Im Visier neuer «Terror-Klagen» in den USA
Von Andreas Mink
Gut zehn Jahre nach den Gruppenklagen im Namen von Holocaust-Opfern sieht sich die Schweizer Grossbank UBS vor amerikanischen Gerichten erneut gravierenden Vorwürfen ausgesetzt. Diesmal kommen die Angriffe aus unterschiedlichen Richtungen. Zum einen hat das US-Verfassungsgericht vor wenigen Tagen die Abweisung der im Sommer 2002 gegen die UBS und eine grosse Zahl multinationaler Konzerne eingebrachten Klagen südafrikanischer Apartheid-Opfer aufgehoben. An diesen ist der durch die Holocaust-Klagen bekannt gewordene Washingtoner Anwalt Michael Hausfeld massgeblich beteiligt. Der Entscheid überrascht und kam auf merkwürdige Weise zustande. Das Gericht erklärte sich für entscheidungsunfähig, da etliche Richter anscheinend Aktien der betroffenen Unternehmen halten und sich deshalb aus der Sache zurückgezogen haben. Der Entscheid steht in krassem Widerspruch zu der ansonsten durchweg wirtschaftsfreundlichen Haltung gerade der von Präsident George W. Bush bestellten Richter John Roberts und Samuel Alito. Das Verfassungsgericht hat überdies vor einiger Zeit die Anwendung des aus dem Jahr 1789 stammenden sogenannten Alien Tort Claims Act (ATCA) deutlich eingeschränkt. Dieser bildet die juristische Grundlage nicht nur des Apartheid-Verfahrens, sondern auch zahlreicher weiterer Klagen der Opfer internationaler Menschenrechtsverletzungen vor US-Gerichten.
Eine ernst zu nehmende Klage
Eine zentrale Frage der Apartheid-Klagen ist die «materielle Unterstützung» seitens der Konzerne, die dem südafrikanischen Regime seine rassistische Politik ermöglicht haben soll. Ein an erfolgreichen Restitutionsklagen von Holocaust-Überlebenden beteiligter Anwalt hat gegenüber tachles erklärt, das Verfassungsgericht habe es den Klägern gestattet, dieses Argument erneut vorzubringen. Gleichwohl erwartet dieser Jurist nun eine lange Auseinandersetzung mit ungewissem Ausgang, da es problematisch sein dürfte, eine dichte Beweiskette zwischen den Aktivitäten etwa der UBS und Gewaltakten des Apartheid-Regimes herzustellen.
Deutlich problematischer für die Schweizer Grossbank dürfte die vor wenigen Tagen im Namen amerikanisch-jüdischer und israelischer Bürger eingebrachte Klage in New York sein. Dies erläuterte gegenüber tachles der auf Schadenersatzrecht spezialisierte Jus-Professor Anthony Sebok von der Cardozo Law School. Die rund 50 Kläger sind Opfer von Terroranschlägen der Hamas, der Hizbollah und des Islamischen Jihad. Sie werfen der UBS vor, diese Attacken «verursacht» zu haben: Die Bank habe gegen amerikanische Embargo-Gesetze verstossen und zwischen 1996 und 2004 «mehrere 100 Millionen Dollar in Banknoten an Iran geliefert». Diese Gelder hätten zur Finanzierung der Terroranschläge gedient. Der Vorwurf klingt stark überzogen, ist für Sebok jedoch nachvollziehbar, da er auf amerikanischem Recht und Erkenntnissen der US-Sicherheitsbehörden beruht. Die Klage wurde in Manhattan von der israelischen Anwältin Nitsana Darshan-Leitner und ihrem New Yorker Kollegen Robert Tolchin eingereicht. Ihr Schriftsatz beruft sich auf den unter Präsident George W. Bush erweiterten Anti Terrorism Act (ATA) von 1996, der unter Paragraph 2332d explizit «finanzielle Transaktionen mit Terroristen» unter Strafe stellt. Die Kläger fordern von der UBS Schadenersatz in Höhe von einer halben Milliarde Dollar.
