Menschenrechte und menschliche Verantwortung
Seit dem Herbst 2002 klagen Opfer des südafrikanischen Apartheid-Regimes in New York gegen multinationale Konzerne wie Daimler, IBM, Ford, General Motors und die deutsche Rheinmetall AG als Mutter der Schweizer Firma Oerlikon. Die Klage ging bis vor das amerikanische Verfassungsgericht, das den Fall zurück nach New York verwiesen hat. Davon veranlasst, befasst sich momentan das für New York zuständige Berufungsgericht mit der grundsätzlichen Frage, ob Konzerne überhaupt wegen Menschenrechts-Verstössen belangt werden können.
Die südafrikanischen Opfer unrechtmässiger Tötungen, von Folter, Vergewaltigung und willkürlicher Inhaftierung während der Apartheid-Ära sind vor amerikanische Gerichte gezogen, um mulitnationale Konzerne für die Beihilfe zur Verantwortung zu ziehen, die sie dem Regime bei der Verübung schwerer Menschenrechtsverstösse geleistet haben. Nachdem die beklagten Unternehmen das Verfahren in New York über sieben Jahre lang blockiert haben, gehen die Opfer während der Fussballweltmeisterschaft in Südafrika an die Öffentlichkeit, um auf ihren Ruf nach Gerechtigkeit aufmerksam zu machen. Unter den Sponsoren der WM finden sich auch Unternehmen wie Daimler, die in New York wegen ihrer Rolle in der Apartheid-Ära vor Gericht stehen. Die Klage wirft bis heute speziell in Europa die Frage auf, warum sich ausländische Konzerne ausgerechnet in den USA für Taten verantworten sollen, die sie angeblich vor Jahrzehnten in Südafrika begangen haben.
Konzerne wurden begnadigt
In diesem Zusammenhang ist eine aktuelle Entscheidung des südafrikanischen Verfassungsgerichtes aufschlussreich. Das Urteil in dem Fall «Albutt versus Centre for the Study of Violence and Reconciliation and Others» gibt den von dem Apartheid-Unrecht am stäksten Betroffenen die Möglichkeit, diejenigen Unternehmen zu belangen, die sie für mitverantwortlich an dem Unrecht halten, das ihnen zugefügt worden ist. Der Fall greift die Frage auf, ob der südafrikanische Präsident Konzerne begnadigen kann, die in die
Apartheid-Verbrechen verwickelt waren, aber darauf verzichtet hatten, bei der offiziellen Wahrheits- und Versöhnungs-Kommission (Truth and Reconciliation Commission, TRC) um eine Amnestie nachzufragen. Der Präsident hatte derartige Begnadigungen vorgenommen, ohne den Opfern die Möglichkeit zu geben, ihrer Haltung dazu Ausdruck zu geben. Diese hatten daraufhin Klage gegen die Begnadigungen eingereicht, und das Verfassungsgericht hat ihnen nun Recht gegeben. Das Urteil verweist auf die südafrikanische Verfassung, laut welcher der Präsident verpflichtet ist, «die Einheit der Nation zu stärken und den Fortschritt der Republik voranzutreiben». Daraus leitet das Gericht ab, es sei «essentiell», dass die Opfer an jeder Konfrontation teilnehmen, in der die Verantwortung von Personen zur Debatte steht, denen die Mitwirkung an dem unter der Apartheid verübten Unrecht vorgeworfen wird. Jede Anstrengung, «die zwei Ziele zu erreichen – nämlich den Wiederaufbau einer von einem üblen System zerrissenen Nation und die Versöhnung der Südafrikaner miteinander» kann nach Ansicht des Gerichts nur stattfinden, wenn die Opfer vor der Entschuldiung der Übeltäter gehört werden.
Einbeziehung der Opfer
Wie einer der Richter eloquent erklärte, ist «der Gedanke der partizipatorischen Demokratie (...) ein afrikanischer». Dazu gehöre die «selbstverständliche Partizipation von Opfern bei der Entscheidung über eine angemessene ‚Strafe‘ für Rechtsbrecher in traditionellen afrikanischen Gesellschaften», so der Richter weiter. Zudem sei die bemerkenswerte, aus diesem Prinzip erwachsene «Fähigkeit, zu vergeben» ein fundamentales Element des auf die Förderung der nationalen Einheit abgestellten TRC-Prozesses. Daher müssen der Neuanfang und die nationale Versöhnung dem Verfassungsgericht Südafrikas zufolge unter Einbeziehung der Opfer erfolgen.
