Schwimmunterricht für alle

von Nicole Dreyfus, October 30, 2008
Der Schwimmunterricht ist künftig für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch. Ein aktueller Bundesgerichtsentscheid gilt auch für jüdische Kinder, sofern sie eine öffentliche Schule besuchen.
GEMISCHTER SCHWIMMUNTERRICHT Von nun an laut Bundesgericht für alle Kinder obligatorisch

Die Kantone sind nicht mehr verpflichtet, Primarschüler aus religiösen Gründen vom gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht zu dispensieren. Das entschied das Bundesgericht letzte Woche und korrigierte damit seine bisherige Rechtsprechung. Das Bundesgericht hat die Beschwerde zweier muslimischer Schüler aus Schaffhausen abgewiesen, denen die zuständigen Behörden eine Dispens verweigert hatte.
Das höchste Gericht der Schweiz gewichtet somit die Integration der Ausländer höher als die Rücksicht auf religiöse Minderheiten. Das gilt indes für alle religiösen Gemeinschaften und richtet sich, wie der Gerichtspräsident verlauten liess, keineswegs nur gegen Muslime. Marcel Alexander Niggli, Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Freiburg, betont gegenüber tachles, dass das Urteil nicht nur für die Angehörigen bestimmter Religionen Geltung beansprucht, «das wäre dann diskriminierend, was es gerade nicht sein soll». Somit betrifft der Entscheid auch jüdische Schülerinnen und Schüler, sofern diese eine öffentliche Schule besuchen. Dass jüdische Kinder vom Schwimm- oder Turnunterricht aus religiösen Gründen dispensiert werden möchten, kann sich der Jurist und Präsident des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebunds Herbert Winter nicht vorstellen. «Jüdische Eltern mit streng religiöser Ausrichtung schicken ihre Kinder in Schulen, in denen der gesamte Unterricht geschlechtergetrennt stattfindet.» Schülerinnen und Schüler mit weniger religiösem Hintergrund, die in eine öffentliche Schule gehen, akzeptieren sicher auch den gemischten Sportunterricht, sagt Winter, der allerdings erst die schriftliche Begründung des Urteils abwarten möchte und daher vorläufig auf eine konkrete Stellungnahme verzichtet. Ob orthodoxe jüdische Kreise Winters Argumentation zustimmen, bleibt vorerst unklar. Der Präsident der Israelitischen Religionsgemeinschaft Zürich, Nathan Zwi Rothschild, wollte sich nicht zum Thema äussern.  

Ohne Halle kein Schwimmunterricht

In der privaten jüdischen Primarschule Noam in Zürich ist man sich der Diskus-
sion um die religiösen Dispensationen durchaus bewusst. «Es geht dabei nicht nur allein um den Sportunterricht, sondern allgemein um die Frage, ob ein Kind wegen der religiösen Überzeugung seiner Eltern nicht am Unterricht teilnimmt», sagt der Rektor Michael Goldberger. Für ihn besteht aber kein Grund zur Dispensation, solange der obligatorische Unterricht nach Lehrplan durchgeführt werde. «Niemand wird vom Unterricht befreit, nur weil ihm der tägliche Gottesdienst nicht zusagt oder sich seine Weltanschauungen nicht mit historischen Fakten decken», meint Goldberger.
Schliesslich werden in der Noam alle obligatorischen Fächer nach dem kantonalen Lehrplan unterrichtet. «Dafür werden auch keine persönlichen Restriktionen gemacht, was aber nicht heissen soll, dass wir nicht auf die religiösen Gefühle der Eltern Rücksicht nehmen», so Goldberger. Sollte es dennoch zu einem Fall kommen, in dem Eltern ihre Kinder aus einem religiösen Grund vom Unterricht dispensieren wollen, «müsste nach einer individuellen Lösung gesucht werden», wie Goldberger weiter ausführt. Was den Schwimmunterricht angeht, besteht für die Noam-Schule bislang keine Gefahr, dass es zu Konflikten kommt, weil die Privatschule derzeit über keine Schwimmhalle verfügt. «Alle paar Jahre bemühen wir uns, eine passende Halle zu finden, bisher leider erfolglos», erklärt Goldberger. «Gäbe es tatsächlich eines Tages eine Halle für den Schwimmunterricht, wäre dieser geschlechtergemischt so wie der Turnunterricht.» Dort gebe es überhaupt keine Probleme, wenn Mädchen und Jungen zusammen unterrichtet werden. Nur in der fünften und sechsten Klasse trenne man die Kinder manchmal, aber auch dies nur aus dem Grund, weil die Kinder in diesem Alter unterschiedlichen Inte-ressen nachgehen, denen man nachkommen möchte, so der Schulrektor.

