Prominente Stimmen

October 29, 2010

Unmenschliche Weisungen

Rolf Bloch, ehemaliger SIG-Präsident: «Ich werde gegen die Initiative stimmen. Es wird immer wieder eine Verschärfung versucht, obwohl bereits jetzt die gesetzliche Grundlage für eine mit unserer Rechtsordnung verträglicheren Ausschaffung besteht. Die Initiative hätte für ungültig erklärt werden müssen. Mit gutem Gewissen kann man auch den Gegenvorschlag ablehnen, aber vielleicht werde ich aus taktischen Gründen zustimmen, weil er wenigstens etwas ausgewogener ist, aber er überzeugt mich trotzdem nicht. Es stellt sich die Frage, wie stark die Volksrechte in der Schweiz über alle anderen Rechtsüberlegungen gestellt werden dürfen, aber das ist eine Diskussion, die über den Inhalt dieser Initiative hinausgeht. Uns fehlt ein Verfassungsgerichtshof, wie ihn andere Länder haben.»

Daniel Jositsch, Zürcher SP-Nationalrat und Strafrechtsprofessor: «Die Initiative ist juristisch sehr schlecht, denn der Automatismus der Ausschaffungen verstösst gegen Verfassungs- und Völkerrecht und ist auch unvollständig. Politisch ist sie die reinste Propaganda, weil sie keine Probleme löst. Aber viele Leute stört das Vollzugsproblem. Sie wollen jetzt vielleicht ein Zeichen setzen, und das ist gefährlich. Ethisch besonders stossend ist die Kombination mit der Einbürgerungspraxis. So sollen Ausländer, die ein Bagatelldelikt begehen, automatisch ausgebürgert oder nicht eingebürgert werden. Auch der Verzicht auf die Einzelfallprüfung ist stossend. Der mögliche Konflikt mit der Personenfreizügigkeit ist für die SVP, die diese ohnehin abschaffen will, ein netter Nebeneffekt. Ich werde für den direkten Gegenvorschlag stimmen. Eine relativ grosse Gruppe unserer Fraktion unterstützt ihn. Wir werden sehen, was der Parteitag am Sonntag beschliesst.

Giusep Nay, alt Bundesgerichtspräsident und Präsident der Gesellschaft Minder­heiten in der Schweiz: «Die Ausschaffungs-Initiative und der Gegenvorschlag führen zu unmenschlichen Wegweisungen auch von bei uns gut integrierten Mitmenschen, die nur keinen schweizerischen Pass haben, und dies selbst bei Bagatellvergehen. Der Automatismus bei der Ersteren und das Kriterium der Schwere der Strafe beim Zweiten hätten zur Folge, dass auch Familien auseinandergerissen und Menschen in ihnen völlig fremd gewordene Länder und Lebensumstände abgeschoben würden. Die Antwort darauf kann nur zwei Mal «Nein» sein und bei der Stichfrage für den Fall der Annahme beider Vorlagen das Ankreuzen des Gegenvorschlags. Und dafür muss jeder und jede wo immer möglich werben.»

Die Position des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebunds (SIG): Der Dachverband der jüdischen Gemeinden ist gegen die Ausschaffungs-Initiative. Mit dieser wird wegen bestimmter Delikte straffällig gewordenen Ausländern automatisch und unabhängig von der Schwere der Tat und ohne Berücksichtigung der persönlichen Umstände das Aufenthaltsrecht entzogen. Die Ausschaffungsinitiative verletzt dabei elementare Grundsätze der Bundesverfassung und des Völkerrechts und somit unseres Rechtsstaates. Dem parlamentarischen Gegenvorschlag ist indes zuzustimmen. Der SIG setzt sich für eine offene Gesellschaft ein und begrüsst Massnahmen, die das Zusammenleben fördern. Der SIG unterstützt deshalb die Einführung eines Integrationsartikels als Teil des Gegenvorschlags. Friedliches Zusammenleben in unserer Gesellschaft erfordert, dass unsere Rechtsordnung von allen Bewohnern anerkannt, aber auch deren kulturelle und reli­giöse Eigenheiten respektiert werden. Der Gegenvorschlag bringt darüber hinaus eine Präzisierung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zu Ausschaffungen und trägt zur Vereinheitlichung der Ausschaffungspraxis in der Schweiz bei. Vor allem aber hält er fest, dass beim jeweiligen Entscheid über eine Ausschaffung die Grundrechte und Grundprinzipien der Bundesverfassung und des Völkerrechts, insbesondere Grundsätze der Verhältnismässigkeit, zu beachten sind, also jeder Einzelfall konkret geprüft werden muss. [GB]