Juden zu «Tätern» machen

von Gisela Blau, October 9, 2008
«Zündstoff» ortet der «Beobachter» in seiner neuesten Ausgabe, die morgen Freitag erscheint: Es wird behauptet, dass der damalige Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) angeblich mit der restriktiven Flüchtlingspolitik der Schweizer Behörden einverstanden gewesen sein soll. Diese «Erkenntnis» will der Autor, der die gleichen Thesen in der gestrigen NZZ aufstellte, aus «unbekannten», «erst seit kurzem zugänglichen Akten» gewonnen haben. Seine Behauptungen und Schlussfolgerungen sind weitgehend falsch. Und die Akten des SIG sind seit Jahren zugänglich. Das bestätigt Jacques Picard, Mitglied der Unabhängigen Expertenkommission sowie des Stiftungsrates der Stiftung Jüdische Zeitgeschichte am Archiv für Zeitgeschichte der ETH Zürich, wo das SIG-Archiv aufbewahrt wird. Gisela Blau, auch sie beruflich vertraut mit den SIG-Dokumenten, befragte für die JR den Historiker.
Historiker Jacques Picard. - Foto Keystone

Jüdische Rundschau: Jacques Picard, ist etwas dran an den Behauptungen in der neuesten «Beobachter»-Ausgabe, dass der SIG der Jahre 1936 bis 1941 mit der Flüchtlingspolitik der Schweizer Behörden einverstanden gewesen sei?
Jacques Picard: 1938 behauptete Heinrich Rothmund dem Bundesrat gegenüber, dass die Schweizer Juden der eigenen Finanzierung der jüdischen Flüchtlinge zugestimmt hätten, weil die jüdische Fürsorge angesichts des «Zustromes der letzten Tage» sonst keine andere Möglichkeit als eine Einreisesperre gegenüber den Flüchtlingen aus Österreich gesehen hätte. Daraus lässt sich allerdings kein «Einverständnis» des SIG mit einer Einreisesperre konstruieren. Die Unabhängige Expertenkommission (UEK) stellte in aller Deutlichkeit klar: Es gibt für eine solche Behauptung keine Belege. Im Gegenteil: Politische Maxime des SIG musste damals sein, möglichst wirksam für die Weiterreise der jüdischen Flüchtlinge in als sicher geltende Drittstaaten zu sorgen. Die Schweizer Juden standen unter dem Druck, den Aufenthalt der jüdischen Flüchtlinge finanziell und organisatorisch zu tragen. Aus ihrem eigenen Solidaritätsverständnis taten sie dies auch aktiv und mit unvergleichlich intensiven Anstrengungen. Im Rahmen des schweizerischen Hilfswerks-Kartells, der schweizerischen Flüchtlingshilfe, dem der SIG mit anderen karitativen Organisationen angehörte, gehörte es zur selbstverständlichen Praxis, im Interesse der Flüchtlinge mit den Behörden zu kooperieren. Nur liessen der Druck, der auf den SIG ausgeübt wurde, und die Art und Weise, wie die Behörden mit der so genannten «Judenfrage» drohten, den Nötigungscharakter in der schweizerischen Juden- und Flüchtlingspolitik erkennbar werden. Die Schweizer Juden erbrachten in einer Situation relativer Ohnmacht unter eisigen Bedingungen eine enorme Leistung.

JR: Was waren die grössten Schwierigkeiten der Schweizer Juden von 1938 bis 1945 mit der behördlichen Flüchtlingspolitik?
JP: Der SIG war in den 1930er Jahren konfrontiert mit der Zunahme des Antisemitismus. Die Flüchtlinge wurden von den Behörden angehalten, die Schweiz als Transitland zu betrachten und in Drittländer weiterzureisen, was sich aber zunehmend als schwierig erwies. Wenn Flüchtlinge illegal über die Grenze kamen, riskierten sie, Aufnahme und Aufenthalt zu verwirken und zurückgeschoben zu werden. Jene Flüchtlinge, die hier bleiben durften, unterlagen einem strikten Erwerbsverbot, sodass sie von der - jüdischen - Fürsorge abhängig wurden. Allfällig vorhandene Vermögen, die zur Weiterreise hätten dienen können, waren rasch aufgezehrt. Transitprinzip und Arbeitsverbot blieben übrigens auch nach Kriegsende wirksam! In dieser Lage sah sich der SIG gezwungen, umfassende finanzielle Garantien abgeben zu müssen. Nur unter diesen Bedingungen konnten die Grenzen offen bleiben.

