Wochenrückblick
Vorstoss Nr. 1. Die Sommersession geht zu Ende, und das Parlament, besonders der Ständerat, befasste sich erneut mit «jüdischen» Themen. Zwei ältere Interpellationen über den Erlass von Rechtsgrundlagen für nachrichtenlose Vermögen der SP-Nationalräte Paul Rechsteiner und Christian Grobet aus dem Jahre 1997 waren zu bereinigen. Grobets Vorstoss wurde erst 1999 im Nationalrat angenommen, weil er vom SVP-Rechtsausleger Ulrich Schlüer bekämpft worden war. Neu kam im «Stöckli» ein weinerlich-entrüsteter Vorstoss über den Antisemitismus in der Schweiz zur Debatte. Doch der Bundesrat mag die kürzliche Antisemitismus-Umfrage von American Jewish Committee/ Cicad/David weder inhaltlich noch in Bezug auf ihre Wissenschaftlichkeit kommentieren. Das teilte die Regierung dem 1995 erstmals gewählten Urner CVP-Ständeherrn und Rechtsanwalt Hans-Heiri Inderkum (53) sowie seinen 11 Mitunterzeichnern (darunter Ständeratspräsident Carlo Schmid) auf seine Interpellation hin mit. Diese Publikation hat manche im Ausland in ihrer Wahrnehmung der Schweiz als ein rassistisches und antisemitisches Land bestätigt. Einmal mehr ist der Ruf der Schweiz durch eine schweizerische Publikation schwer beschädigt worden», beklagte sich Inderkum. «Dabei können aus derselben Studie auch positive Schlüsse gezogen werden», antwortete der Bundesrat. «So berichtet sie davon, dass die Antirassismus-Strafnorm - vier Jahre nach Annahme durch den Souverän 1994 mit 54,7 Prozent der Stimmen - von 69 Prozent der befragten Stimmbürgerinnen und Stimmbürger befürwortet wird. 84 Prozent der Befragten sprechen sich dafür aus, das Wissen über den Holocaust sollte verbreitet werden. Beide Ergebnisse weisen darauf hin, dass die Debatten der letzten Jahre zu einem Bewusstwerdungsprozess geführt haben.» Der Bund habe ein Interesse an einer kontinuierlichen und systematischen Beobachtung von Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit im Hinblick auf die Entwicklung und Umsetzung einer kohärenten und präventiv wirksamen Politik gegen diese Phänomene», schreibt die Landesregierung weiter. «Deshalb hat der Bundesrat deren Beobachtung und Analyse im Mandat der EKR festgeschrieben. Die Kommission erfüllt diese Aufgabe sehr engagiert, unter anderem durch die Publikation ihres Bulletins und ihrer Berichte zuhanden des Bundesrates, des Parlamentes und der interessierten Öffentlichkeit. Sie hat namentlich im November 1998 einen Bericht zum Antisemitismus in der Schweiz herausgegeben. In Hinblick auf ein systematisches Monitoring von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus hat die Kommission erste Schritte unternommen.» Inderkum & Co waren nicht zufrieden. Diese Woche erklärten sie sich vom Bundesrat enttäuscht, weil dieser seine «Führungsfunktion» nicht wahrnehme. Bundesrätin Ruth Dreifuss musste milde tadelnd relativieren und anmerken, die Interpellanten würden sich dagegen wehren, wenn die Regierung bei anderen privaten Meinungsumfragen eingreifen würde.
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Vorstoss Nr. 2. Eine bemerkenswerte Motion reichte dagegen in dieser Session der 1999 gewählte Waadtländer SP-Nationalrat und Rechtsanwalt Jean-Jacques Schwaab (52) ein. Er lädt den Bundesrat ein, die Möglichkeit zu prüfen, ob antirassistische Organisationen die Beschwerdelegitimation erhalten könnten, bei Verstössen gegen das Antirassismus-Gesetz wegen Rassendiskriminierung vorzugehen und das Bundesgericht (BR) anzurufen. Schwaab zitiert als bereits praktiziertes Beispiel eine ähnliche Kompetenz von Berufs- und Wirtschaftsverbänden. In der Begründung nennt er den Fall des Waadtländer Buchhändlers, der revisionistische Literatur feilgeboten hatte und vom Obergericht der Waadt freigesprochen worden war. Das Bundesgericht bestätigte das Urteil des Bezirksgerichts, der Buchhändler habe sich der Verletzung des Antirassismus-Gesetzes schuldig gemacht. Andererseits entschied das oberste Schweizer Tribunal, weder die Liga gegen Rassismus und Antisemitismus (Licra) noch der SIG noch die Söhne und Töchter jüdischer Deportierter in Frankreich seien direkt Betroffene und hätten beim BR keinen Parteienstatus. Das will Schwaab, Associé des Licra-Anwalts Philippe Nordmann, mit seiner Motion ändern.