Kampf um das Feuilleton

von Heinz Roschewski, October 9, 2008
Zum 100-jährigen Bestehen des Verbandes Schweizer Presse, der Organisation der Zeitungsverleger, erschien kürzlich ein Buch mit Beiträgen von rund 50 Schweizer Schriftstellern und Schriftstellerinnen, von Josef Victor Widmann und C. A. Loosli über Hermann Hesse und Carl Spitteler bis Friedrich Dürrenmatt, Max Frisch und Adolf Muschg zum Thema «Journalismus und Literatur im Zeitungsland Schweiz».
Charles Linsmeyer: «Für jüdische Leser erinnernswerte Details festhalten.» - Foto Keystone

Der Herausgeber, Charles Linsmayer, selbst Literat und Zeitungsredaktor, wollte anhand von Beispielen und Meinungsäusserungen eine Ahnung davon vermitteln, was es in der Schweiz für Schriftsteller heisst, «für den Tag zu schreiben», bzw. in der Tagespresse zum Gegenstand von Kritik und Porträtierung zu werden.

Literarisch und politisch tätige Flüchtlinge

Wir möchten hier aus dem sehr lesenswerten Buch über die schwierige Partnerschaft zwischen Schweizer Literatur und Schweizer Presse ein allgemein interessantes, besonders aber auch für jüdische Leser erinnerungswertes Detail festhalten, das Linsmayer in seinem Nachwort beschreibt. Als mit Hitlers Machtantritt 1933 der Exodus von Intellektuellen aus Deutschland einsetzte, waren es neben den Grossen der Literatur die brillantesten Köpfe des deutschen Feuilletons, die in die Schweiz flohen und sich hier mit Schreiben über Wasser halten wollten: Wilhelm Herzog, Alfred Kerr, Arthur Koestler, Ferdinand Lion, Alfred Polgar, Kurt Tucholsky. Und diese Feuilletonisten, die den Schweizer Schriftstellern im Kampf um den Feuilletonraum der Schweizer Zeitungen hätten Konkurrenz machen können, und nicht die eigentlichen belletristischen Schriftsteller waren es, die den Schweizer Schriftsteller-Verband (SSV) am 13./14. Mai 1933 zu der fatalen und schicksalsschweren Resolution zuhanden der Fremdenpolizei veranlassten: «Den hervorragenden Vertretern des deutschen Schrifttums sowie den literarisch tätigen politischen Flüchtlingen soll der Aufenthalt in der Schweiz erlaubt werden! Dagegen soll gegen die kleinen Schreiber Stellung genommen werden, die lediglich in die Schweiz kommen, um hier eine Konjunktur auszunützen.»
Diese Drohung des Schweizerischen Schriftsteller-Verbandes ist, wie Linsmayer schon vor einiger Zeit aufgedeckt hat, in die damalige Gutachterpraxis des SSV-Sekretariates zuhanden der Eidgenössischen Fremdenpolizei übergangen - eine selbstverständlich gewordene Routine des Abweisens und Denunzierens von in die Schweiz geflüchteten, vor allem jüdischen Schriftstellern aus Deutschland. Die Forderung nach fremdenpolizeilicher Hilfe gegen die unliebsame Konkurrenz kam auch zwei Jahre später in einem Brief von Sekretariat und Präsidium des SSV an die Eidgenössische Fremdenpolizei vom 25. Mai 1935 zum Ausdruck: Für den schweizerischen Schriftsteller sei es angesichts der Tatsache, dass ihm deutsche Zeitungen fast ganz verschlossen seien, vor allem wichtig, dass ihm die Schweizer Zeitungen und Zeitschriften unbeschränkt zur Verfügung stünden. Wörtlich: «Der Aufenthaltsort jedes ausländischen Schriftstellers bedeutet daher für den schweizerischen Autor eine Konkurrenz. Die meisten Ausländer kommen mittellos in die Schweiz und sind darauf angewiesen, hier durch Journalistik ihr Brot zu verdienen.» Worauf nach Abzug der «literarisch tätigen politischen Flüchtlinge» (zu denen nach amtlichen Weisungen die jüdischen Flüchtlinge bekanntlich nicht gehörten) wiederum eine Zweiteilung vorgenommen wurde: «Es befinden sich unter ihnen Autoren von wirklich hervorragender Bedeutung, denen die Möglichkeit des freien Schaffens unter keinen Umständen genommen werden darf.» Dann aber das Verdikt über die in die Schweiz geflüchteten deutschen Feuilletonisten: «Allen übrigen ausländischen Schriftstellern und Journalisten, insbesondere also auch den kleinen Zeilenschreibern und den unbedeutenden Gelegenheitsautoren, ist das Aufenthaltsrecht in der Schweiz zu verweigern. Es ist darüber zu wachen, dass sie den schweizerischen Markt mit ihren Erzeugnissen in keiner Weise belasten.»

Gegen die Behörden

Die konsequente Abweisungspolitik des Schweizerischen Schriftsteller-Verbandes scheint Früchte getragen zu haben, wie Linsmayer festhält: «Statt in der Schweiz eine grosse Zeit des (antifaschistischen) deutschen Feuilletons begründen zu können, sahen sich die Koryphäen des untergegangenen Berliner Feuilletons zum Schweigen verurteilt oder hatten die Weiterreise in andere Fluchtländer angetreten.» Der Schweizerische Schriftsteller-Verband selbst hat vor einigen Jahren, nachdem Charles Linsmayer die üble Geschichte aus den Archiven ausgegraben hatte, seine damalige Haltung bedauert und verurteilt. Und nachzutragen ist, dass einige Schweizer Zeitungen, vor allem sozialdemokratische, wie der Schreibende aus seiner Tätigkeit auf einer Zeitungsredaktion weiss, sich nicht an die Vorschriften der Behörden und die Wünsche des Schriftsteller-Verbandes gehalten haben, sondern regelmässig Beiträge von in die Schweiz immigrierten deutschen Literaten und Journalisten veröffentlichten und honorierten, natürlich unter Decknamen.