«Niemand kann den Umfang dieses Problems ermessen»
Bis heute ist die Rückgabe von Kunst, die jüdischen Eigentümern in den Jahren 1933-38 bei «Judenauktionen» zu Schleuderpreisen von den Nazis abgepresst oder ihnen ohne einen Gegenwert direkt gestohlen wurde, in Deutschland gesetzlich noch immer nicht geregelt. Zwar wurde unmittelbar nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten zu einer einheitlichen «Bundesrepublik Deutschland» ein «Vermögensgesetz» erlassen, nach dem Besitzer, jüdische wie nichtjüdische, die nachweisen, dass sie enteignet worden sind, ihre Ansprüche geltend machen konnten. Wer bis zum 20. Juni 1993 sich nicht gemeldet hatte, verlor damit seinen Anspruch.
Schon sehr früh hatte die Claims Conference sich um die Rückführung ehemals jüdischen Eigentums gekümmert. In diesem Zusammenhang gab es auch Kontakte zwischen der Claims Conference und der Stiftung Preussischer Kulturbesitz. Ihre Berechtigung auf erbenlosen oder nicht beanspruchten jüdischen Besitz wurde anerkannt. Jedoch war kaum jemandem, auch der Claims Conference nicht, bekannt, wo sich z. B. Kunstwerke, die früher jüdisches Eigentum waren, zurzeit befinden. So beauftragte sie Dr. Anja Heuss, die seit nunmehr sechs Jahren im Auftrag der Claims Conference und deren Nachfolgeorganisation nach dem Verbleib aus ehemals jüdischem Besitz gestohlenen Gemälden, Grafiken, Plastiken und anderen wertvollen Kunstgegenständen forscht. Sie entdeckte bei ihrer Recherchetätigkeit, dass ein Teil der Sammlung Silberberg sich heute im Bestand der Berliner «Stiftung Preussischer Kulturbesitz» befindet. Erst daraufhin, nachdem der Hinweis von aussen kam, waren die Museologen bereit, auch selber zu recherchieren. Und sie stellten fest, so Wolfgang Kahlcke, Pressesprecher der Stiftung Preussischer Kulturbesitz, dass «sich im Bereich der Staatlichen Museen zu Berlin», die wie das Berliner Kupferstichkabinett ebenfalls zur Stiftung gehören, «weitere, bislang unbekannte Werke aus dieser Sammlung befinden». Gerta Silberberg kam persönlich nach Berlin, legte Beweise vor, dass der van Gogh wie auch ein Gemälde von Marées einst ihrem von den Nationalsozialisten ermordeten Schwiegervater gehörten.
Bedeutende Entscheidung
Klaus-Dieter Lehmann, seit Anfang dieses Jahres neuer Präsident der Stiftung Preussischer Kulturbesitz, ersuchte nun den Stiftungsrat solche Rückgabe-Forderungen schnell zu entscheiden. Laut Gesetz war der Anspruch verjährt, weil er nicht zum Datum 30. 6. 1993 eingereicht wurde. «Ich möchte diese beiden Einzelfälle zum Anlass nehmen, den Stiftungsrat um eine Ermächtigung zu ersuchen, Restitutionsanfragen, die zweifelsfrei nachgewiesen werden können, ohne Wenn und Aber positiv zu bescheiden. Das ist der einzig mögliche Weg. Zudem habe ich alle Museumsdirektoren angewiesen zu prüfen, unter welchen Umständen Kunstwerke zwischen 1933 und 1945 in ihren Besitz gekommen sind. Wir müssen das systematisch durcharbeiten, damit uns nicht immer Dritte darauf stossen.» Der Stiftungsrat stimmte zu und auch das deutsche Kulturministerium, die eine solche Regelung beschlossen.
Constance Löwenthal, Direktorin der Kommission für die Rückerstattung von Kunst (Commission for Art Recovery), einer Unterabteilung des Jüdischen Weltkongresses, begrüsste die Haltung Lehmanns. «Die bei Auktionen veräusserten Kunstwerke sind in alle Winde verstreut. Niemand kann den Umfang dieses Problems ermessen. Aber wir vermuten, dass der ungeheuer ist.» Die Berliner «Entscheidung», hob sie hervor, «wird von grosser Bedeutung sein.»
