Multiperspektivität im Zentrum
Die Frage nach der Nutzung des Handlungsspielraumes (Moderator Mike Sommer, Bieler Tagblatt) zugunsten oder ungunsten der Flüchtlinge brachte grosse Unterschiede beim individuellen Handlungsspielraum zu Tage. In den Kantonen Thurgau und Genf wurden die restriktiven Gesetze viel härter angewendet als zum Beispiel in St. Gallen (Polizeichef Paul Grüninger). Anders sah es, laut Rolf Bloch, auf Bundesebene aus: «Die Schweiz hat sich sehr defensiv knapp an das Völkerrecht gehalten und nicht versucht über diese Grenze zu gehen und Positives zu tun.» Heute werde das damalige Verhalten der Schweiz an einer selbstdeklarierten Vorlage, der Tradition der humanitären Schweiz gemessen, so der Historiker Jacques Piccard, die Teil der Legitimation für die Neutralität der Schweiz war. «Mit dieser Neutralität hat der Staat seine Flüchtlingspolitik verteidigt und damit diese Neutralität in ihr Gegenteil verkehrt.»
Die offizielle Schweiz übernahm von Deutschland nazistisches Gedankengut und Bestimmungen, wie die Erteilung von Arierbescheinigungen. Sie wäre sogar damit einverstanden gewesen, den J-Stempel in den Pässen der Schweizer Juden einzuführen. In Frage gestellt werden muss auch, ob die Einführung Vermögenssteuer für Juden oder der Vermögensentzug bei illegal Eingewanderten rechtskonform war. Zurückzuführen ist die Schweizer Flüchtlingspolitik jener Zeit auf den Antisemitismus. «Bereits am Ende des 19. Jahrhunderts war Antisemitismus eine bürgerliche Selbstverständlichkeit und gehörte zum guten Ton», sagte David Stern, Geschichtslehrer. Da man wegen des Antisemitismus keine Sympathie für die Juden aufbrachte, blieb man für ihr Schicksal unempfindlich und schuf so den Nährboden für die Schweizer Flüchtlingspolitik.
Nach Stern befand sich die Schweiz durch den Kalten Krieg auch nach 1945 in einer Kontinuität der Landesverteidigung, woraus eine Vergangenheitsvergessenspolitik entstand. Die Schweiz sperrte deutschen Juden nach Kriegsende ihr Vermögen, gewährte 1949 nur Juden über 52 Jahren Dauerasyl. Eine Vergangenheitsbewältigung kam nur sehr zähflüssig in den fünfziger und sechziger Jahren in Gang. Dies betrifft auch die nachrichtenlosen Vermögen, die kurz nach dem Krieg von den Schweizer Banken nur widerwillig anerkannt und mit 200 000 Franken angegeben wurden.
Piccard warnte: «Es wäre ein neues Unrecht, wenn man heute den damaligen Opfern und Verfolgten das Recht auf Vermögensrestitution und auf einen Teil ihrer Geschichte verweigern würde.» Mit Erziehung auf die Gesellschaft einwirken sei dringend notwendig, zeige die heutige Jugend sich in ihrer Auseinandersetzung mit der Geschichte sehr unentschieden. Das Interesse an historischer Wahrheit trete vielfach hinter dem Wunsch nach einem harmonischen Verhältnis mit Eltern und Grosseltern zurück.