Wiedergutgemacht?

Von Wilfried Weinke, August 31, 2009
Die materielle Entschädigung von Opfern nationalsozialistischer Verfolgung ist eher eine
Chronique scandaleuse denn eine Erfolgsgeschichte.
ENTSCHÄDIGUNGSFORDERUNGEN AUS DER GANZEN WELT Die Siegermächte verpflichteten Deutschland zu Zahlungen an die Opfer

Von Wilfried Weinke

Die Affäre liegt mehr als 20 Jahre zurück. Im Zusammenhang 
mit Entschädigungszahlungen an Zwangsarbeiter der Firma Flick hatte der CSU-Bundestagsabgeordnete Hermann Fellner im Januar 1986 gesagt, dass die Juden sich schnell zu Wort meldeten, wenn irgendwo in deutschen Kassen Geld klimpere. Der 1950 geborene Fellner wies darauf hin, dass man das ganze Kapitel Wiedergutmachung gern abgeschlossen hätte und fügte laut «Frankfurter Rundschau» hinzu: «Irgendwann müssen wir Ruhe haben.» Von den Juden verlangte er «mehr Sensibilität für die Deutschen». Ein Einzelfall? Irrungen eines verwirrten Nachgeborenen?Die zunehmende Kritik an Fellner drohte den damaligen Parteivorsitzenden Strauss und auch Bundeskanzler Kohl zu beschädigen. Unter dem Druck der Öffentlichkeit entschuldigte sich Fellner in fadenscheiniger Weise. Somit schien zumindest diese Affäre ausgestanden zu sein. Hermann Langbein, Sekretär des Internationalen Komitees der Lager-Überlebenden, kennzeichnete sie als Ausdruck von «virulentem Antisemitismus».Doch noch im gleichen Monat sagte der CDU-Bürgermeister der nordrhein-westfälischen Stadt Korschenbroich, Graf von Spee, dass man, um den kommunalen Etat auszugleichen, erst «ein paar reiche Juden erschlagen» müsste. Nach massiver Kritik und bundesweiten Protesten erfolgte ein Rücktritt aus dem Amt. Mit den üblichen nachgeschalteten Erklärungen: ein Missverständnis, Fehlinterpretation, Schaden für unser Land und die Stadt abwenden, Opfer einer Pressekampagne, keine Verletzung der jüdischen «Mitbürger» ect., ect.

Fragile politische Kultur

Eine Provinzposse mit den üblichen politischen Sprechblasen? Oder doch symptomatisch für eine fragile politische Kultur, zu deren politischen Lernprozessen offensichtlich solche Affären und «Fälle» gehören? Man denke nur an die antisemitische Kampagne des einstigen stellvertretenden Bundesvorsitzenden der FDP, Jürgen Möllemann, oder die wiederholten, sprachlichen «Ausrutscher» des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch, der etwa in einer Diskussion über die Vermögenssteuer die Behandlung Wohlhabender mit der Judenverfolgung während der Nazi-Zeit gleichsetzte. Noch in der Parteispendenaffäre der CDU hatte der gleiche Koch sich selbst als «brutalstmöglicher Aufklärer» gepriesen, hatten doch seine Parteifreunde keine Scheu gehabt, die Öffentlichkeit zu belügen und illegale Parteispenden als «jüdische Vermächtnisse» auszugeben.

Nicht minder bemerkenswert war die Kontroverse zwischen Ignatz 
Bubis und Martin Walser, die sich an Walsers «Friedenspreisrede» in der Frankfurter Paulskirche im Oktober 1998 anschloss. Vor dem Hintergrund der damals heftigen Debatte über Entschädigungszahlungen für NS-Zwangsarbeiter hatte der Schriftsteller «von einer Instrumentalisierung der Vergangenheit zu gegenwärtigen Zwecken» gesprochen. In dem wenige Wochen später stattfindenden Gespräch der beiden Kontrahenten sagte Bubis gleich zu Beginn: «Sie sprachen von der Instrumentalisierung von Auschwitz. Wir führen in den letzten Monaten eine Debatte um Entschädigungsfragen. Ich habe die ‹gegenwärtigen Zwecke› in diesem Sinne verstanden. Instrumentalisierung von Auschwitz für ‹gegenwärtige Zwecke›, das heisst, im Hinblick darauf, was im Augenblick mit Entschädigungsfragen, Zwangsarbeitern, Arisierung läuft; das haben Sie gemeint.» Bubis, der Walser als «geistigen Brandstifter» brandmarkte, sprach den «latenten Antisemitismus» Walsers an und formulierte: «Im Klartext heisst das: Die Juden machen aus allem Geld, sogar aus dem schlechten Gewissen der Deutschen.»

