Kein Recht auf den Tod

August 19, 2011
Der israelische Moderator Adi Talmor ist in die Schweiz gereist, um den Freitod zu wählen. Ist das ethisch vertretbar? Nein, sagen Rabbiner wie Medizinethiker – jedoch aus unterschiedlichen Gründen.
FREITOD IN DER SCHWEIZ Adi Talmor nutzte das Schweizer Angebot der aktiven Sterbehilfe

Der bekannte israelische Radiomoderator Adi Talmor kam in die Schweiz, um sich hier das Leben zu nehmen. Talmor litt an Krebs, er wollte sich den Sterbenskampf ersparen, und in Zürich hat die Organisation Dignitas ihm dies ermöglicht: mittels aktiver Sterbehilfe. Programme, wie sie Dignitas oder – ebenfalls in der Schweiz – Exit legal anbieten, sind eine Seltenheit. Neben der Schweiz kennen in Europa nur Luxemburg, Belgien und die Niederlande in unterschiedlichem Mass gesetzliche Regelungen zur Sterbehilfe, in den USA die beiden Bundesstaaten Washington und Oregon. In Israel hat der Freitod Adi Talmors grosse Diskussionen ausgelöst, denn vor jede medizinische Beurteilung stellen sich bei aktiver Sterbehilfe ethische Fragen. Darauf gibt es im Judentum religiöse Antworten.

Kein Menschenrecht

Rabbiner Yaron Nisenholz von der Israelitischen Gemeinde Basel stellt klar: «Aus halachischer Sicht ist jede Sterbehilfe verboten. Das Leben ist ein Geschenk Gottes, dessen Ende zu beschleunigen nicht das Recht des Menschen ist.» Eine andere Frage sei die Aufrechterhaltung lebensverlängernder Massnahmen. «Darauf kann in Absprache mit den Angehörigen und dem Gemeinderabbiner verzichtet werden, sofern keine Heilungschancen mehr absehbar sind», sagt Nisenholz. Die Zufuhr von Nahrungsmitteln oder Sauerstoff müsse jedoch auf jeden Fall fortgesetzt werden. Ruben Bar-Ephraïm, Rabbiner der Jüdischen Liberalen Gemeinde in Zürich, differenziert: «Vom liberalen Standpunkt aus würde ich sagen, dass man sterbebeschleunigend eingreifen darf, wenn keine Hoffnung auf Heilung und keine Therapiemöglichkeit mehr besteht.» Bar-Ephraïm verweist auf eine Talmudstelle, in der ein Rabbi von einem römischen Gericht zum Feuertod verurteilt wurde und der Urteilsvollstrecker die Verbrennung beschleunigte, um das Leid des Rabbiners abzukürzen. Dieser garantierte ihm dafür als Belohnung das ewige Leben. «Daraus kann man schliessen», sagt Bar-Ephraïm, «dass man in einer unheilbaren Erkrankung und in Erwartung des Todes Massnahmen gut­heissen kann, die das Leid verkürzen.» Eine solche Prüfung müsse jedoch stets im konkreten Einzelfall und in Kenntnis aller Details erfolgen.

Armutszeugnis für Israel

Aus jüdisch-medizinethischer Sicht verlasse ein Arzt, der den Tod aktiv herbeiführe, den Rahmen medizinischer Tätigkeit, sagt Beni Gesundheit, Onkologe und Dozent für Medizinethik an der Hebräischen Universität in Jerusalem. «Aktive Sterbehilfe ist in Israel nicht erlaubt. Die Medizin hat die Aufgabe, die Qualität des Lebens zu verbessern – und nicht, es abzukürzen.» Auf Gesetzesebene regle in Israel seit einigen Jahren ein nach Avraham Steinberg, Rabbiner, Arzt und Vorsitzender der beratenden Ethikkommission, benanntes Gesetz die Fragen um Sterbehilfe, lebenserhaltende Massnahmen und Organspende. «Seither hat der Patient die gesetzliche Möglichkeit, auf eigene lebenserhaltende Massnahmen zu verzichten», sagt Gesundheit, doch Israel biete würdevolle Alternativen zum «Sterbetourismus» im Ausland. «Es ist bedauerlich für dieses Land, dass Adi Talmor in die Schweiz reisen musste. Menschen in vergleichbaren Situationen können in ihrer vertrauten Umgebung würdevoll sterben.» Dazu brauche es das richtige Umfeld, die notwendige Privatsphäre im Krankenzimmer, diskrete Besuchsmöglichkeiten und die notwenige psychologische Betreuung. «Zu dieser Herausforderung können auch die Rabbiner, die so vehement gegen jede Form von Sterbehilfe sind, ihren Teil beitragen», sagt Gesundheit.