JR: Weshalb war der SIG mit der schweizerischen Politik des Transitprinzips einverstanden?
JP: Die Schweizer Juden waren in den späten 1930er Jahren in einer äusserst schwierigen Lage, mussten sie doch nach der deutschen Invasion der Tschechoslowakei und der Annexion Österreichs selbst mit dem Schlimmsten rechnen. In dieser Situation und angesichts behördlich gestellter Bedingungen tat der SIG, um den Flüchtlingen das Tor offen halten zu können, einen folgenreichen Schritt. Er wandte sich an jüdische Hilfswerke in den USA und in Grossbritannien. Von dieser Seite kam zu rund zwei Dritteln jene Hilfe, mit der die Flüchtlinge in der Schweiz durchgebracht werden konnten. Dass die erwartete Hoffnung auf Weiterwanderungsmöglichkeiten sich zunehmend als trügerisch erwies, war damals noch nicht zu erkennen, selbst nach der Konferenz von Evian. Deshalb beteiligte sich der SIG weiterhin an Siedlungsprojekten in Übersee.

JR: Stimmt es, wie im «Beobachter» behauptet, dass sich der SIG erst nach der Grenzschliessung im August 1942 gegen die Behörden stellte?
JP: Der Bruch wird in den Rissen früherer Jahre bereits sichtbar, etwa entlang der Einbürgerungspraxis. In einer Zeit, in der in NS-Deutschland die Nürnberger Rassegesetze erlassen wurden, wurde es niedergelassenen, zum Teil in zweiter Generation hier lebenden Juden unmöglich, sich in der Schweiz einzubürgern. SIG-Einsprachen in Bern blieben erfolglos. Und 1941 wurden - im Nachvollzug der deutschen Ausbürgerungsgesetze für Juden - deutsch-jüdische Niedergelassene zu Staatenlosen, die sich nunmehr als Flüchtlinge um eine Toleranzbewilligung bemühen mussten. Ebenfalls ins Jahr 1941 fiel die «Ordre-public»-Affäre: Der Bundesrat gab damals im Nationalrat bekannt, er wolle die Schweizer Juden im besetzten Frankreich nicht weiter vor den dort gesetzlich begründeten Massnahmen gegen Juden schützen. Eine Eingabe des SIG an den Bundesrat befürchtete hier den Beginn der Preisgabe der Emanzipation von 1866. Der SIG hielt sich indessen taktisch zurück, da er 1941 politisch kaum Rückhalt hatte.

JR: Wie kommt der «Beobachter» aufgrund von CC-Protokollen zu seinen Behauptungen?
JP: Protokolle des Central-Comités (CC) haben einen anderen Stellenwert als Beschlüsse der SIG-Exekutive. Im CC werden unterschiedlichste Meinungen, Lageeinschätzungen, Befürchtungen und Zeitstimmungen zur Diskussion gebracht. Sie geben uns also ein breites Spektrum von Voten in einer Zeit des Notstandes wieder. Dagegen sprechen Beschlüsse eine andere Sprache, und nochmals etwas anderes sind Handlungen und Ergebnisse, die sich aus Entscheiden und Verhandlungen mit den Behörden ergeben.Dies alles wiederum ist nicht identisch zu setzen mit Aussagen in Gegenakten: Was Rothmund vom SIG dachte und berichtete, was über die «Judenschaft» gegenüber Dritten zu «melden» meinte, wie er damit den SIG instrumentierte - das liegt auf einer anderen Ebene, die sich in Wahrnehmung und Absicht fundamental unterschieden hat.

JR: Ist der reisserische Artikel des «Beobachter» nicht Wasser auf die Mühlen jener, die seit Jahren versuchen, die Schweizer Behörden von Schuld und Strafe reinzuwaschen?
JP: Es entspricht einer tradierten Praxis, eine Mitschuld der Juden an der schweizerischen Flüchtlingspolitik und -praxis zu konstruieren. Auf diese Weise werden Juden zu «Tätern» an ihren eigenen «Opfern», indessen sich «die Schweiz» als «Zuschauerin» generieren kann. Solche «Geschichtspolitiken» sind nicht auf die Schweiz beschränkt, sie finden sich auch andernorts, wenn es um Schoa und Nationalsozialismus geht. Tendenz dieser bekannten Stereotypien: Die «Juden» sind selber schuld an ihrem Unglück.

JR: Die Unabhängige Expertenkommission und einzelne ihrer Historiker mussten sich oft dagegen zur Wehr setzen, dass ihr vorgeworfen wurde, sie habe bei ihren bisherigen beiden Zwischenberichten über den Goldhandel und die Flüchtlingspolitik die aufgefundenen Fakten zu wenig in den Kontext ihrer Zeit gestellt. Nun fordern Sie jedoch genau das in Bezug auf den SIG. Gibt es hier nicht einen Widerspruch?
JP: Mein Buch «Die Schweiz und die Juden», das demnächst auch in französischer Sprache erscheint, trägt den Untertitel «Schweizerischer Antisemitismus, jüdische Abwehr, internationale Migrations- und Flüchtlingspolitik».