Raubkunst im Internet

Von Andreas Mink, October 22, 2010
Die Jewish Claims Conference macht eine Datenbank mit 20 000 Kunstobjekten aus dem Besitz französischer und belgischer Juden zugänglich, die von den Nazis beraubt worden sind. Die Hälfte der Gegenstände wurde bislang nicht an ihre ursprünglichen Eigentümer zurückgegeben.
DAS RAUB-KUNSTKAPITEL IST NOCH NICHT ABGESCHLOSSEN Längst nicht alle Bilder wurden an ihre Besitzer zurückgegeben, wie diese Klimt-Gemälde, die nun wieder im Besitz ihrer rechtmässigen Erbin sind

Die Jewish Claims Conference (JCC) schreibt ein neues Kapitel in der langen und mühsamen Geschichte der Restitution von Kunstobjekten aus jüdischem Besitz, die dem historisch einzigartigen Raubzug Nazideutschland zum Opfer fielen. Die JCC hat zu Beginn dieser Woche eine Datenbank zu mehr als 20 000 Kunstobjekten aus etwa 200 Privatsammlungen französischer und belgischer Juden im Internet zugänglich gemacht. Das Projekt trägt den Namen «Plünderung von Kulturgut durch den Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg: Datenbank mit Kunstobjekten im Jeu de Paume» (www.errproject.org/jeudepaume) und wird vom Washingtoner Holocaust Memorial Museum unterstützt. Laut JCC ist mindestens die Hälfte der nun anhand von Fotos und Dokumenten identifizierten Objekte noch nicht an ihre ursprünglichen Eigentümer zurückgegeben worden. Der 1951 in New York als Vertretung des Diaspora-Judentums für die NS-Entschädigung gegründete Verband betrachtet die neue Datenbank als Hilfestellung für die Suche nach Objekten, Künstlern und Eigentümern. Die JCC richtet sich speziell an Museen, Kunsthändler und Auktionshäuser in aller Welt, die durch die Datenbank zur Suche nach NS-Raubkunst in ihren Beständen angeregt werden sollen. Die Claims Conference kann allfällige Rückgabeforderungen jedoch nicht durch ein einheitliches Anspruchsverfahren unterstützen.

Detaillierte Beschreibung

Auch die bislang einzigartige Datenbank deckt nur einen Teil der gewaltigen Raubzüge ab, die Hitler-Deutschland im Zweiten Weltkrieg unternommen hat. Eine Schlüsselrolle bei diesen durch Diebstahl, Beschlagnahmung und Zwangsverkauf ausgeführten Verbrechen kam dem «Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg» (ERR) zu. Dieser brachte Hunderttausende Kunst- und Kulturobjekte von Juden und anderen Opfergruppen in seinen Besitz und plünderte Museen, Bibliotheken und andere kulturelle Einrichtungen aus. Der Einsatzstab war im gesamten Machtbereich von SS und Wehrmacht aktiv und hat in Paris mehr als 20 000 Kunstobjekte auf Karteikarten oder auf Inventarlisten erfasst und im Jeu de Paume sortiert, um sie dann nach Deutschland und Österreich zu überstellen. Die neue Datenbank erfasst alle diese Unterlagen in elektronischer Form, listet die Objekte nach Karteikarten-nummer, Titel und Künstler auf und bietet zudem eine detaillierte Beschreibung.

Ein Signal

Auch wenn jüdische Familien vermutlich weiterhin vor Gerichte ziehen werden müssen, um ihr Eigentum wieder zu erhalten, bietet die JCC mit der Datenbank nicht nur praktische Hilfe, sondern setzt ein Signal, dass dieses zumindest technisch und juristisch schwierigste Kapitel der materiellen Aufarbeitung der NS-Zeit noch lange nicht abgeschlossen ist, aber auch nicht in Vergessenheit geraten wird. Damit setzt die JCC ihre bedeutsamste und am häufigsten übersehene Aufgabe fort: Durch ihre schiere Existenz über nun fast 60 Jahre und ihre beharrliche Kleinarbeit hat
die Claims Conference die grundsätzliche Voraussetzung dafür geschaffen, dass Restitution und Entschädigung nicht von der internationalen Tagesordnung verschwunden sind.