Antisemitische Stereotypen

Ähnliche antisemitische Stereotypen bildeten die Begleitmusik zur Geschichte der Wiedergutmachung in der Bundesrepublik. Denn nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges, der für die meisten Deutschen zuerst eine Kapitulation gegen übermächtige Alliierte und eher ein Zusammenbruch denn eine Befreiung war, handelte es sich bei der Wiedergutmachung nicht um eine selbstverständlich akzeptierte moralische Verpflichtung, sondern um eine von den Siegern verordnete Pflichtübung. Die Wiedergutmachung war der Preis, den die Bundesrepublik für die Wiedererlangung ihrer Souveränität zu zahlen hatte. Das Luxemburger Abkommen vom September 1952, mit dem sich die Bundesregierung zur Zahlung von 3,5 Milliarden Mark (drei Milliarden an Israel und 500 Millionen Mark an die Jewish Claims Conference) verpflichtete, stellte das Entreebillett in die Völkergemeinschaft dar. Dass der damalige Bundeskanzler Adenauer dieses Abkommen nur mit den Stimmen der oppositionellen SPD-Fraktion ratifizieren konnte, zeigt, dass es in der bundesdeutschen Nachkriegsgesellschaft wie im Parlament massive Vorbehalte und Widerstände gegen die Wiedergutmachung gab. Wen wundert es?
Schon mit dem «Judenboykott» vom 1. April 1933 hatte die brachiale Ausgrenzung der Juden aus der deutschen Wirtschaft eingesetzt. Mit der systematischen Entrechtung ging die wirtschaftliche Ausplünderung einher. Entweder wurden Geschäftsinhaber durch Agitation und Boykott ruiniert oder zur vermeintlich «freiwilligen» Aufgabe gezwungen. Einrichtungen, Warenlager und Geschäfte wurden sodann von «arischen» Konkurrenten übernommen. Was euphemistisch als «Arisierung» bezeichnet wurde, war, wie Robert Kempner, stellvertretender US-Ankläger während der Nürnberger Prozesse, sagte, der «grösste Raubzug der Geschichte». Wohl an keinem Verbrechen während der nationalsozialistischen Judenverfolgung haben sich mehr Deutsche beteiligt wie an der raffgierigen Ausplünderung ihrer jüdischen Nachbarn. Die Rede ist von Privatleuten, Parteigenossen, Grossfirmen, Industriekonzernen, Versicherungen ebenso wie Banken. Auf die systematische Ausraubung folgte – in deutscher Gründlichkeit – die ebenso systematische Ermordung der Juden.

Geradezu zwangsläufig will es erscheinen, dass nach dieser ausgeklügelten «Entjudung» von Wirtschaft und Gesellschaft die Bereitschaft zur Restitution, zur Entschädigung, gering war. Banken, Versicherungen und Konzerne bestritten nach 1945 jede (Mit-)Schuld und Verantwortung. Man verwies auf das Londoner Schuldenabkommen von 1953, mit dem etwaige Ansprüche und Forderungen an belastete Unternehmen auf den deutschen Staat übertragen worden waren. Salomon Korn, Vizepräsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, benennt diese juristische wie moralische Verantwortungslosigkeit; seiner Meinung nach haben die früheren Profiteure stets versucht, «ihre Arisierungs- und Kriegsgewinne zu privatisieren, ihre historische Schuld aber zu verstaatlichen».

Wiedergutmachung war kein Liebesdienst, nur für Teile der deutschen Bevölkerung und wenige Parlamentarier eine moralische und politische Selbstverpflichtung. Empathie für die Opfer des Nationalsozialismus fehlte. Vielmehr stellten sie eine lebendige Anklage dar, eine Anklage eigenen Fehlverhaltens. Wiedergutmachung erinnerte durch ihre blosse Existenz an eine Vergangenheit, die man doch möglichst schnell vergessen und verdrängen wollte. In die Diskussionen um die Wiedergutmachung, die Höhe der Zahlungen, mischten sich immer wieder antijüdische Ressentiments. Während man «die Juden» sogar verdächtigte, sich durch die Wiedergutmachung nur bereichern zu wollen, stilisierte man sich auf Grund der scheinbar horrenden Zahlungen zu Opfern staatlicher Zahlungsverpflichtungen. So hatte der hessische Finanzminister Werner Hilpert (CDU) 1950 keinerlei Skrupel angesichts der Geldsumme, die NS-Opfer erstattet werden sollte, zu sagen: «Wenn wir diese Summe aufzubringen hätten, müssten wir alle den Gashahn aufdrehen.» Nur sieben Jahre später prangerte der damalige Bundesjustizminister Fritz Schäffer, ebenfalls CDU, die finanziellen Belastungen an, die durch die Wiedergutmachung entstünden: «Die Kaufkraft der Deutschen Mark sinkt aufgrund der Wiedergutmachungsleistungen, und es kann mir keine Rasse der Welt übel nehmen, wenn ich diesen Standpunkt vertrete.» Wie hanebüchen solche demagogischen Ansichten waren und sind, mag allein der Hinweis verdeutlichen, dass schon 1954 der Anteil der Entschädigungszahlungen am Bruttoinlandsprodukt der Bundesrepublik 0,3 Prozent, 2005 nur noch 0,04 Prozent betrug.

