«Wir alle sind Minderheiten»

von Brigitta Rotach, April 29, 2009
Experten aus Jordanien, Ägypten, Marokko, Iran, Deutschland und der Schweiz trafen sich auf Einladung des Europäischen Abrahamischen Forums am 6. und 7. April im Zürcher Lehrhaus zu einem Gespräch über Fragen von Minderheiten und Mehrheiten, Säkularisierung und Pluralismus in Ländern des Nahen Ostens.
RELIGIÖSE SYMBOLE Bei einem Verbot von Minaretten müssten eigentlich auch Kirchentürme verboten werden

Anliegen des Zürcher Expertengesprächs war es, eine für Oktober 2009 in Amman vorgesehene internationale Konsultation zur rechtlichen Lage religiös-kultureller Minderheiten vorzubereiten. Denn wer miteinander reden wolle, müsse Vertrauen schaffen und eine gemeinsame Sprache finden, so die Veranstalter vom Europäischen Abrahamischen Forum (EAF). Um Missverständnissen vorzubeugen, ging es beim Zürcher Gespräch zunächst darum, Begriffe wie «säkulare Gesellschaft», «religiöser Pluralismus» oder «Minderheiten» zu klären. Zudem zeigte eine Bestandesaufnahme, wie unterschiedlich Länder des Nahen Ostens mit ihren Minderheiten umgehen. Der ehemalige Uno-Botschafter Hasan Abu Nimah aus Jordanien etwa machte klar, dass in seinem Lande alle Gruppierungen eigentlich Minderheiten sind. Doch Jordanien habe es geschafft, diesen Gruppierungen Stimm- und Wahlrecht zu geben und auch mit einer Quoteregelung an der Regierung zu beteiligen. Andere Länder, wie etwa Ägypten haben bisher keine solche Regelung gefunden.

Als kontrovers erwiesen sich die Fragen der religiösen Rechte im säkularen Staat. So müssten Rechte oder Verbote, die eine Gruppe verpflichten, für alle gelten. Für die Schweiz ist dies brisant in Zusammenhang mit der Minarett-Initiative. So müssten doch gleichzeitig mit einem Verbot von muslimischen Minaretten eigentlich auch die sichtbaren Kennzeichen aller anderen Religionsgemeinschaften in der Öffentlichkeit verboten werden. 

Grundsätzlich waren die Fragen danach, wer wen kontrolliertund wer wem im Verhältnis von Staat und Religion etwas vorschreibt. In welchen Situationen muss man den Staat vor der Religion schützen, etwa wenn es um die Einführung der Scharia geht wie in Iran – oder umgekehrt die Religion vor dem Staat – wie in der Türkei, die sich säkular definiert, der Religion aber Regeln vorgibt? Diesen Fragen wird an der Hauptkonferenz in Amman aus jüdischer, christlicher und muslimischer Perspektive weiter nachgegangen werden. Einig waren sich die Experten in Zürich darin: Um der Versuchung zu entgehen, die Religion zu instrumentalisieren, sollte man einerseits Staat und Religion trennen und die Religion zudem privatisieren. Andererseits brauche es eine Neubestimmung des Staates hinsichtlich seiner Funktion gegenüber den Religionen. Dabei müsse die Religion gesellschaftlich eingebunden und als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt werden. Nur so könne sie nicht für politische Machtausübung missbraucht werden.