Religionspolitisches Dilemma

Von Andreas Schneitter, January 20, 2012
Basel-Stadt hat die Neuapostolische Kirche als Religionsgemeinschaft anerkannt. Das knappe Abstimmungsergebnis zeigte, dass politische Debatten über Religion unter der Vorgabe der Religionsneutralität nur schwer zu haben sind.

Am 13. Januar hat der Grosse Rat Basel-Stadt die Neuapostolische Kirche als zweite Gemeinschaft nach der anthroposophischen Christengemeinschaft öffentlichanerkannt. Ermöglicht hat das die 2006 revidierte Kantonsverfassung. Dort steht in Artikel 133, dass Religionsgemeinschaften unter formellen Bedingungen öffentlich anerkannt werden können. Dazu gehören beispielsweise die gesellschaftliche Relevanz oder die Achtung des Rechtsstaates und des Religionsfriedens.
Um Glaubensinhalte geht es bei der kantonalen Anerkennung also nicht, und das war auch die Absicht, sagt die grün¬liberale Grossrätin Martina Bernasconi, damals Mitglied im Verfassungsrat. «In Basel ist die Trennung zwischen Religion und Staat nicht vollständig vollzogen», sagt sie. Vier Gemeinschaften, die Protestanten, die Römisch-Katholiken, die Christ¬katholiken und die Israelitische Gemeinde, sind in
Basel öffentlich-rechtlich anerkannt und befinden sich «in einem bevorzugten Verhältnis zum Staat», sagt Bernasconi. Gegen diese Ungleichbehandlung wurde die kantonale Anerkennung geschaffen.
In der grossrätlichen Debatte um die Neuapostoliker hat sich aber gezeigt, dass man um Glaubensinhalte kaum herumkommt: Nur 51 Stimmen, das absolute Minimum, votierten für die Anerkennung. Die Ablehnung zog sich quer durchs Parlament, von der SP bis zur SVP. Kritisch kommentiert wurde die Frage nach der Unabhängigkeit der Regionalkirche von ihrer internationalen Gemeinschaft sowie ihre erst vor wenigen Jahren offiziell aufgegebene Heilsexklusivität. Eine formelle Anerkennung war ohne inhaltliche Debatte also nicht zu haben, andererseits ist ein Parlament nicht befugt, über religiöse Inhalte zu urteilen: Die Verfassung verpflichtet die Politik zu religiöser Neutralität. Aus diesem Dilemma kommt der Grosse Rat nur schwer wieder hinaus.
Die radikalste Möglichkeit wäre, den Artikel 133 wieder abzuschaffen. Dazu ist jedoch eine Volksabstimmung nötig. Zudem wird damit die Ungleichbehandlung zwischen den öffentlich-rechtlichen und den privatrechlichen Gemeinschaften wieder zementiert. Bernasconi plädiert dafür, möglichst viele Gemeinschaften anzuerkennen – falls sie die formellen Bedingungen erfüllen –, solange die Säkularität des Staates nicht vollständig gegeben ist. «Wenn sie von sozialer Bedeutung sind, kann der Kanton nur gewinnen», sagt Bernasconi. Ob das Parlament den religionsneutralen Test besteht, wird sich noch dieses Jahr zeigen: Die Verwaltung bearbeitet gegenwärtig das Anerkennungsgesuch der Basler Aleviten – die erste nicht christliche Gemeinschaft, die einen solchen Schritt auf sich nimmt.