Und doch konnte sich ein Element des Apartheid-Regimes bis heute jedem auf Wahrheitsfindung und Versöhnung abgestellten Prozess entziehen – die multinationalen Konzerne. Diese Firmen haben seit dem Ende der Apartheid zahlreiche Schritte unternommen, um am Wiederaufbau der Nation mitzuwirken. So haben sie eng mit der Regierung zusammengearbeitet, um die Gleichstellung bei Berufschancen sowie schwarze Unternehmer zu fördern. Die Konzerne haben in Südafrika investiert, Arbeitsplätze geschaffen und den Wohlstand der Nation gemehrt. Aber in direkte Widerspruch zu den im «Albutt-Urteil» formulierten Prinzipien haben multinationale Konzerne weder ihre Verantwortung für ihre Handlungen während der Apartheid eingestanden, noch hatten die Opfer irgendeine angemessene Möglichkeit, an Verfahren mitzuwirken, in denen die Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden.
Grosse Versäumnisse
Südafrika hat bei der Einrichtung der TRC festgehalten: «Unternehmen müssen in dem Mass verantwortlich gehalten werden, in dem sie eine zentrale Rolle bei der Gestaltung und Durchführung der Apartheid-Massnahmen gespielt haben.» Der Afrikanische Nationalkongress (ANC) hat darauf in einer Eingabe bei dem TRC Bezug genommen und erklärt: «Die Geschäftswelt muss sowohl ihre eigene Rolle bei der Schaffung dieser Zustände anerkennen, als auch ihre extensive Zusammenarbeit mit einem System, das schwerwiegende Verstösse gegen die Menschenrechte begangen hat». Auch die Vereinten Nationen haben deutlich gemacht, dass zu den Rechten der Opfer von Menschenrechtsverletzungen «die Verifikation der Fakten und die umfassende Veröffentlichung der Wahrheit» ebenso gehören wie «eine öffentliche Entschuldigung einschliesslich der Anerkennung der Fakten und der Übernahme von Verantwortung» und «juristische und administrative Sanktionen gegen die für derartige Vergehen verantwortlichen Personen.»
Das TRC hat daher Anhörungen zur Rolle der Wirtschaft in der Apartheid abgehalten. Dazu wurden Unternehmen zu Aussagen eingeladen, aber ihre Beiträge blieben bedeutungslos. Viele bedeutende Unternehmen verweigerten eine Teilnahme, und die multinationalen Konzerne haben es insgesamt versäumt, «Verantwortung für ihre Verwicklung in Initiativen des staatlichen Sicherheitsapparates zu übernehmen, die speziell darauf abgerichtet waren, die Apartheid-Herrschaft aufrecht zu erhalten.» Das TRC hält zudem fest, dass «die Weigerung multinationaler Unternehmen Aussagen vor den Anhörungen zu machen, überaus bedauerlich ist, da diese eine so prominente Rolle» während der Apartheid gespielt hätten. Eindeutiger hätten die fraglichen Konzerne die Prinzipien der «partizipatorischen Demokratie», der Wahrheitsfindung und der Versöhnung nicht missachten können. Damit haben die Konzerne effektiv verhindert, dass Südafrika die Wahrheit über ihr Verhalten während der Apartheid erfährt.
Schweizer Unterstützung
So fiel es einzelnen Staaten zu, die Aktivitäten ihrer Unternehmen im Rahmen der Apartheid ans Tageslicht zu bringen. Die Schweizer Regierung hat eine Studie zu der Frage in Auftrag gegeben, welche Rolle eidgenössische Individuen und Firmen bei der Aufrechterhaltung der Apartheid gespielt haben. In der Studie wird unter anderem festgestellt, dass Schweizer Konzerne dem Apartheid-Regime routinemässig geholfen haben, UN-Embargos zu umgehen, und dass einzelne Firmen dem Unterdrückungsapparat des Regimes die moralische, finanzielle und materielle Unterstützung gewährt haben, die dieser zu seiner Aufrechterhaltung benötigt hat.