Leider sehen dies immer noch nicht alle Museumsdirektoren so. «Schreiben Sie bloss nicht so viel darüber», forderte Dr. Herwig Guratzsch, Leiter des Museums für Bildende Kunst Leipzig. «Es ist ja grauenhaft, was daraus gemacht wird. Es wird dadurch ein heilloses Durcheinander entstehen, weil immer wieder der Eindruck erweckt wird, überall sind die Bilder seit Jahren verschleppt worden. Das ist völliger Unsinn.» «Die Museen», so Guratzsch, «sind in diesem Punkt viel besser, als es da draussen kolportiert wird.» Dann verweist der Museumsleiter auf eine Mitarbeiterin, die sich nur mit dieser Frage beschäftigt, was er gleichzeitig bedauert, weil sie «uns bei anderen dringenden Aufgaben fehlt». Auch in diesem Museum wurde Dr. Anja Heuss fündig. Sie entdeckte Arbeiten von Max Klinger und Carl Spitzweg, die ebenfalls früher einmal jüdisches Eigentum waren. Wieder blockt Guratzsch. «Die Nachfahren müssen sich melden», fordert er. «Ein Bild», erklärt er, «kam 1936 in den Besitz des Museums. Das hat ganz saubere Verkäufer gehabt. Aber es kann ja möglich sein, dass die sauberen Verkäufer vielleicht das Bild von einer jüdischen Familie übernommen haben, die geflüchtet ist, oder die am Ende sogar noch viel Schlimmeres erleben musste, in Auschwitz, oder sonstwo. Nur das kann man ja nicht herausfinden.»
Daran erinnert er sich, dass doch einmal Kunstwerke an die Familie Herford zurückgegeben wurden. Aber «das ist eine berühmte jüdische Familie aus Leipzig gewesen», so Guratzsch. Anja Heuss kennt diese Einstellung. «Manche Museumsdirektoren sind sich über die juristische Lage noch nicht im Klaren und meinen, sie können darüber diskutieren», klagt sie. In mehreren Museen in den neuen Bundesländern entdeckte sie Kunstwerke, die manchmal auf verschlungenen Wegen in deren Besitz kamen. In Schwerin z. B. fand sie kunsthandwerkliche Gegenstände, die einst Teil der bedeutsamen Sammlung von Emma Budge aus Hamburg waren. Von Nationalsozialisten wurden sie in Berlin versteigert und gelangten so nach Mecklenburg. Jetzt wurde vom Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen ein Sonderreferat eingerichtet, das sich ausschliesslich mit der Rückgabe von Kunstgegenständen beschäftigt.
Schwierige Rechtslage
Nicht immer ist die Rechtslage dabei einfach. Im Kölner Museum Sammlung Ludwig wurde ein Gemälde von Otto Müller gefunden, das der Breslauer jüdischen Familie Littmann einst gehörte. Während der Auktion beschlagnahmten die Nationalsozialisten dieses Gemälde als «entartete Kunst» und verkauften das Bild selber weiter. Nach mehrfachem Besitzerwechsel kam es schliesslich in die Kölner Sammlung. Jetzt entscheidet ein Gericht über den Verbleib des Werkes.
«Das Zurückgeben der von den Nationalsozialisten gestohlenen jüdischen Kunstwerke ist kein allein deutsches Problem, sondern eine internationale Angelegenheit», betont Dr. Anja Heuss immer wieder. In allen von den Nazis besetzten Ländern wurden im grossen Stil jüdische Kunstschätze gestohlen, versteigert und verkauft. Selbst dort, wo sie in Museumsbesitz kamen, ist es heute nicht leicht, sie an ihre ehemaligen Eigentümer oder ihre Erben zurückzugeben. Über 2000 Kunstwerke befinden sich allein in französischen Museen, die nach dem Krieg nicht mehr zurückgefordert wurden. Im März 1999 forderte der WJC-Geschäftsführer Elan Steinberg Frankreich auf, diese Kunstwerke zu versteigern und den Erlös jüdischen Organisationen zu stiften. Auch die Einnahmen aus der Versteigerung von weiteren 13 000 Kunstwerken, die nach dem Krieg von französischen Behörden als künstlerisch zweitrangig eingestuft worden waren, will der Jüdische Weltkongress in seine Forderungen miteinbeziehen.
