Mit klarem Kopf in die Schule

von Gisela Blau, August 19, 2010
Im Kanton St. Gallen sollen Schulkinder keine Kopfbedeckungen mehr tragen dürfen. Gehört die Kippa auch dazu?
KEINE KOPFBEDECKUNG IN DER SCHULE «Ohren und Gesicht müssen frei sein»

Unter Kopfbedeckung versteht der Erziehungsrat des Kantons St. Gallen zwar auch Wollmützen und Baseball-Kappen, vor allem aber – wie auch das Publikum und die Medien – das Kopftuch muslimischer Schülerinnen.

Davon gibt es zwar sehr wenige, aber an ihnen entzünden sich Diskussionen. Deshalb hat der Erziehungsrat im Juli Empfehlungen an die Schulen erlassen, alle Kopfbedeckungen im Schulbetrieb generell zu verbieten. Sie wurden im August im Schulblatt publiziert. Darin heisst es, ein Kopfbedeckungsverbot könne dazu beitragen, dass «Werte und Ziele wie Transparenz, Offenheit und Fairness, weltanschauliche Neutralität, Unabgelenktheit und Konzentration auf den Unterricht, Chancengerechtigkeit und Nichtdiskriminierung sowie gesellschaftliche Integration besser berücksichtigt bzw. erreicht werden».

Klarheit schaffen

Der Präsident des Erziehungsrats ist der Bildungsdirektor des Kantons St. Gallen, Regierungsrat Stefan Kölliker. «Mit der Kippa haben wir uns noch nicht beschäftigt, weil es bisher keine Probleme gab», sagt der junge SVP-Politiker zu tachles. «Wir äusserten uns nur in Bezug auf das Kopftuch, das aus unserer Optik kein religiöses Symbol ist, sondern ein ‹Mittel für den Ausdruck kultureller Identifikation›. Die Kippa wäre meiner Meinung nach nicht vergleichbar mit dem Kopftuch; sie wäre auch keine Kopfbedeckung wie eine Wollmütze. Aber wir würden auch bei der Kippa sofort Klarheit schaffen, sobald ein Fall auftauchen würde.» Kölliker lässt das Thema nun intern abklären. Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) hat sich noch nicht geäussert. SIG-Präsident Herbert Winter sagt: «Wir prüfen die Situation und behalten uns allenfalls Schritte vor.»

Jede St. Galler Schulgemeinde kann so handeln, wie sie es für richtig hält. Die Umsetzung, sagt Kölliker, liege in der Autonomie und Kompetenz der Gemeinden. Zuerst müssten diese nun ein Reglement erarbeiten. «Ich empfehle ein fakultatives Referendum, damit sich die Bevölkerung zu diesem Thema äussern kann. Bisher habe ich, ausser von einigen der islamischen Verbände, nur positive Reaktionen gehört. Aber ich will, dass der Konsens breit abgestützt ist.»

Ruhe und Ordnung

Auslöser der Verbotsempfehlung waren zwei Kopftuch-Fälle im Kanton St. Gallen, von denen einer noch hängig ist. Es handelt sich um ein 15-jähriges Mädchen, das unter allen Umständen ein Tuch tragen will, das Kopf und Brust bedeckt. Die Schulgemeinde wandte sich an den Erziehungsrat. Ende August soll es eine Anhörung geben. Das betreffende Schulmädchen in Bad Ragaz wird jetzt vom neuen Islamischen Zentralrat der Schweiz (IZRS) vertreten. Es behauptet laut der Sonntagszeitung «Sonntag», es wolle wie die Mutter und die ältere Schwester das Tuch freiwillig anlegen, «um ins Paradies zu kommen». Der Vater sagte, es gebe keinen familiären Zwang dazu. Dies bestreitet Saida Keller-Messahli, Präsidentin des Forums für einen fortschrittlichen Islam, diese Woche im «Tages-Anzeiger»: Kein Kind wolle freiwillig anders aussehen als alle anderen Kinder, kein Mädchen trage freiwillig das laut Koran nicht obligatorische Kopftuch. Dieses signalisiere bloss, dass das Mädchen geschlechtsreif sei und degradiere es zum Sexualobjekt.

«Der Fall verursacht grosse Turbulenzen», sagt Kölliker. «Ich will, dass wieder Ruhe und Ordnung herrscht. Es darf keine Einschränkungen geben, dem Unterricht zu folgen, Ohren und Gesicht müssen frei sein, es darf auch niemand wegen einer Kopfbedeckung gemobbt werden. Wir brauchen Rechtsgleichheit. Die grosse Mehrheit im Erziehungsrat findet die Regelung gut und angemessen, auch viele Lehrpersonen begrüssen ein generelles Verbot aller Kopfbedeckungen wie Kopftuch und Mützen. Als erster Kanton haben wir einen klaren Entscheid gefällt.»

Individuelle Lösungen

Das grösste Schulamt, die Stadt St. Gallen, kennt das Verbot von Kopfbedeckungen schon lange, der Schwerpunkt sind Kopftücher, bestätigt Urs Weishaupt. Die Käppchen jüdischer Tradition sind nicht gemeint, weil es bisher keine solchen Fälle gab. Weishaupt: «Sobald wirklich das Thema Religion im Vordergrund steht, findet man gemeinsam eine individuelle Lösung.» Allfällige Kopfbedeckungen von Lehrpersonen seien ebenfalls nicht mit gemeint. Es gebe in St. Gallen keine Klosterschwestern im Lehramt mehr. Nicht einmal der St. Galler Bischof müsse sein Käppchen für einen Schulbesuch ausziehen, so Weishaupt: «Er trägt es nämlich nur bei höchst offiziellen Anlässen.»

Der kluge St. Galler Rabbiner Hermann Schmelzer sagt zu tachles, dass im Judentum die Kippa sowohl ein religiöses wie ein kulturelles Symbol sei: «In der Thora gibt es keinen Hinweis, man müsse das Haupt bedecken. Im Talmud deuten einige Stellen, wonach ein unbedeckter männlicher Kopf eine Respektlosigkeit gegenüber Gott sei, auf eine ethisch-religiöse Haltung hin.» Zur Zeit des Tempels hielten nur die Priester («kohanim») und nur im Dienst den Kopf bedeckt. Seit dem Mittelalter war die Kopfbedeckung jüdischer Männer weit verbreitet, erläutert Rabbiner Schmelzer, auch auf figürlichen Darstellungen. Im 19. Jahrhundert habe man nicht mehr einen so grossen Wert darauf gelegt. Das Thema sei insgesamt sehr interessant.

«Judentum und Islam sind religiös motivierte Zivilisationen», sagt Rabbiner Schmelzer. «Sie sind einander in vielem näher als Judentum und Christentum.» Im Fall von praktizierenden Gläubigen könne ein Verbot der Kopfbedeckung einen Einschnitt in die religiöse Identität bedeuten: «Es bleibt zu entscheiden, ob es ein Eingriff in die Religionsfreiheit ist, und zwar nicht aus Sicht der Mehrheit, sondern der Minderheit, denn bei Menschenrechten sind immer die Minderheiten entscheidend.» Aber auch die Empfindungen der grossen Mehrheit müssen berücksichtigt werden, so Schmelzer: «Religiös motivierte zivilisatorische Abweichungen im Erscheinungsbild wecken gemischte Gefühle.»