Kontraproduktiv und diskriminierend

February 26, 2009
Nachdem die Minarett-Initiative im Juni 2008 eingereicht worden ist, wird das Parlament voraussichtlich am kommenden Mittwoch, 4. März, über das Thema beraten. Vom Bundesrat hat die Grosse Kammer bereits die Empfehlung erhalten, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen.
UMSTRITTENE BAUWERKE Die Gegner sehen in den Minaretten allein das Symbol eines religiös-politischen Machtanspruchs

Der Bundesrat befürchtet vor allem, dass die von der SVP und der EDU lancierte Volksinitiative den religiösen Frieden im Land sowie das internationale Ansehen der Schweiz gefährden könnte. Rechtsexperten vermuten einen Verstoss gegen das Völkerrecht und bezweifeln die Gültigkeit der Minarett-Initiative, welche im Juli 2008 mit 113 540 Unterschriften eingereicht worden ist. Kernpunkt der Initiative ist die klar formulierte Forderung «Der Bau von Minaretten ist verboten». Ziel ist es, diese Forderung dem bereits existierenden Artikel 72 der Bundesverfassung anzugliedern. In diesem Artikel wird Bund und Kantonen die Verantwortung für die Wahrung des religiösen Friedens in der Schweiz übertragen. Die am 1. Mai 2007 lancierte Initiative wird von einem Komitee getragen, dem die Nationalräte Ulrich Schlüer (SVP), Christian Waber (EDU) und Walter Wobmann (SVP) als Co-Präsidenten sowie Oskar Freysinger (SVP) und Jasmin Hutter (SVP) angehören.
Die Verantwortlichen begründen ihre Forderung nach einem Minarett-Verbot damit, dass das Minarett als Bauwerk keinen religiösen Charakter habe – so werde es weder im Koran noch in anderen heiligen Schriften des Islam auch nur erwähnt. Auf der Website der Initiative ist zu lesen: «Das Minarett ist vielmehr Symbol jenes religiös-politischen Machtanspruchs, der im Namen behaupteter Religionsfreiheit Grundrechte anderer bestreitet.» Nach Ansicht der Initianten steht der Islam in der Schweiz unweigerlich im Widerspruch zur Bundesverfassung, da er die Religion über den Staat stelle. Das Minarett als äusserliches Symbol des religiös-politischen Machtanspruchs stelle daher die verfassungsmässigen Grundrechte der Schweiz in Frage und sollte hierzulande nicht akzeptiert werden. Betont wird aber auch, dass durch die Initiative die Glaubensfreiheit nicht angetastet werden soll.

Den religiösen Frieden wahren

Der Bundesrat sieht die Faktenlage anders; er hat sich bereits im Herbst gegen ein Bauverbot für Minarette ausgesprochen, eine Botschaft zur Volksinitiative verabschiedet und dem Parlament geraten, die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Die Gründe hierfür sind zahlreich, auch wenn die Initiative nach Ansicht des Bundesrats allerdings nicht gegen zwingendes Völkerrecht verstösst und somit gültig ist. Sie verstosse aber unter anderem gegen international garantierte Menschenrechte, die durch die Europäische Menschenrechtskommisssion (EMRK) und den Uno-Pakt über die bürgerlichen und politischen Rechte garantiert und von allen Staaten anerkannt werden. Daher stehe sie im Widerspruch zu zentralen Werten der Schweizerischen Bundesverfassung.
Zudem verstosse die Minarett-Initiative gegen die Religionsfreiheit. Zwar lassen die EMRK und der Uno-Pakt unter bestimmten Voraussetzungen eine Einschränkung der Religionsfreiheit zu. Diese Voraussetzungen seien in diesem Falle aber nicht erfüllt. So lasse sich ein allgemeines Bauverbot für Minarette in der Schweiz nicht mit dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung begründen. Im Weiteren stehe die Initiative, die nach Aussage der Initianten die schweizerische Gesellschafts- und Rechtsordnung schützen will, im Widerspruch zu verschiedenen Grundrechten und Prinzipien, die in der Bundesverfassung verankert sind, etwa zum Rechtsgleichheitsgebot und zum Diskriminierungsverbot, zur Glaubens- und Gewissensfreiheit, zur Eigentumsgarantie, zum Verhältnismässigkeitsprinzip sowie zur Beachtung des Völkerrechts. Ein Bauverbot für Minarette könnte zudem einen unverhältnismässigen Eingriff in kantonale Kompetenzen darstellen. So können die örtlichen Behörden gestützt auf das geltende Bau- und Raumplanungsrecht in den meisten Fällen am besten beurteilen, ob ein Bauvorhaben zulässig ist oder nicht. Es bestehe kein Grund, bei Bauten einer bestimmten Religionsgemeinschaft von dieser bewährten Ordnung abzuweichen.

Kontraproduktive Massnahme

Abgesehen von den rechtlichen Aspekten ist ein Bauverbot für Minarette sicherlich auch nicht die geeignete Form, einer stärkeren Präsenz des Islam in der Schweiz Einhalt zu gebieten – auch wenn die Anhänger der Initiative diesen Punkt wahrscheinlich auch im Hinterkopf haben. Ebenso wenig scheint das Vorhaben geeignet, um gewalttätige Aktivitäten extremistisch-fundamentalistischer Kreise zu verhindern und zu bekämpfen. Ein Bauverbot für Minarette könnte vielmehr provozierend und diskriminierend wirken und somit den religiösen Frieden im Land gefährden. Die Integration der muslimischen Bevölkerung, die in ihrer überwiegenden Mehrheit die schweizerische Rechts- und Gesellschaftsordnung respektiert, könnte stark beeinträchtigt werden. Es ist zudem davon auszugehen, dass die Annahme der Volksinitiative im Ausland auf Unverständnis stossen und dem internationalen Ansehen der Schweiz schaden könnte. Zudem ist es nicht legitim, der muslimischen Bevölkerung in der Schweiz vorzuschreiben, wie sie ihre Religion ausüben soll – solange sie dabei nicht gegen geltende Gesetze verstösst. Wenn Minarette verboten werden, dann wird damit ein Rückzug der Religion ins Private forciert und das Risiko eingegangen, das die Ausübung des Glaubens – in diesem Falle des muslimischen – ausserhalb der Öffentlichkeit stattfindet und damit auch weniger transparent ist. Eine Tatsache, die für den interreligiösen Dialog sicherlich nicht förderlich wäre.
Hanno Loewy, Leiter des Jüdischen Museums in Hohenems, sieht in der Geschichte der jüdischen Bevölkerung vor allem ein Vorbild für die muslimische Bevölkerung. Er verweist auf den langen Weg, der beschritten werden musste, bis die jüdischen Gemeinden ihre Synagogen in den Städten errichten durften. Loewy sagt: «Die Muslime können unsere Erfolge sehen.» Dass die Minarett-Initiative «völlig kontraproduktiv» ist, findet auch Bischof Kurt Koch. Der Präsident der Schweizer Bischofskonferenz ist der Meinung, dass auch muslimische Gemeinden, die bisher gar kein Minarett wollten, nun ein solches errichten möchten. Zudem könne man, so Koch, nicht allein wegen der Minarett-Frage plötzlich die Präsenz der Muslime in der Schweiz in Frage stellen. Da auch der Bundesrat dieser Ansicht ist und seine Meinung mehrfach deutlich geäussert hat, ist davon auszugehen, dass die Initiative in der kommenden Woche im Parlament abgelehnt wird. Dies ist zu hoffen, wäre es doch ein wichtiger Schritt in Richtung Integration und förderlich für das friedliche Miteinander verschiedener Religionen in der Schweiz.