Superstreit um Superhelden

von Andreas Mink, March 25, 2010
Die Erben des Comic-Pioniers Jack Kirby klagen gegen Walt Disney. Sie wollen ihren Anteil aus der Verwertung von «Iron Man», «Hulk» und den «Fantastischen Vier» erhalten.
STREIT UM FIGUREN WIE HULK Erben des Comic-Pioniers Jack Kirby pochen auf ihre Rechte

Zack, Boom, Pow – vor amerikanischen Gerichten tobt ein Superstreit um Superhelden. Es geht um Supersummen und die konfusen Konditionen, unter denen der Comic-Pionier Jack Kirby in den fünfziger und sechziger Jahren Ikonen wie Hulk, Iron Man, die Fantastischen Vier oder die X-Men geschaffen hat.

Auf der Klägerseite stehen die vier Kinder Kirbys, der 1917 als Jacob Kurtzberg in eine jüdischen Immigrantenfamilie in New York geboren wurde. Der Autodidakt entdeckte sein Zeichentalent früh und wurde 1940 mit dem Superpatrioten «Captain America» ein Star der Szene, die von jüdischen Kleinverlegern und Zeichnern wie den «Superman»-Erfindern Jerome Siegel und Joe Shuster dominiert wurde. Kirby war zwar Angestellter diverser Publikationshäuser, die sich allmählich zu den Branchenriesen DC Comics und Marvel entwickelten. Aber er hat daneben selbstständig gearbeitet und häufig die Verlage gewechselt. Die komplexen Arbeitsverhältnisse zwischen Kreativen wie Kirby und den Comic-Häusern lassen sich daher schwer in die heutigen Rechtsbegriffe fassen. Dies hat in den vergangenen Jahren wiederholt zu Auseinandersetzungen zwischen den Nachkommen der Comic-Erfinder und den Mediengigantengeführt, die Milliarden mit ihren einst als jugendgefährdend und künstlerisch wertlos geschmähten Helden umsetzen.

Künstler von Rang

Heute wird der Vater der «Fantastischen Vier» und der «Avengers» als Künstler von Rang gefeiert. Der Romancier Michael Chabon bezeichnet Kirby als den «Shakespeare oder Cervantes des Comics». So stehen den Kirby-Erben heute Konzerne wie Disney, Sony und Universal gegenüber. Die Nachkommen werden vom Hollywood-Anwalt Marc Toberoff vertreten, der bereits der Familie von Jerome Siegel 2008 zu einem Sieg vor Gericht verholfen hat. Die Siegel-Erben warten allerdings noch auf ihr Geld, da der Time-Warner-Konzern neue Hürden bei der Bewertung der Rechte an «Superman» aufgestellt hat. Toberoff hat nun Schriftsätze an die Filmstudios versandt,in denen die Kirby-Erben Disney und den anderen Studios die Rechte an den von ihrem Vater geschaffenen Figuren ankündigen. Sie wollen dadurch Nutzungsabkommen in Millionenhöhe erreichen.

Ein wichtiger Zeuge

Derzeit sind weitere Filmprojekte etwa zu «Thor» in Vorbereitung. Die Medienkonzerne halten jedoch dagegen, dass die Urheberrechte an «Hulk und Co.» bei ihnen liegen, da Kirby diese als schlichter «Angestellter» und nicht als freiberuflicher Kontraktpartner geschaffen habe. Kompliziert wird die Lage durch den Fakt, dass Kirby viele seiner bekanntesten Helden in Zusammenarbeit mit Stan Lee geschaffen hat. 1922 in New York als Stanley Lieber geboren, wurde auch der Erfinder von «Spiderman» in der Wildwest-Epoche der Comicszene gross. Im Gegensatz zu Kirby, Siegel und den meisten anderen Kreativen ist Lee der Sprung auf die Verlegerseite gelungen. Er konnte als Eigner von Marvel Comics erfolgreich an der Verwertung der klassischen Superhelden partizipieren. Mit 87 Jahren immer noch vital und geschäftstüchtig, hat sich Lee bislang nicht zu dem Streit zwischen den Kirby-Erben und den Studios geäussert. Es ist jedoch kaum vorstellbar, dass er in den kommenden Monaten nicht vor Gericht aussagen wird. Lees Haltung in der Sache lässt sich allerdings bereits daran ablesen, dass er vor einigen Wochen sein geschäftliches Verhältnis mit Disney vertieft hat: Ende Dezember 2009 hat der Medienkozern seinen Anteil an Lees Firma Pow (Purveyors of Wonder, «Wunderhändler») aufgestockt.