Menschenrechteund Demokratie
Grundlegend. Ulrich Schlüer und Co. haben es einmal mehr geschafft, mit einem Plakat für medialen Wirbel zu sorgen. Doch eigentlich sollte sich die Diskussion nicht um diffamierende Plakate drehen und auch nicht um den Inhalt der Initiative, sondern darüber, warum ein Volksbegehren, das offensichtlich grundlegende Menschenrechte beschneiden will, überhaupt zur Abstimmung gelangt. Der Bundesrat war bislang sehr zurückhaltend beim Verbieten von Initiativen. Im Zweifelsfall entschied er sich in der Vergangenheit stets für eine Abstimmung. Daraus mag ein Vertrauen in die Reife der Bevölkerung sprechen – oder aber Feigheit. Hätte man die Initiative für ungültig erklärt, wäre auf jeden Fall lautes Protestgeheul die Folge gewesen. Die Mannen und Frauen der SVP hätten einmal mehr Gelegenheit gehabt, gegen linke Richter und Funktionäre zu wettern, die den Volkswillen missachten.
Ungültig. Die Gewaltentrennung steht von rechts-konservativer Seite ja schon seit einiger Zeit unter Beschuss. Nicht nur Silvio Berlusconi bekundet derzeit grosse Mühe damit, einen Urteilsspruch des Verfassungsgerichtshofs zu akzeptieren; auch in der Schweiz kann es so mancher Politiker nicht verstehen, dass sich ein Gericht tatsächlich erdreistet, Einbürgerungsentscheide für ungültig zu erklären. Dass der Volkswille nicht in jedem Fall respektiert werden kann – nicht respektiert werden darf –, dass sich moderne Demokratien gerade durch «checks and balances», durch eine Verschränkung und gegenseitige Kontrolle der Gewalten auszeichnen, verstehen offenbar viele Mitglieder der grössten Schweizer Partei nicht. Der Bundesrat wiederum scheint darauf bedacht, diesen Konflikt nicht noch zusätzlich anzuheizen.
Fraglich. Die schweizerische Form der Demokratie ermöglicht der Bevölkerung ein umfassendes Mitspracherecht. Doch auch eine direkte Demokratie ist keine Diktatur der Mehrheit. Nicht alles, was eine Mehrheit wünscht oder beschliesst, ist automatisch rechtens. Und es ist fraglich, ob es auf die Dauer wirklich klug ist, die Verantwortung für derartige Entscheide ganz auf das Volk abzuschieben. Im Falle der Verwahrungsinitiative wurde mit grosser Mehrheit ein Begehren angenommen, das sich später als nicht umsetzbar entpuppte, weil es mit der Europäischen Menschenrechtskonvention kollidierte. Im Grunde wurde dem Volk vorgegaukelt, dass es in einem Bereich Mitspracherecht habe, der sich dem Volkswillen entzieht. Immerhin hat man auch im Parlament erkannt, dass diese Situation untragbar ist; verschiedene Vorstösse zur Vereinbarkeit von internationalem Recht und direkter Demokratie sind derzeit hängig.
Unappetitlich. Sollte das Minarettverbot angenommen werden, dürfte ein ähnliches Theater folgen wie bei der Verwahrungsinitiative. Wenn aber von Anfang fraglich ist, ob ein Volksbegehen überhaupt umsetzbar ist, wird der Abstimmungskampf zu Farce – im konkreten Fall zu einer besonders unappetitlichen. Es werden wacker Ressentiments geschürt, das Ergebnis steht aber von Anfang an fest. Diese Zeit hätte man sinnvoller nutzen können – etwa mit einer grundsätzlichen Diskussion über das Verhältnis von Menschenrechten und Demokratie.