innen­politische Menschenrechtssitu­ation und den hiesigen Anpassungsbedarf zu erschweren, einen Handlungsbedarf teils gar zu negieren. Es dauerte daher relativ lange, bis wir in der Schweiz die innenpolitische Bedeutung - und auch die Gestaltungskraft - der Menschenrechte für uns erkannt haben.

Dritter Punkt: Als echte Herausforderung stellt sich die Umsetzung von Menschenrechten für unser föderalistisches System dar. Häufig fühlen sich Kantone und Gemeinden nicht ange­sprochen, kennen die Konventio­nen und damit die rechtlichen Verbindlichkeiten kaum und verweisen bei entsprechenden Umset­zungsforderungen gerne an Bundes-Bern. Dabei kann der Föderalismus für Kantone und namentlich auch Städte eine Chance sein, ihre Zuständig­keit gerade für die Gestaltung wichtiger Alltagsbereiche  für eine konkrete, praxisorientierte Umsetzungspolitik vermehrt zu nutzen und mit Beispielen für eine gute Praxis voranzugehen.   

Viertens: Und schiesslich: Haben Menschenrechte ein oder kein Geschlecht? Die unter die­sem Titel in den 80er Jahren unter interessierten Feministinnen international vehement ge­führte Debatte zeigte kon­krete Folgen und teils nachhaltige Erfolge. Wie zu andern Rechts- und Gesellschaftsfragen machte sie erst einmal den bisherigen Geschlechterbias und die Ge­schlechterblindheit des Völkerrechts deutlich. Daraus folgte das Postulat, Frauenrechte als unveränderlichen, integralen und unabtrennbaren Bestand­teil der allgemeinen Menschen­rechte ernst zu nehmen. Frauen zeigten die Notwendigkeit einer Neukon­zeption der Men­schenrechte auf, nämlich Rechtsansprüche nicht wie bis anhin ausschliesslich zwi­schen Indi­viduen und Staat, sondern auch im privaten und gesellschaftlichen Bereich anzuerkennen. An den Themen Gewalt gegen Mädchen und Frauen, Anerkennung frauenspezifi­scher Flucht­gründe sowie wirtschaftliche Rechte wurden exemplarisch wesentliche Beiträge zur Auswei­tung des Men­schenrechtsdis­kurses geleistet. Das Ziel bestand und besteht in der vollumfäng­lichen Anerkennung der Würde des Menschen, im Schutz vor staatlichen wie auch privaten Übergriffen und in der Garantie der notwendi­gen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Diese eingeforderte Ausweitung des klas­sischen Grundrechtsverständnisses wirkt sich mittlerweile auch auf andere fundamentale Rechte und deren Auslegung positiv aus.

Und heute? Ich komme leider zu einer skeptischen Einschätzung. Ich sehe die teils dynami­sche Ent­wicklung der letzten dreissig Jahre stark gebremst. Das Thema Menschenrechte und ihre erforderliche Umsetzung droht bei uns - aber auch in vielen andern europäischen Staaten - in den Hintergrund zu rücken. Die Wahrung der menschenrechtlichen Garantien und die Berücksichtigung völkerrechtlicher Verpflich­tungen scheinen plötzlich relativierbar und zweitrangig zu sein; denken wir zum Beispiel an die teils völkerrechtswidrigen Verschärfun­gen des Asyl- und Migrationsrechts, an die erneute einseitige Aus­rich­tung des Strafrechts auf das Sicherheitsbedürfnis und an die unter dem Titel Terrorismusbekämpfung vor­genommenen Einschränkungen der Persönlichkeitsrechte von Bürgerinnen und Bürgern. Der dänische Po­litologe Thomas Gammeltoft hat aufgrund der aktuellen Entwicklung in Europa  drei Tenden­zen der Missachtung der Menschenrechte festgestellt: Zum einen werden gewisse Themen zur Ausnahme erklärt, bei denen das angeblich überwiegende innenpolitische Interesse dazu führt, die völker­rechtlichen Verpflichtungen nicht beachten zu müssen. Als Beispiele fallen einem sofort die Terrorismusbekämpfung und der Flüchtlingsbereich ein. Zum andern hat die Privatisierung und das Outsourcing bisher klassischer staatlicher Aufgaben (wie bspw. das Gesundheitswesen oder der Strafvollzug) zur Folge, dass die Überprüfung der Einhaltung der Menschenrechte und der Einfluss auf ihre Umsetzung erheblich erschwert, teils gar verunmöglicht werden. Und schliesslich erfahren Kontrollorgane, welche die Durchsetzung der Menschenrechte überprü­fen sollen, immer mehr Kritik, werden teils diskreditiert, lächerlich gemacht - oder gar abge­schafft. Der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus ist dieser Mechanismus nicht unbekannt. Denke ich an die unsere, hier in der Schweiz ge­machten Erfahrungen, haben wir meines Er­achtens allen Grund, diese Ana­lyse auch für uns ernst zu nehmen.

Die Preisverleihung des Nanny und Erich Fischhof-Preises ist eine willkommene Antwort darauf. Zunächst natürlich für den Preisträger und die Preisträgerin, dann aber auch für alle Anwesenden. Denn das Zusammensein unter Weggefährtinnen und Weggefährten, unter Mit­kämpfenden in so festlichem und schönem Rahmen ermutigt, stärkt, bestärkt und regt an, an der gemeinsamen Sache dran zu bleiben, wachsam und sensibel zu sein, wo immer erforder­lich das Wort zu ergreifen und zu handeln. Jede und jeder an ihrem und seinem Ort, wir alle gemeinsam.    

Herzlichen Dank.