Notweniger denn je

August 13, 2009
Editorial von Gisela Blau

Schutz. Ein Krieg wird nicht besser, wenn er mit Spielregeln geführt wird. Aber diese bieten wenigstens einigen Schutz für das hilflose Strandgut kriegerischer Auseinandersetzungen: Verwundete und Gefangene. Es ist Saison für Jubiläen der humanitären Hilfe: Solferino 1859, die erste Genfer Konvention 1864, die zweite Genfer Konvention 1929, die Verabschiedung der bisher vier Genfer Konventionen 1949. Ein Krieg stand am Anfang der humanitären Leitplanken. Es ist allgemein bekannt, wie der Schweizer Geschäftsmann Henry Dunant unter dem furchtbaren Eindruck der nach der Schlacht von Solferino erlebten Schrecknisse die Gründung freiwiliger Hilfsgesellschaften zum Schutz von Kranken und Verwundeten im Krieg vorschlug. Erst 70 Jahre nach der ersten Konvention, 1934, kam es an der 15. Rotkreuzkonferenz zum Entwurf für eine Konvention zum Schutz der Zivilbevölkerung.

Spielregeln. Für 1940 plante die Schweiz eine neuerliche Konferenz zur Annahme dieser Schutz-Konvention. Der Ausbruch des Zweiten Weltkriegs verhinderte sie. Die Zivilbevölkerung galt ohnehin nicht durchwegs als schützenswerte Grösse. Nur so war es möglich, dass zwar für die Schweizer Armee und die Regierung an ein Versteck in den Bergen gedacht wurde, die schutzlose Zivilbevölkerung jedoch keine Priorität hatte. Zum Glück gab es schon damals Männer, für die ein solches Konzept nicht lange machbar schien. Heute wäre es glücklicherweise kaum mehr möglich, eine solche Entwicklung lange geheim zu halten. Nicht zuletzt dank den 18 Staaten (von 61 anwesenden), die 1949 die neuen Genfer Konventionen unterschrieben, die überarbeiteten beiden ersten und zwei neue. Endlich war auch der Schutz der Zivilbevölkerung festgeshrieben. Als erstes Land der Welt ratifizierte die Schweiz das Abkommen am 31. März 1950. Sie ist und bleibt Depositarstaat der Genfer Konventionen. Heute finden Kriege nicht mehr zwingend nach Spielregeln zwischen den Armeen von zwei oder mehr Ländern statt. Gekämpft wird von «Kriegshelden», Terrororganisationen und noch immer durch Armeen, die ihre disparaten Gegner in deren eigenem Gelände nicht besiegen können. Resultat ist sehr häufig die Vertreibung von Volksgruppen oder eine wilde Flucht von Zivilisten, die zwischen die nicht mehr so klar definierten Schusslinien geraten sind. Die Genfer Konventionen sind oft nicht bekannt und wenn, dann werden sie nicht eingehalten.

Recht. Jakob Kellenberger, Präsident des Internationalen Komiteees vom Roten Kreuz (IKRK) und als solcher eine Respektsperson, wünscht sich eine Ergänzung des humanitären Völkerrechts, das auf den Genfer Konventionenen fusst - zugunsten von Bürgerkriegsflüchtlingen, auch in deren eigenem Land. Das Jubiläum war eine gute Gelegenheit für diese Ankündigung. Nötig gewesen wäre sie schon längst. Es steht der Schweiz gut an, wenn sie hier wieder die erste Geige spielt. Als es darum ging, vor zwölf Jahren den durch die Nazis ermordeten Juden und ihren Nachkommen zu ihrem Recht zu verhelfen, hielt sich die Regierung vornehm aus dem Konflikt heraus. Neuerdings sitzt sie mit am Verhandlungstisch. Aber es soll einst nicht in  den Geschichtsbüchern stehen, dass die Schweiz nur dann ihr Gewicht als respektierter Staat und Finanzplatz in die Schale wirft, wenn es darum geht, die Kohlen für jene Banker aus dem Feuer zu holen, die im Ausland aktiv Gesetze gebrochen und unsere Glaubwürdigkeit beschädigt haben und dafür im Inland nicht einmal gerade stehen müssen.