Opfer als Bittsteller

Da die Entnazifizierung scheiterte, die ehemalige nationalsozialistische Funktionselite durch den Artikel 131 des Grundgesetzes rehabilitiert und fast vollständig in die bundesdeutsche Nachkriegsdemokratie wiedereingegliedert wurde, sprechen die Historikerinnen Aleida Assmann und Ute Frevert von einer ganz anderen Form der Wiedergutmachung. «Viel besser als auf die Leiden der Opfer passt das Wort Wiedergutmachung auf die Ansprüche der Täter, die nach einer kurzen Phase der Entnazifizierung unmittelbar nach dem Krieg bald wieder in öffentliche Ämter und zu 
ihren Pensionen kamen.»
Die Opfer hingegen wurden zu Bittstellern, denen auch noch die Beweislast für die erlittene Verfolgung aufgebürdet wurde. Allzu oft waren es ehemalige Verfolger, die sich nun als Wohltäter gerieren konnten, entschieden sie doch nun in einem neuen Amt über die Rechtmässigkeit der Ansprüche. Kleinlichkeit, Paragrafenreiterei und unendliche bürokratische Prozeduren prägen die Praxis der Wiedergutmachung bis heute; erst im Juni 2009 entschied das Bundessozialgericht über die Rechtmässigkeit «von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto».
Zu der Chronique scandaleuse der Wiedergutmachung zählt auch, dass einige Verfolgtengruppen über Jahrzehnte ohne Entschädigung blieben oder nur teilweise entschädigt wurden. Oftmals war es ein Spiel auf Zeit, ein Hinhalten bis zum Tod des pozentiell Anspruchsberechtigten. Der israelische Journalist Raul Teitelbaum, selbst Überlebender von Bergen-Belsen, spricht in diesem Zusammenhang von einer «biologischen Lösung» (Raul Teitelbaum: «Die biologische Lösung. Wie die Schoah ‹wiedergutgemacht› wurde.» Zu Klampen 2008). Auch die Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter des «Dritten Reiches» wurde Jahrzehnte auf die lange Bank geschoben, ihre angemessene Entschädigung abgewehrt. Die Einrichtung von Entschädigungsfonds und die Errichtung einer Stiftung der deutschen Wirtschaft entsprangen nicht einem vorbehaltlosen Bekenntnis zur eigenen (Mit-)Schuld, sie waren einzig und allein politischem Druck und ökonomischen Exportinteressen geschuldet. Von humanitärer Geste kann kaum die Rede sein.
Auch wenn die Herausgeber einer im Frühjahr 2009 veröffentlichen Studie zur Wiedergutmachung («Die Praxis der Wiedergutmachung. Geschichte, Erfahrung und Wirkung in Deutschland und Israel.» Wallstein 2009) diese wohlwollend als einen Prozess des Learning by doing beschreiben, resümieren sie als ein Ergebnis ihres mehrjährigen deutsch-israelischen Forschungsprojekts, dass es keinen Grund gäbe, «die Geschichte der Wiedergutmachung zu einer simplen Erfolgsgeschichte umzuschreiben». Shimon Stein, von 2001 bis 2007 Israels Botschafter in Deutschland, schrieb dazu: «Die Entscheidung, die kollektiven und individuellen Reparationen zu zahlen, war eine deutsche Entscheidung, die aus moralischen und politischen Gründen und nicht ohne Druck von aussen getroffen wurde. Mehr als symbolisch war diese Entschädigung nicht, auch wenn sie zahlreichen Überlebenden geholfen hat und noch hilft, ihr Leben erträglicher zu machen. Die Opfer werden weiterhin die Spuren der Schoah mit sich tragen. Daran kann Geld nichts ändern.»  


Wilfried Weinke ist Historiker und Publizist.