Ohne Geld kein Terrorismus
Sebok führte aus, die Iran-Klage beruhe im Gegensatz zu der Apartheid-Klage «nicht auf dem ATCA, einem esoterischen Gesetz aus dem 18. Jahrhundert». Es handele sich bei diesem Fall «um eine ganz gewöhnliche Schadenersatzklage». Die UBS habe bereits vor einiger Zeit zugegeben, Dollarnoten direkt von der amerikanischen Zentralbank bezogen und dann an Iran geliefert zu haben. Dies komme einem Eingeständnis von Schuld gleich. Zudem könne es zumindest aus amerikanischer Sicht keinen Zweifel an den Beziehungen zwischen den Terrororganisationen und Iran geben. Ein Anwalt, der in den USA mit Darshana-Leitner kooperiert hat und ebenfalls unter dem ATA Verfahren führt, erklärte gegenüber tachles: «Dollarnoten sind genauso gefährlich wie Waffen oder Sprengstoff – Cash ist das universelle Schmiermittel, ohne das der Terror nicht funktioniert.» Dieser Jurist hält bei der Iran-Klage die Frage für bedeutsam, ob die im Paragraphen 2332d des ATA genannten Definitionen einer «amerikanischen Person» auf die UBS zutreffen. Sebok teilt diese Einschätzung, räumt den Klägern jedoch grosse Erfolgschancen ein. Der international anerkannte Spezialist erwartet, dass sich die UBS darauf beruft, dass New York nicht das geeignete Forum für das Verfahren sei, da die Terror-Anschläge in Israel stattgefunden hätten und die Entscheidungen der Bank in der Schweiz getroffen worden seien. Sebok hält dies für ein solides, aber nicht unüberwindbares Argument. Der Richter in der UBS-Klage muss sich überlegen, ob die Kläger im Falle einer Abweisung andernorts Gerechtigkeit erfahren können. Hat er daran Zweifel, könnte er Einwendungen der Bank gegen den Gerichtsort New York übergehen. Laut Sebok kann die UBS bei einer Verurteilung allenfalls versuchen, eine niedrigere Entschädigungszahlung zu erwirken, da sie unter amerikanischem Recht nicht allein für die Attacken verantwortlich sei.
Vermehrt Klagen gegen Banken
Recherchen von tachles ergeben, dass die Iran-Klage nur eine von etlichen ATA-Klagen speziell gegen Banken ist. Sebok bestätigt das, er rechnet mit einer zunehmenden Zahl derartiger Verfahren. Vor einigen Jahren bereits hat tachles über das von dem Anwalt Gary Osen in New York angestrengte Verfahren gegen die jordanische Arab Bank berichtet, die im Westjordanland angeblich Konti von Terrororganisationen geführt hat. Die Arab Bank hat seither ihre amerikanischen Zweigstellen geschlossen. Das Verfahren ist weiter anhängig. Osen hat Anfang Jahr ebenfalls eine Klage gegen die UBS eingereicht. Er vertritt dabei die Familie des Kanadiers Stuart Scott Goldberg, der am 29. Januar 2004 in Jerusalem bei der Hamas-Attacke auf den Bus 19 ermordet worden ist. Der Anschlag hat elf Leben gefordert. Osen wirft der UBS vor, Konti für die Association des Secours Palestinien (ASP) in Basel und deren Mutterorganisation Comité de Biefaisance et de Secours aux Palestinians (CBSP) unterhalten und Transaktionen für diese Organisationen ausgeführt zu haben. Die Klage behauptet, dass ASP und CBSP Unterorganisationen des Fundraising-Armes der Muslimbrüder sind. Diese islamistisch-fundamentalistische Bewegung soll wiederum mit der Hamas verbunden sein. Die UBS hat auf die Osen-Klage bislang nicht reagiert. Aus den Gerichtsunterlagen geht hervor, dass der Richter die Bank aufgefordert hat, bis zum 16. Juni Stellung zu nehmen.
Bizarre Klagen und spektakuläre Urteile
Mit Blick auf Hausfelds Apartheid-Klage sagte Sebok, er habe mit der Entscheidung gerechnet. Das Verfassungsgericht hat den Entscheid eines Berufungsgerichts rückgängig gemacht, das die Abweisung der im Herbst 2002 eingebrachten Klage durch den New Yorker Richter John Sprizzo angeordnet hatte. Laut Sebok war jedoch bereits das Berufungsgericht «sehr konservativ». Die Verfassungsrichter hätten «Sprizzo lediglich Gelegenheit gegeben, seine Argumente deutlicher zu formulieren». Mit einem Erfolg der Kläger rechnet Sebok nicht. Im Gegensatz zu Hausfeld, der über den Rückhalt grosser südafrikanischer Organisationen verfügt, sind Darshana-Leitner und Tolchin eher Einzelgänger. Die 34-jährige Darshana-Leitner betreibt in Jerusalem das Israel Law Center und ist in ihrer Heimat durch eine Fülle bisweilen bizarrer Klagen etwa gegen die israelische Regierung hervorgetreten, die sie beispielsweise zur Installation von Laserwaffen zum Schutz vor Raketen aus dem Gaza-Streifen zwingen will. Das Brot-und-Butter-Geschäft von Tolchin sind dagegen konventionelle Schadenersatzklagen. Er hat allerdings mehrfach mit Darshana-Leitner zusammengearbeitet und dabei im Jahr 2006 im Namen jüdischer Terroropfer ein spektakuläres Urteil in Höhe von 196 Millionen Dollar gegen die PLO und Jasser Arafats Fatah erwirkt.