Ausgrenzung statt Integration

Die Annahme, das Bundesgericht stufe die Integration höher als die Glaubensfreiheit ein, wirft auch ethische Fragen auf. «Das Gericht stellt Integration über Glaubensfreiheit, insbesondere deshalb, weil der Glaube vor allem von den Eltern ausgeübt wird und die Folgen für die Kinder desintegrierend wirken können. Es handelt sich mithin nicht nur einfach um einen Grundrechtskonflikt, sondern insbesondere auch um die Frage, wie weit Eltern ihre Kinder vor der Integration bewahren dürfen», argumentiert Rechtsprofessor Niggli.
Gerade darin sieht Taner Hatipoglu, Vizepräsident der Vereinigung der Islamischen Organisationen in Zürich, allerdings die Krux des Entscheids: «Seit 1993 wurde die religiöse Freiheit entsprechend gewürdigt und seither haben nur wenige Eltern vom Dispensationsrecht Gebrauch gemacht», führt Hatipoglu aus. 1993 hatte das Bundesgericht in einem Präzedenzfall die Beschwerde einer islamischen Schülerin gutgeheissen, der die Behörden des Kantons Zürich einen Dispens vom gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht verweigert hatten.

Alle Kinder gleich behandeln

Nun befürchtet Hatipoglu aber, dass es muslimische Eltern geben werde, die ihre Kinder aus den öffentlichen Schulen nehmen, um sie in ihrem Heimatland in eine Bildungsinstitution zu schicken. Damit ist für Hatipoglu das Integrationsmoment eines solchen Entscheids gescheitert. «Mit dem Argument der Integration kommen wir hier nicht viel weiter», sagt Hatipoglu, «denn es wäre letztendlich das Ziel, alle Kinder am Unterricht teilhaben zu lassen und sie nicht auszugrenzen». Die kantonale Integrationsbeauftragte von Zürich, Julia Morais, schwächt Hatipoglus Bedenken ab: «Durch den Entscheid des Bundesgerichts ist ein weiterer Schritt zur Herstellung von Chancengleichheit getan. Das ist ein zentraler Punkt, um sinnvolle Integration zu fördern». Morais ist ausserdem der Meinung, dass es nur wenige Eltern geben werde, die ihre Kinder tatsächlich dem öffentlichen Schulunterricht entziehen. «Ich denke vielmehr, dass die Eltern von nun an froh sind, wenn alle Kinder gleich behandelt werden.»
Das Urteil des Bundesgerichts, das noch nicht schriftlich begründet vorliegt, bedeutet keineswegs das absolute Dispensationsverbot. Wie Martin Wendelspiess, Leiter des Volksschulamts des Kantons Zürich, sagt, sei mit dem Entscheid der Schulpflege lediglich mehr Handlungsspielraum zugesprochen worden. «Das heisst aber nicht, dass religiöse Eltern ihre Kinder im Einzelfall nicht dispensieren dürfen. Die Behörden haben neu einfach den Anspruch, zu intervenieren, was vorher nicht möglich war», erklärt Wendelspiess. Was die religiösen Feiertage angeht, so bestehen keine Probleme. Im Kanton Zürich können sich sowohl jüdische Kinder als auch jene, die einer anderen Religion angehören, entsprechend ihrem Feiertagskalender dispensieren lassen. «Gemäss einer Liste, welche die hohen Feiertage aller Religionen verzeichnet, gibt die Schule den Kindern auch frei», bestätigt Wendelspiess. Das habe bisher noch nie zu Diskussionen geführt, sagt der Leiter des Volksschulamts. Zudem sind die Kinder durch die Fünftagewoche, die in der ganzen Schweiz eingeführt ist, vom Unterricht am Schabbat befreit.