Vor diesem Hintergrund ist die Klage in den USA zu sehen. Das Verfahren stellt ein partizipatorisches Forum dar, in dem die unter der Apartheid misshandelten Opfer die Untaten der multinationalen Konzerne aufdecken und sie für ihre Gesetzesbrüche zur Verantwortung ziehen können. Den beklagten Unternehmen – General Motors, Ford, Daimler, IBM und Rheinmetall – wird die Bereitstellung der Mittel vorgeworfen, die es den Sicherheitskräften des Apartheidregimes erlaubt haben, ihr System der rassischen Unterdrückung mit der brutalen Verübung von Menschenrechtsvergehen durchzusetzen. So wird IBM vorgeworfen, die für die Anwendung der Pass-Gesetze notwendige Technik bereitgestellt zu haben. Die Pass-Gesetze haben die Bewegungsfreiheit der Schwarzen und anderer Farbiger während der Apartheid drastisch eingeschränkt. Den Automobilkonzernen wird die Lieferung speziell gefertiger Fahrzeuge wie dem Unimog vorgeworfen, welche
die Sicherheitskräfte in den Stand versetzten, die Bewohner der schwarzen Townships zu unterdrücken und politische Proteste zu ersticken. Rheinmetall wird angeklagt, die Sicherheitskräfte mit Waffen und Munition beliefert zu haben, die für unrechtmässige Tötungen und andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingesetzt worden sind.
Zur Verantwortung ziehen
Zwölf der Mitglieder der TRC – einschliesslich des Kommissions-Vorsizenden – haben dem amerikanischen Gericht erklärt: «Die Klage ist mit den Erkenntnissen der TRC über die Rolle von Unternehmen während der Apartheid konsistent und sie geht aus diesen hervor». Dass die Klage in den USA vorliegt und nicht in Südafrika oder Deutschland, stimmt vollkommen überein mit den universellen Prinzipien, auf denen zuerst die Anti-Apartheid-Bewegung und danach die südafrikanische Verfassung aufgebaut worden sind. Das Völkerrecht sieht vor, dass
Menschenrechtsverletzer überall dort zur Verantwortung gezogen werden können, wo sie zu finden sind. So verlangt Artikel III der Internationalen Konvention zur Unterdrückung und Bestrafung des Verbrechens Apartheid (aus dem Jahr 1973) von Staaten spezifisch, dass sie all Jene zur Verantwortung ziehen, die dem Verbrechen der Apartheid «direkt Vorschub geleistet» haben. Dazu gehören schwerwiegende Verstösse gegen das Menschenrecht, und es ist unerheblich, ob ein Täter «innerhalb des Territoriums beheimatet ist, in dem die Verstösse begangen worden sind oder in einem anderen Staat». Das amerikanische Gesetz, unter dem dieser Fall vorgebracht wurde, der Alien Tort Claims Act, gewährt Ausländern einen Gerichtsort, an dem sie Klagen aufgrund von Völkerrechtsverletzungen einschliesslich grober Verstösse gegen das Menschenrecht gegen amerikanische Staatsbürger und andere Ausländer anstrengen können.
Doch die Angeklagten in diesem Fall haben sich dem Bestreben widersetzt, sie in den USA für ihre Taten zur Verantwortung zu ziehen. Sie haben aber auch die Gelegenheit ausgeschlagen, in Südafrika die Wahrheit über ihre Partizipation an der Apartheid und deren Durchsetzung mittels terroristischer Methoden zu sagen. Und heute weigern sie sich, vor einem Gericht eines Landes ihrer Verantwortung ins Auge zu sehen, in dem sie entweder angesiedelt sind oder regelmässig Geschäfte betreiben. Damit wird ihre eigentliche Botschaft greifbar: Diese Konzerne sind der Auffassung, dass sie an keinem Ort, zu keinem Zeitpunkt, in keiner Sache und niemandem gegenüber Verantwortung tragen.
Opfer haben Rechte
Wer das Menschenrecht verletzt, sollte nicht darüber bestimmen können, wo, wann und wem er Rechenschaft ablegt. Menschenrechtsverletzer können ihre Opfer nicht zum Schweigen bringen oder ihre Untaten verheimlichen, indem sie sich ihrer Verantwortung entziehen und die legitimen Wege einer Untersuchung ihrer Taten sperren. Jene, denen Unrecht zugefügt wurde, haben Rechte. Diejenigen aber, die Unrecht getan haben, tragen Verantwortung. Wie das Verfassungsgericht ihres Landes deutlich gemacht hat, haben Südafrikaner das Recht, angehört zu werden, um «sich öffentlich ihres Schmerzes zu entledigen, öffentliche Anerkennung dafür zu erhalten, dass ihnen Unrecht zugefügt worden ist (...), damit sie feststellen können, was ihnen oder ihren Angehörigen wirklich zugefügt worden ist.» Das Völkerrecht und die partizipatorische Demokratie verlangen nichts weniger.
Michael Hausfeld ist der Vorsitzende der Kanzlei Hausfeld LLP in Washington, die Apartheid-Opfer in den USA gegen multinationale Konzerne vertritt. Er hat zuvor überlebende NS-Zwangsarbeiter repräsentiert. Ralph Bunche ist Anwalt bei Hausfeld LLP.