JCC als Zielscheibe

Die JCC hat es immer wieder verstanden, günstige politische Konstellationen für neue Forderungen nach materieller Gerechtigkeit zu nutzen. Dies konnte spektakuläre Formen annehmen wie nach der deutschen Wiedervereinigung – dabei konnte die JCC die Restitution jüdischer Immobilien in der ehemaligen DDR durchsetzen – oder vor zehn Jahren bei den internationalen Verhandlungen über NS-Zwangsarbeit. Doch die Organisation führt jenseits der Schlagzeilen kontinuierliche Gespräche mit dem deutschen Finanzministerium, um existierende Entschädigungsprogramme auszubauen. Jüngst konnte die JCC etwa die Überprüfung abgelehnter Rentenansprüche durchsetzen. Dabei hat Deutschland von bislang 57 000 überprüften Anträgen bereits 12 000 gebilligt. Ihre schwierige Rolle als Vertreter der Überlebenden gegenüber Deutschland hat der JCC jedoch auch immer wieder Kritik eingebracht. So konnte die Organisation nach 1980 Entschädigungsprogramme nur unter der Bedingung erreichen, dass sie danach selbst über Anträge dafür entscheidet – auf Grundlage der mit Deutschland vereinbarten Bedingungen. Dies hat die JCC zur Zielscheibe enttäuschter Anspruchsteller gemacht.

Aus der Luft gegriffen

Ganz anderer Natur sind die Attacken des ehemaligen Vorstandsmitglieds des Jüdischen Weltkongresses Isi Leibler. Seit dem Sommer attackiert er in einer Serie von Artikeln in der «Jerusalem Post» die JCC und ihre Leitung. Während Leiblers Ton immer schärfer wird, löst er sich in der Sache zunehmend vom Boden der Tatsachen. So erklärte er jüngst als «Hauptvorwurf», die JCC hätte «nur einen etwas grösseren Teil der 70 Milliarden Dollar, die sie insgesamt verteilt hat, an Holocaust-Überlebende geben sollen statt an andere Zwecke». Damit, so Leibler, wäre es nie zu der heutigen «Tragödie» gekommen, dass Überlebende nicht für Nahrung, medizinische Versorgung und ihre Unterkunft aufkommen können. Tatsächlich sind diese Vorwürfe aus der Luft gegriffen: Etwa 70 Prozent der 70 Milliarden Dollar entfallen auf von Deutschland direkt an Überlebende gezahlte Leistungen unter dem von der JCC 1952 ausgehandelten Bundesentschädigungsgesetz.

Redliche Bemühungen

Als die Claims Conference ab den achtziger Jahre neue Entschädigungsfonds durchsetzen konnte, agierte sie lediglich als eine Art Transferagent. Erst mit der Restitution jüdischer Immobilien in der ehemaligen DDR nach 1990 verfügte die JCC wieder über Eigenmittel von etwa 140 Millionen Dollar jährlich, aus denen sie zu 80 Prozent Sozialprogramme für Überlebende und daneben kulturelle Zwecke finanziert oder unterstützt. Im Gegensatz zu den Behauptungen Leiblers sind Informationen darüber auf der JCC-Website frei zugänglich (http://forms.claimscon.org/allocations_lists/all_allocations.php). Es stehen daher nicht angeblich unfair aufgeteilte 70 Milliarden Dollar an Entschädigung zur Debatte, sondern vielleicht 200 Millionen Dollar über fast 20 Jahre.
Ihrer Internetseite ist zudem zu entnehmen, dass die Rückgabe jüdischer Immobilien in der ehemaligen DDR und deren Verkauf durch die JCC heute, 20 Jahre nach dem Mauerfall, weitgehend abgeschlossen sind. Die Organisation hat nur noch Immobilien im Wert von 42 Millionen Dollar im Besitz. Die JCC müht sich daher seit geraumer Zeit redlich, Deutschland neue Mittel für kranke und verarmte Überlebende abzuringen. Aber wer die Versorgung bedürftiger NS-Opfer alleine auf die Claims Conference abschieben will, hat die Geschichte der «Wiedergutmachung» nicht studiert – oder will nichts von ihr wissen.