Wochenrückblick
Anzeige. Der Zürcher Bezirksrichter Bruno Steiner, Vorsitzender der 4. Abteilung, der ein aufsehenerregendes Urteil gegen Christoph Blocher verfasst hatte, zeigt den Zürcher SVP-Präsidenten laut der Zeitung «Bund» vom Mittwoch wegen des Verdachts auf Rassendiskriminierung und möglicher Verletzung des Antirassismusgesetzes an. Der von der CVP portierte Richter hatte den ehemaligen Chefredaktor des «Sonntagsblick» in einem von Christoph Blocher eingeleiteten Ehrverletzungsprozess freigesprochen. Er urteilte, Blocher habe in einer Rede 1997 «in hemmungsloser Weise antisemitische Instinkte angesprochen». Blocher sah sich durch die Schlagzeile «Blocher: Den Juden geht es nur ums Geld» als Antisemit verunglimpft. Anlass der Überschrift war seine Rede vom 1. März 1997 in Oerlikon zur Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg («Eine Klarstellung»). Der Richter befand, die Überschrift habe in vertretbarer Weise eine Aussage aus der Rede zusammengefasst. Noch vor der Berufungsverhandlung nahm Blocher Ende Juni einen Vergleichsvorschlag des Obergerichts an. Der Richter verlangte laut «Bund» Anfang August eine Untersuchung wegen Verletzung des Antirassismusgesetzes. Blocher habe die Flüchtlingspolitik im Zweiten Weltkrieg bagatellisiert. Er habe damit allenfalls ein Verbrechen gegen die Menschheit verharmlost. Ferner sei zu prüfen, ob Blochers Erpressungsvorwurf an jüdische Organisationen eine Verleumdung von Angehörigen einer Ethnie darstelle. Damit eine Strafuntersuchung eröffnet werden kann, müssten National- und Ständerat Blochers parlamentarische Immunität aufheben. Bisher ist laut «Bund» kein entsprechender Antrag der Zürcher Staatsanwaltschaft in Bern eingetroffen. Verjährung droht nicht: Die Rede ist noch immer im Internet über Blochers Homepage abrufbar und wird von der Zürcher SVP schriftlich als Video- oder Tonbandkassette vertrieben. Endlich nimmt ein Schweizer Richter zur Kenntnis, dass die Verletzung des Antirassismus-Gesetzes ein Offizialdelikt ist, und leitet ein Verfahren ein, ohne dass er durch eine Klage darauf gestossen werden muss.
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Geburtstag. Der Doyen der wichtigen Zeitzeugen wird nächste Woche 89: Gerhard M. Riegner wurde weltberühmt durch das Telegramm, mit dem er die Alliierten und die jüdischen Organisationen im August 1942 vor der ihm aus guter Quelle berichteten «Endlösung» warnte. Leider vergeblich. Riegner hatte früh die Zeichen der Zeit erkannt und den Weg von Berlin nach Genf gefunden, wo er heute noch lebt. Seit der Gründung im Jahr 1936 stand der junge Völkerrechtler dem Büro des Jüdischen Weltkongresses in Genf vor. An der Seite Nahum Goldmanns und Golda Meirs nahm Riegner an der Evian-Flüchtlingskonferenz teil. Vor allem leistete er unschätzbare Arbeit in der Aufdeckung der NS-Verbrechen. «Immer mit einem gepackten Rucksack vor dem Fenster an der Rückseite meiner Wohnung», sagt er. Herzliche Gratulation und beste Wünsche bis 120.