Wochenrückblick

von Gisela Blau, October 9, 2008

Einladung. Die Hauptpersonen wussten am Dienstag noch nichts von ihrem «Glück». Charles Sonabend erfuhr durch die JR, dass Bundesrat und Finanzminister Kaspar Villiger ihn und seine Schwester Sabine zu einem Gespräch empfangen will, wie es der Zürcher Anwalt der Geschwister, Marc R. Richter, verlangt hatte. «Wieso ausgerechnet der Bundesrat, der unsere Forderungen immer abgelehnt hat?» fragte Sonabend erstaunt. Diese Wendung muss er erst einmal verarbeiten, über Pessach in Israel, hofft er. Die Familie Sonabend war im Sommer 1942 von Schweizer Beamten über die französische Grenze abgeschoben und den Judenhäschern ausgeliefert worden. Die Eltern wurden in Auschwitz umgebracht, die Kinder überlebten. Und fordern nun ihr Recht ein. Im Namen von Charles Sonabend wandte sich Anwalt Richter an den Bundesrat und verlangte 100 000 Franken. Als der Bundesrat ablehnte und die Anrufung des Bundesgerichts empfahl, klagte Sonabend in Lausanne. Weil er jedoch auch ein namentlich genanntes Mitglied einer Sammelklage des amerikanischen Anwalts Michael Hausfeld ist und wohl auch bleibt, wurde seine Klage vom Bundesgericht auf Antrag des federführenden Finanzdepartements sistiert - weil abgewiesene Flüchtlinge aus unerfindlichen Gründen nachträglich in die - noch lange nicht abgesegnete - Vereinbarung zwischen Schweizer Grossbanken und jüdischen Sammelklägern aufgenommen worden waren. Laut dem Departement Villiger hatte Sonabend damit sein Recht auf weitere Klagen verwirkt - obwohl das Abkommen noch nicht in Kraft ist. Daraufhin gelangten Sonabend und sein Anwalt nach Strassburg an den Europäischen Menschengerichtshof. Und Sabine Sonabend, nicht Mitglied einer Sammelklage, wandte sich via Anwalt Richter ihrerseits an den Bundesrat. Alle diese Verfahren sind noch hängig. Als das Bundesgericht am 21. Januar 2000 eine angeblich «kreative» Lösung fand und dem ebenfalls unter skandalösen Umständen in jugendlichem Alter ausgewiesenen Kläger Joseph Spring zwar nicht die von Anwalt und Nationalrat Paul Rechsteiner geforderte Genugtuung von 100 000 Franken zusprach, dafür aber die gleiche Summe als «Parteientschädigung», sagte das Finanzdepartement eine ähnliche Beilegung der Fälle Sonabend zu. Für die beiden Geschwister bietet das Finanzdepartement allerdings nicht zweimal 100 000 Franken, sondern einen Discount-Preis von zusammen 150 000 Franken als Parteientschädigung. Kein Wunder, dass Anwalt Richter mitteilt, dass die Einladung des Finanzministers zu einem Gespräch mit den Sonabends nichts mit den Vergleichsverhandlungen zu tun habe, die noch lange nicht abgeschlossen seien. Wer in die nötige Stimmung kommen will, um diese schäbige Rabattmarken-Mentalität der heutigen Regierung richtig zu beurteilen, soll sich den hervorragenden Dokumentarfilm über den Fall Sonabend anschauen: «Closed Country» von Stefan Mächler und Kaspar Kasics.

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Bekehrung. Da verkauft die Migros in ihren grossen Filialen für zehn Franken ein Buch (Auflage 200 000), das sich hochtrabend «Die Bibel» nennt, aber nur das neue Testament umfasst. Nicht genug damit: In den Erläuterungen zum Text wird als Tatsache festgehalten, dass sich die Juden zu Christus bekehren müssen, sobald dieser wiederkehre, um von ihm angenommen bzw. errettet zu werden. Was soll dieser intolerante, fundamentalistische Unsinn des bearbeitenden Gremiums, diese Ohrfeige an «die Juden»? Kein Wunder, hat sich die Migros lange gegen den Verkauf gesträubt. Das Buch wird bis Pfingsten verhökert. Und dann soll sich ja eine allgemeine Erleuchtung einstellen. Schön wärs.