Kampf gegen Zwangsoperation
Auf dem Internet Blog zwischengeschlecht.info heisst es treffend: «Intersexuelle, Hermaphroditen, Zwitter, Das dritte Geschlecht – you name it! Und doch sind wir namenlos in dieser bipolar normierten Gesellschaft. Und wer keinen Namen hat, der existiert auch nicht.» In einer Gesellschaft, die nicht nur zwischen Mann und Frau unterscheidet, sondern sich auch aufgrund dieser Zweiteilung organisiert, werden Menschen, die beide Geschlechtsmerkmale aufweisen, zum Problem. Im Personalausweis beispielsweise kann nicht «Hermaphrodit» stehen, sondern nur «Mann» oder «Frau». Diese juristische, politische und soziale Unsichtbarmachung des Zwischengeschlechts hat gravierende Folgen: als «abnormal» klassifiziert, werden körperlich gesunde Menschen zum medizinischen Fall. Vor dem zweiten Lebensjahr werden Kinder ohne ihre Einwilligung an ihren uneindeutigen Genitalien zwangsoperiert. Aus technischen Gründen werden die meisten zu Mädchen gemacht. Der zu kleine Penis respektive die zu grosse Klitoris werden dabei verkleinert oder amputiert. Dass dabei das sexuelle Empfinden vermindert oder gar zerstört wird, nehmen die Ärzte in Kauf. «Prophylaktisch» werden den Betroffenen die gesunden inneren Geschlechtsorgane, welche Hormone produzieren, ebenfalls entfernt.
Massive Schäden an Körper und Seele
Diese Kastration hat eine lebenslange Substitution mit körperfremden Hormonen zur Folge. Für die meisten Zwangsoperierten sind massive psychische und physische Schäden, unter denen sie ein Leben lang leiden, die Folge dieser Praxis. Obwohl wissenschaftliche Studien dies belegen, halten Ärzte und Politiker an dieser Praxis der Geschlechtszuweisung fest. An sich müsste dieser chirurgische Eingriff als ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Menschen als menschenrechtswirdrig verurteilt werden. Seit fast zehn Jahren organisieren sich Betroffene im Kampf gegen die Zwangsoperation und Kastration sowie gegen die Unsichtbarmachung und Tabuisierung von Intersexualität. Auf Blogs wie zwischengeschlecht.info (mit Links zu Selbsthilfeorganisationen, Informationsseiten und Foren) wird über Intersexualität informiert und für das Thema sensibilisiert. Der Kölner «Zwitterprozess» Anfang 2008, in dem eine Patientin erfolgreich den Chirurgen verklagte, brachte ein grosses Medienecho. Aktuell fand letzten Sonntag eine Aktion vor dem Kinderspital Zürich statt, um gegen die systematische Menschenrechtsverletzung an Zwischengeschlechtlichen zu protestieren.
Die jüdische Perspektive
Im jüdisch-rechtlichen Diskurs wird die Problematik der nicht eindeutigen Zuortbarkeit des Geschlechts teilweise kontrovers diskutiert. Im jüdischen Recht wird zwischen Androgynos (Zwitter) und Tumtum unterschieden. Während beim Androgynos beide Geschlechtsmerkmale sichtbar sind, sind beim Tumtum keine Geschlechtsmerkmale sichtbar. Rechtlich haben beide die gleichen Pflichten wie ein Mann, aber nicht die gleichen Rechte. Im Talmud, so der Psychologe Raphael Pifko, sei aber von der Möglichkeit oder gar vom Zwang eines chirurgischen Eingriffs keine Rede.
Nachrichten von barbarischen Beschneidungen respektive von genitalen Verstümmelungen an kleinen Mädchen schockieren und rufen Politiker von rechts bis links auf den Plan, zu Recht. Über die qualvollen Eingriffe bei Zwittern hingegen wird nach wie vor geschwiegen.
Joel Hoffmann