Mit gespaltener Zunge
Die Atmosphäre auf dem Uno-Gelände in Genf ist entspannt. Nach dem Eklat um die vieldiskutierte Hassrede des iranischen Präsidenten Mahmoud Ahmadinejad bei der Eröffnung der Konferenz treffen sich Delegierte von Staaten und Nichtregierungsorganisationen ohne grosse Medienpräsenz zu Fachkonferenzen, die um das äusserst breite Thema des Rassismus kreisen, auch finden angeregte inoffizielle Treffen der Delegierten in der Cafeteria statt. Das Schlussdokument der Konferenz wurde Dienstagabend publiziert – nach monatelangem Feilschen um Passagen, welche für die westlichen Länder inakzeptabel waren. So zum Beispiel die einseitige Verurteilung Israels oder die Propagierung des Konzepts der Diffamierung von Religionen. Letzteres Konzept war von den westlichen Staaten bekämpft worden, da es allein dem Schutz eines bestimmten Glaubens dient – und nicht etwa der Meinung des Einzelnen. Die Befürchtung, das Konzept könnte die Meinungsäusserungsfreiheit dieses Einzelnen ungebührlich einschränken, war Anlass für die westlichen Staaten gewesen, dieses gänzlich abzulehnen.
Staaten blieben fern
Diese Punkte wurden aus dem Dokument entfernt, das Dienstagabend in Genf von den versammelten Delegierten der Uno angenommen wurde. Obwohl die Aussicht, ein entschärftes Dokument unterschreiben zu können, bereits vor der Konferenz gut war, sind jedoch zahlreiche Länder wie Kanada, Israel, die USA und zuletzt noch einige Staaten der Europäischen Union wie Polen, Italien, die Tschechische Republik und Deutschland der Konferenz ferngeblieben. Ob dies mit dem Dokument selbst zusammenhing, ist allerdings fraglich. David P. Forsythe, Professor für Politologie an der Universität von Nebraska, spekuliert etwa, dass US-Präsident Barack Obama die Abwesenheit der Vereinigten Staaten an der Konferenz dazu verwendet, um bei Israel «Punkte zu sammeln». Um zu einem späteren Zeitpunkt Druck auf Israel bezüglich Konzessionen beim Friedensprozess machen zu können, könnte Obama geltend machen, dass er durch die Abwesenheit der Vereinigten Staaten die Unterstützung von Israels Legitimität bereits unter Beweis gestellt hat.
Urs Saxer, Professor für Völkerrecht an der Universität Zürich, stellt fest, dass die meisten Punkte des Schlussdokuments «völlig unbestritten» seien. Die streitbaren Passagen seien aus dem Entwurfsdokument entweder entfernt oder sie seien zumindest entschärft worden. So sei die Bezugnahme auf Israel entfallen und der Holocaust erwähnt worden.
Ein entschärftes Schlussdokument
Ein weiterer Streitpunkt in den Verhandlungen war die erneute Bestätigung der Konferenz von 2001 gewesen. Die USA und Israel hatten den Standpunkt eingenommen, dass die Bestätigung des Dokuments aus dem Jahr 2001 im diesjährigen Schlussdokument problematisch sei, zumal im ersten Dokument aus Durban der Nahostkonflikt als einziger bewaffneter Konflikt erwähnt wird. Diese Kritik nimmt nach wie vor auch die Mehrheit der jüdischen Organisationen vor, denn die Bestätigung der 2001 verabschiedeten Punkte steht im neuen Schlussdokument zuoberst. Saxer bestätigt, dass dadurch tatsächlich das alte Dokument nochmals validiert werde, wobei es auf der Hand liege, dass eine Folgekonferenz sich auf das ursprüngliche Dokument beziehe. Allerdings sei in solchen Fällen das neuere Dokument grundsätzlich das Entscheidendere. Letztendlich liesse sich diese Frage aber nicht klären, da im politischen Diskurs gewisse Fragen mit Absicht offengelassen würden, um einen Konsens zu erzielen. Saxer betont, dass das Dokument hauptsächlich einen Aufruf an Staaten und Zivilgesellschaften darstelle, im Kampf gegen den Rassismus aktiv zu werden und die nationalen Politiken in diesem Bereich zu koordinieren. Im politischen Diskurs könnten die unterzeichnenden Staaten durch das Dokument daran erinnert werden, zu handeln. Zum ebenfalls oft gehörten Einwand, dass gewisse völkerrechtliche Abkommen den Rassismus bereits thematisieren würden, erwidert Saxer, dass die einschlägigen rechtlichen Instrumente die zu treffenden Massnahmen nicht immer beschreiben. Dies geschehe hier aber.
