Staatsanwaltschaft ermittelt
Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt (StaWa) hat gegen Daniel Rothschild als Rat der Stiftung für Jüdische Studien wegen einem Veruntreuungsverdacht Ermittlungen aufgenommen – und zwar bereits am 6. Juli, wie StaWa-Sprecher Markus Melzl bestätigt. Weitere Details kann er aufgrund des hängigen Verfahrens keine nennen. Ermittlungen aufgrund anderer Tätigkeiten Rothschilds liefen jedoch nicht, sagt Melzl.
Für Ekkehard Stegemann, Präsident der Stiftung, kommt diese Information überraschend. Ende August erst hat er – über die Quelle gibt er keine Auskunft – vom Veruntreuungsverdacht gehört und «sofort die Aussprache mit Daniel Rothschild gesucht.» Stegemann bestätigt die Verdachtssumme von 70 000 Franken, die vom «Tages-Anzeiger» letzte Woche aufgeworfen wurde. Zurückgetreten, so Stegemann, sei Rothschild jedoch erst am 30. November – drei Monate, nachdem der Verdacht erstmals laut wurde. Warum? Darüber gibt Stegemann keine Auskunft, aus dem Umfeld der Stiftung wurde tachles jedoch mitgeteilt, Rothschild habe mehrere Rückzahlungs- und Aussprachefristen ungenutzt verstreichen und sich krank schreiben lassen. Während dieser Zeit habe er jedoch keine Tätigkeiten für die Stiftung mehr vorgenommen, sagt Stegemann.
Offene Fragen
Zu welchen Zwecken Daniel Rothschild die 70 000 Franken benutzte, bleibt ungeklärt, ebenso die Frage, wer für die Transaktion der mutmasslichen Deliktsumme die Zweitunterschrift leistete. Gerüchte kommentiert Stegemann nicht, «der Stiftung ist jedoch kein Schaden erstanden. Die Summe ist zurückbezahlt worden, inklusive eines hohen Zinssatzes als Wiedergutmachung.» Seither geht die Stiftung über die Bücher. Die vergangenen drei Jahre hat Stegemann bereits geprüft, im Januar plant er, dem Stiftungsvorstand zusätzlich eine externe Untersuchung vorzuschlagen. Der Fall sei ein Novum: «Rothschild ist seit Beginn der Stiftung Vorstandsmitglied, und bisher hat er sich in Finanzfragen als äusserst umsichtig erwiesen», sagt Stegemann.
Zurückgetreten ist Rothschild auch aus der Geschäftsleitung des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebunds (SIG) – in der offiziellen Kommunikation jedoch aus gesundheitlichen Gründen, erst aufgrund der Presseberichte (vgl. tachles 49/11 und 50/11) hat der SIG seine Mitglieder über die tatsächlichen Hintergründe informiert, ebenso wenig fand der Fall Erwähnung im aktuellen Newsmail des SIG, verschickt am 21. Dezember. Nachfragen von tachles beantwortet SIG-Präsident Herbert Winter nicht direkt, sondern verweist auf ein erklärendes Dokument, das für das SIG-Centralcomité erstellt wurde.
Dort steht, dass es die Geschäftsleitung (GL) des SIG aufgrund der Unschuldsvermutung und aus Rücksicht auf Rothschilds Gesundheit «weder als anständig noch als nötig erachtet» habe, auf die Vorkommnisse in der Stiftung für Jüdische Studien einzugehen. Ausserdem könne ein Rücktritt eines gewählten Geschäftsleitungsmitglieds nur freiwillig oder von der Delegiertenversammlung beschlossen werden. Deshalb bleibe Rothschild formell bis Ende Jahr noch im Amt, seine Funktionen hat jedoch Rolf Halonbrenner übernommen. Auskunft gibt das Dokument auch zu einem Darlehen von 13 000 Franken, das Rothschild – mit SIG-Generalsekretär Jonathan Kreutner als Zweitunterzeichner – vergeben hat, ohne die Geschäftsleitung standesgemäss zu informieren. Das Darlehen, mittlerweile zurückbezahlt, soll einer SIG-Mitarbeiterin zugute gekommen sein, die sich in einer finanziellen Notlage befunden habe und deren Anonymität Rothschild habe wahren wollen. «Sowohl die Buchhaltungsstelle wie auch der Generalsekretär hatten zum damaligen Zeitpunkt überhaupt keine Anhaltspunkte, an den Ausführungen und Weisungen von Daniel Rothschild als Kassier und Personalverantwortlicher des SIG zu zweifeln», schreibt die GL. Dennoch sind Fragen offen. Gemäss dem Dokument der GL haben weder Rothschild noch die betreffende Mitarbeiterin bisher belegen können, dass ein solches Darlehen tatsächlich erfolgt sei. Weitere Nachfragen werden nicht beantwortet. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Entscheid vertagt
Seither untersucht der SIG, zusammen mit der externen Revisionsstelle sowie dem für die Buchhaltung der SIG verantwortlichen Treuhandbüro. Weitere zweifelhafte Finanztransaktionen wurden bisher nicht gefunden. Der Entscheid, ob nicht zwingend eine externe Untersuchung eröffnet werden müsse, wird derweil vertagt: «Aufgrund der hohen Kosten einer solchen externen Kontrolle» und ohne Kenntnis der internen Untersuchungsresultate müsse dies gut abgewogen werden, schreibt die GL. Währenddessen pochen die Mitgliedergemeinden auf eine rasche und einwandfreie Abklärung. So rät André Bollag, Co-Präsident der Israelitischen Cultusgemeinde Zürich, in einer Rückmeldung, die tachles vorliegt, es sei umgehend zu prüfen, «ob ein neutrales externes Gremium zugezogen werden muss, das die Objektivität der Abklärung gewährleistet».