Kurz vor dem Abschluss?
Im Vergleich über sogenannte nachrichtenlose Konten bei Schweizer Banken aus der NS-Ära hat der zuständige Richter über die Verwendung der Restmittel entschieden. Einsprüche sind möglich, aber unwahrscheinlich. Zwölf Jahre nach dem Abschluss des Vergleichs zwischen den Anwälten von Holocaust-Überlebenden und den Schweizer Grossbanken UBS und Credit Suisse über «nachrichtenlose» Konten aus der NS-Zeit zeichnet sich die Abwicklung des Verfahrens ab. Dem Abschluss der Auszahlungen steht im Wesentlichen nur noch die Entscheidung über die Verwendung allfälliger Restmittel im Wege. Dazu hat der aufsichtsführende Richter Edward Korman am Bundesgericht im östlichen Bezirk von New York nun ein ausführliches Urteil erlassen. Korman schliesst sich darin den Empfehlungen des an der New York University lehrenden Jusprofessors Burt Neuborne von Mitte Mai an, der den Richter als einer von drei «Special Masters» berät. So erklärt Korman in seinem Urteil, dass von den 1,2 Milliarden Dollar der Vergleichssumme noch 178 Millionen Dollar verbleiben; 50 Millionen Dollar davon will Korman als Reserve zurückhalten, bis sämtliche Anträge auf Guthaben abschliessend geregelt worden sind. 100 Millionen Dollar will er jedoch den rund 2900 bisherigen Empfängern von – teilweise mehreren – Auszahlungen für Konten zukommen lassen. Diese haben durchschnittlich je 149 000 Dollar erhalten.
Knapp 800 Millionen Dollar
Wie Korman erklärt, sind darin einige besonders grosse Auszahlungen nicht enthalten. Alle Empfänger von Entschädigungen für Guthaben sollen nun jedoch einen Nachschlag von 45 Prozent erhalten. Der Richter begründet dies mit den Recherchen des für die Bearbeitung von Entschädigungsanträgen zuständigen Tribunals in Zürich (CRT). Dieses hat zwar laut Korman aufgrund mangelnder Unterlagen nur bei 1719 der insgesamt 4616 Auszahlungen für Guthaben einen genauen Wert der ursprünglichen Einlagen feststellen können. Die übrigen Auszahlungen beruhen auf Annahmen, deren Höhe sich jedoch durch die Recherchen des CRT deutlich erhöht haben, so der Richter. Deshalb will Korman auch den 12 300 Empfängern von je 5000 Dollar einen Nachschlag von 45 Prozent gewähren, was sich auf weitere 28 Millionen Dollar addiert. Dieser Personenkreis konnte zwar keine konkreten Beweise für Konten vorlegen. Doch das CRT und Korman glauben aus den Familiengeschichten dieser Antragsteller auf «nachrichtenlose Guthaben» in der Schweiz schliessen zu können. Insgesamt erreicht Korman so knapp die 800 Millionen Dollar, die er 2004 für Ansprüche auf Guthaben in dem Vergleich vorgemerkt hat. Die Klage hatte fünf «Klassen» von Opfern definiert. Zu diesen zählen neben Kontoinhabern und deren Erben zwei Gruppen von Zwangsarbeitern, bei der Asylsuche in der Schweiz gescheiterte Flüchtlinge sowie Opfer der nationalsozialistischen Raubpolitik, von der Schweizer Banken angeblich profitiert haben.
Vernichtung von Unterlagen
Die rund 450 000 Angehörigen dieser vier «Klassen» haben 500 Millionen Dollar aus dem Vergleich erhalten. In seinem Entscheid weist Korman die Forderungen Israels zurück, auch die Restmittel an bedürftige Holocaust-Überlebende dort auszuschütten. Der Richter führt zur Begründung aus, dass bei einem Gerichtsverfahren nur individuelle Ansprüche auf Konten eine Chance gehabt hätten und die «anderen Klassen leer ausgegangen wären». Korman erinnert zudem daran, dass er die Ausschüttungen für diese Opfergruppen 2004 um etwa 50 Prozent erhöht hat. Damals war dem CRT klar geworden, dass sich bei den Schweizer Banken weniger «nachrichtenlose Guthaben» finden würden, als dies der Jüdische Weltkongress und die amerikanischen Anwälte Mitte der neunziger Jahre behauptet hatten. Korman führt dies in diesem Urteil ein weiteres Mal auf die absichtliche und systematische Vernichtung von Kontenunterlagen seitens der Banken und deren Verweigerungshaltung bei der Herausgabe von verbleibenden Dokumenten während der ersten Jahre des Vergleichs zurück.
Ein solides Urteil
Allerdings unterlässt der Richter erneut den Hinweis, dass die Banken gesetzlich lediglich verpflichtet waren, Unterlagen für zehn Jahre vorzuhalten. Korman gibt überdies erneut keine Auskunft über die Gesamtkosten für die Verwaltung des Vergleichs, die sich auf Grundlage der zugänglichen Akten auf insgesamt etwa 200 Millionen Dollar belaufen könnten. Auch Informationen über die Zinserträge aus der in US-Anleihen investierten Vergleichssumme hat das Gericht bis heute nicht publiziert. Die Schweizer Banken haben seit der letzten Auseinandersetzung mit dem Gericht über Kontenunterlagen Anfang 2005 nicht mehr Stellung zu den Vorgängen bei dem Vergleich und den Angriffen Kormans und seiner Berater auf ihr Verhalten in und nach der NS-Ära bezogen. Am Ende des Vergleichs haben sich daher die Fronten zwischen Holocaust-Opfern und ihren Vertretern auf der einen und den Banken auf der anderen Seite grundsätzlich kaum bewegt.
Kormans Urteil dürfte den Abschluss des Vergleichs einläuten. Die New Yorker Anwälte Israels in der Sache haben zwar auf Anfrage keine Auskunft darüber gegeben, ob sie gegen den Entscheid Berufung einlegen wollen. Aber ein bei dem Vergleich involvierter Jurist erklärte tachles, Kormans Urteil sei so solide begründet, dass eine Berufung aussichtslos sei.