Auffallend, aber nicht überraschend, scheint Saxer, dass die Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung im Dokument nicht erwähnt wird, was bei einem westlichen Dokument unweigerlich der Fall gewesen wäre. Dies zeige, dass dieses Thema
es auf der globalen Agenda schwer habe. Darauf angesprochen, wie er die Haltung gewisser Staaten mit menschenrechtlich fraglichen Grundsätzen beurteile, welche dieses Dokument trotzdem mittragen, antwortet Saxer, dass dadurch der Prozess nicht obsolet würde. Eine Konferenz wie diese sorge dafür, dass ihr Thema, in diesem Falle der Rassismus, «am Kochen» gehalten werde. Der unterzeichnende Staat könne danach nicht mehr behaupten, dass ihn das Thema nichts angehe. Zum breit diskutierten Besuch von Präsident Ahmadinejad konstatiert Saxer, dass man, rechtlich gesehen, einem Staatschef nicht verbieten könne, an einer Uno-Konferenz teilzunehmen. Als Gastland der Uno hätte die Schweiz dem iranischen Präsidenten auch nicht die Einreise verwehren können.
Unveränderte Rhetorik
Dass das Dokument aber eine Leistung einer nicht öffentlichen Diplomatie hinter verschlossenen Türen darstellt, zeigen die öffentlichen Ansprachen, die tagsüber von den Staatenvertretern während der Konferenz gemacht wurden. So betonte am Mittwoch der Vertreter der Vereinigten Arabischen Emirate erneut seine Unterstützung für das aus dem Schlussdokument gestrichene Konzept der Diffamierung von Religionen, er verwies auf das palästinensische Volk als Opfer von Anstachelung zu Hass und Diffamierung von Religionen – mit anderen Worten, von israelischem Rassismus. In derselben Sitzung verteidigte die iranische Delegation erneut die Rede ihres Staatspräsidenten und wies die Vorwürfe diverser westlicher Delegationen, Ahmadinejads Rede sei aufrührerisch gewesen, energisch zurück. So wird deutlich, dass sich die Positionen der einzelnen Staaten trotz konsensuell angenommenem Schlussdokument nicht unbedingt verändern müssen. Doris Angst, Geschäftsführerin der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR), würdigt denn auch die diplomatische Leistung, da im Dokument nicht mit dem Finger auf einzelne Länder gezeigt werde. Das Dokument sei ausgewogen und enthalte vieles, um die Opfer des Rassismus in Zukunft und im Vergleich zum Dokument von 2001 besser zu schützen. Beispielsweise sei der Schutz vor Mehrfachdiskriminierung und vor Genderdiskriminierung ausgebaut, während zusätzlich auch der Schutz von Hausangestellten expliziert erwähnt würde. Für die Arbeit der EKR und die Umsetzung auf nationaler Ebene wird beispielsweise Artikel 68 wichtig sein, der darauf verweist, dass in den vergangenen Jahren Handlungen, die zum Hass gegen ethnische und religiöse Minderheiten mittels Print- und anderen, auch elektronischen, Medien führen, zugenommen haben. Die Haltung jüdischer Organisationen an der Konferenz blieb trotz Verabschiedung des Schlussdokuments unverändert.