Keine Rede mehr von einer Sensation
Doch die Aktenlage ist etwas verzwickt. Von den «Nürnberger Gesetzen», die den Anfang vom Ende der europäischen Juden bedeuten sollten, existierten vier Fassungen. Bereits 1961 publizierte der ehemalige «Rassereferent» im Reichsinnenministerium, Bernhard Lösener, in den «Vierteljahresheften für Zeitgeschichte» einen Aufsatz zur Entstehungsgeschichte des schändlichen Textes. Hitlers Entschluss, auf dem Nürnberger Parteitag 1935 ein spezielles «Judengesetz» zu verkünden, scheint eine ziemlich abrupte Entscheidung gewesen zu sein. Nur zwei Tage blieben Zeit, um ein Gesetz, das Ehen zwischen Juden und Ariern wie auch den ausserehelichen Geschlechtsverkehr verbietet, zusammenzuschustern. Zusätzlich verlangte Hitler noch ein Reichsbürgergesetz, das eine Vorrechtsstellung für «Deutschblütige» und eine Entrechtung der jüdischen Bürger enthalten sollte. Für diesen Entwurf hatten wir «nur etwas über eine Stunde Zeit gehabt», schreibt Lösener in seiner Abhandlung. Alle Rohfassungen wurden möglicherweise unterschrieben. Welchen genauen Text Hitler verkünden wollte, erfuhren dieAutoren erst während der Reichstagssitzung.
Die am 15. September 1935 verabschiedete und später im Reichsgesetzblatt publizierte Version befindet sich im Nürnberger Stadtarchiv. Für Michael Diefenbacher ist daher klar: «Wir haben die letzte Fassung und somit das eigentliche Original.» Dafür hat der Archivar auch Beweise. Im angeblichen US-Original ist unter Paragraph 2 des sogenannten Blutschutzgesetzes, das eine sexuelle Beziehung zwischen Juden und Ariern untersagte, eine handschriftliche Korrektur eingefügt. Der Ausdruck «ausserehelicher Geschlechtsverkehr» wurde in «ausserehelicher Verkehr» umformuliert. Im Original der Nürnberger ist diese Berichtigung bereits übernommen worden.
«Die Amerikaner haben ihren Fund wohl etwas überschätzt», meint Michael Diefenbacher. Hätten sie von dem Nürnberger Exemplar gewusst, hätte es wohl kein solches Rauschen im Blätterwald gegeben. Das mit Schreibmaschine getippte Manuskript befindet sich seit 1938 im Besitz der Stadt. Der damalige Nazi-Oberbürgermeister Willi Liebel erhielt die Ausfertigung seinerzeit feierlich überreicht. Der «Völkische Beobachter», das Blatt der NSDAP, habe gross darüber berichtet, betonte der Chefarchivar in einem Gespräch mit der JR.
Das vermeintlich verschollen geglaubte Original der Rassegesetze ist auch bereits mehrfach als Faksimile publiziert worden. Die erste Buchveröffentlichung stammte aus dem Jahr 1968. Auch in der renommierten Ausstellung «Siehe, der Stein schreit aus der Mauer - Geschichte und Kultur der Juden in Bayern», die 1988 im Germanischen Nationalmuseum gezeigt wurde, war der Originaltext zu sehen.