Wer nimmt an der Konferenz teil?
Vergangene Woche wurde die bislang letzte Entwurfsfassung des Schlussdokuments zur Durban-Überprüfungskonferenz veröffentlicht. Das Dokument weist, im Gegensatz zu seinen Vorläufern, keine Bezugnahme auf den Nahostkonflikt auf und erwähnt auch das von den westlichen Staaten bekämpfte Konzept der «Diffamierung von Religionen» nicht mehr. Die explizite Nennung des Nahostkonflikts unter gleichzeitiger Auslassung anderer bewaffneter Auseinandersetzungen war unter anderen im Jahr 2001 für Israel und die USA ein Grund gewesen, die Konferenz frühzeitig zu verlassen. Das aktuelle Dokument erfüllt für Israel und die USA allerdings noch nicht die Bedingungen für eine Teilnahme, zumal für beide Staaten ein Passus, in welchem das Schlussdokument von 2001 bestätigt wird, inakzeptabel ist, wie diplomatische Quellen beider Länder gegenüber tachles ausführten. Italien hatte sich vor einigen Wochen aus Protest gegen «antisemitische» Passagen im Entwurf von den Vorbereitungen zurückgezogen. Aussenminister Franco Frattini erklärte vergangenen Dienstag gegenüber Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, dass sein Land nur teilnehmen werde, wenn der Entwurfstext, der sich schon sehr verbessert habe, «sich dem Antisemitismus als undurchlässig erweise». Der deutsche Bundesaussenminister Frank-Walter Steinmeier bezeichnete das Dokument als Schritt in die richtige Richtung; die Änderungen seien allerdings noch nicht ausreichend.
Bedingungen stellen
Die Schweiz hat ihre Teilnahme in der Vergangenheit davon abhängig gemacht, dass kein einseitiger Fokus auf den Nahen Osten gesetzt wird und keine neuen Verpflichtungen, wie zum Beispiel einer «Diffamierung von Religionen» entgegenzuwirken, eingegangen würden. Die Fortschritte in der Normensetzung, die mit dem internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung erzielt wurden, dürften nicht in Frage gestellt werden.
Überdies müsse das Schlussdokument von 2001 zwar überprüft werden, neu verhandelt werden dürfe es aber nicht. Es sind dies Bedingungen, die von den EU-Staaten, namentlich auch Italien, mehrheitlich geteilt werden. Anlässlich der Fragestunde im Nationalrat, in der Parlamentarier von links bis rechts ihre Vorbehalte gegenüber der Konferenz zum Ausdruck brachten, bestätigte Bundesrätin Calmy-Rey diese roten Linien von Neuem und erklärte, dass der Bundesrat erst nach Prüfung der Resultate des Vorbereitungsprozesses über die Teilnahme der Schweiz an der Konferenz entscheiden werde. Nationalrat Mario Fehr (SP und sozialdemokratische Fraktion, Zürich), einer der kritischen Frager, zeigte sich durch die Antwort zufriedengestellt und sagte, dass er inhaltlich mit der Meinung des Bundesrats übereinstimme. Die dritte und letzte Vorbereitungssitzung wird vom 15. bis zum 17. April, kurz vor der Konferenz in Genf, stattfinden.
Teilnahme der Schweiz noch nicht sicher
Aus der Sicht des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebunds (SIG) stellte Sabine Simkhovitch-Dreyfus gegenüber tachles fest, dass die von ihm beanstandeten und die roten Linien überschreitenden Teile nicht mehr enthalten seien, was der SIG begrüsse. «Jedoch werden am Anfang des Textes alle Resolutionen der DDPA von Durban (das Schlussdokument von 2001, Anm. d. Red.) bekräftigt, inklusive der ‹Sonderbehandlung› Israels, die auch die von der Schweiz festgelegten roten Linien überschreitet», legte Simkhovitch-Dreyfus dar. Der SIG werde deshalb den Bundesrat und die Schweizer Vertreter auf diesen Aspekt hinweisen. Da sich erst in den Tagen vor oder während der dritten Vorbereitungssitzung zeigen werde, wie sich viele Staaten zu diesem neuen Text stellen, werde der SIG die Lage weiterverfolgen, und, je nach der weiteren Entwicklung, die Schweiz anhalten, der Konferenz fernzubleiben.