Kompliziert ist auch die Situation in den GUS-Staaten. Wo sie nur konnten, stahlen deutsche Schergen Kunstwerke, die Juden gehörten. Eine grosse Sammlung von jüdischen Kunstgegenständen und Archivalien z. B. wurde aus der Ukraine nach Kiew gebracht. Dann wurden diese und andere Sammlungen nach Deutschland transportiert. Nach dem Krieg beschlagnahmte die Rote Armee die Sammlung und transportierte alles als «Beutekunst» in die Sowjetunion. Jetzt, nach dem Zerfall des Imperiums und dem Entstehen verschiedener Staaten wird dies zu einer hochpolitischen zwischenstaatlichen Angelegenheit. Jüdische Schätze, die in Ungarn von den Deutschen beschlagnahmt wurden, vermutete man jahrelang in einem deutschen Museum. Nun jedoch stellte sich z. B. heraus, dass riesige jüdische Privatsammlungen in Magazinen Moskauer und St. Petersburger Kulturinstitute liegen. Die Rückgabe all dieser Werke wurde inzwischen eine europäische Angelegenheit. Einer Schätzung zufolge haben vor und während des Krieges rund 220 000 Kunstwerke illegal den Besitzer gewechselt.
Ende Juli 1999 entdeckten die Kinder eines Düsseldorfer Bankiers, der 1937 von den Nazis erschossen wurde, in der Londoner Tate Gallery das Gemälde des niederländischen Malers Jan Griffier «View of Hampton Court», das einst ihren Eltern gehörte, und verlangen es vom Britischen Museum zurück.
In Österreich wurde zwar die übriggebliebene Rothschild-Sammlung nach Einführung eines neuen Gesetzes den Erben zurückerstattet, doch für viele kommt diese Anordnung zu spät. Vergeblich kämpfte die Schiele-Förderin Lea Bondi-Jarray, die sich vor den Nazis nach London retten konnte, für die Rückgabe ihres Schiele-Porträts, das die NS bei ihrem Einmarsch in Österreich beschlagnahmten. Später kaufte es der Augenarzt Rudolf Leopold. Nach seinem Tod gelangte das Bild in die österreichische Leopold-Stiftung. 1998 entdeckten in den USA lebende Erben von Bondi-Jarray, die 1969 gestorben war, im Museum of Modern Art dieses Bild, das damals als Leihgabe für eine Ausstellung dorthin gelangt war, und klagten auf Herausgabe ihres Familienbesitzes.
Späte Aufarbeitung
Viele solche Beispiele lassen sich aufzählen. Erst langsam beginnt auch auf diesem Gebiet die Aufarbeitung. Anwälte befassen sich damit und Kunsthistoriker. Doch noch immer stossen sie auf Ablehnung und Unverständnis. «Es ist schwer, in Museen oder dem Bundesarchiv der Bundesrepublik Deutschland die Genehmigung für eine wissenschaftliche Untersuchung zu diesem Thema und ausreichende Akteneinsicht zu erhalten», klagt Dr. Heuss. Doch gerade dort findet man oft die einzigen Nachweise für berechtigte Rechtsansprüche. Hoffen wir, dass die bereits erfolgten Rückerstattungen Museologen und Politiker zu neuen Einsichten bringen und die Rückerstattung der von den Nationalsozialisten geraubten Kunst an die Besitzer und deren Erben endlich in grösserem Massstab durchgeführt werden kann. Nicht zu Unrecht betonte die «Times», dass die «Juden-Auktionen» bereits in den 30er Jahren allen die Augen über die brutale Entrechtung und Erniedrigung der jüdischen Menschen hätte öffnen müssen.