Im falschen Film

Kommentar von Simon Spiegel, October 1, 2009
Nach der Festnahme von Roman Polanski.
EIN BILD AUS BESSEREN ZEITEN Roman Polanski an der Premiere seines Films «Oliver Twist» in Prag

Am Ende von «Chinatown», einem der Filme, mit denen sich Roman Polanski einen festen Platz im filmischen Olymp gesichert hat, ist der von Jack Nicholson verkörperte Privatdetektiv Jake Gittes auf der ganzen Linie gescheitert: Zwar hat er die Intrigen um die Wasserversorgung von Los Angeles aufgeklärt, seine Geliebte aber ist tot und der Erzganove Noah Cross ein freier Mann. Am Boden zerstört torkelt Gittes davon; die letzten Worte, die er und das Publikum hören, sind in die Filmgeschichte eingegangen: «Forget it, Jake. It’s Chinatown.»
«Chinatown» wird in Polanskis Film zum Synonym für einen Ort, an dem die normalen Regeln ausser Kraft gesetzt sind, für einen Sumpf von Korruption, für einen rechtsfreien Raum. Chinatown scheint auch der Ort zu sein, an dem der Regisseur selbst grosse Teile seines Lebens verbracht hat – wobei die Ansichten durchaus auseinandergehen, ob er dabei die Rolle von Gittes oder Cross gespielt hat.

Fest steht, dass sich Polanski strafbar gemacht hat, als er sich 1977 an einem 13-jährigen Mädchen verging; dass Polanskis Prozess damals nicht korrekt ablief, scheint ebenfalls belegt. Es ist aber an Polanski und der amerikanischen Justiz, diesen Teil der Affäre zu einem Ende zu bringen; die Schweiz geht das im Grunde nichts an. Dass die Schweizer Behörden reagieren müssen, wenn ein internationaler Haftbefehl vorliegt, ist dagegen selbstverständlich; genau zu diesem Zweck gibt es schliesslich Auslieferungsabkommen. Und bekanntlich herrscht in der Schweiz Rechtsgleichheit: Für einen Regisseur von Weltruhm gilt das Gesetz ebenso wie für den Sohn eines psychisch instabilen Diktators – zumindest sollte es. In dieser Hinsicht kann an der Festnahme von Polanski wenig kritisiert werden. Was aber irritiert und seit der Festnahme des Regisseurs vergangenen Samstag zu Recht eifrig diskutiert wird, ist deren Zeitpunkt: Polanski reiste seit Jahren durch halb Europa, hat kürzlich in Deutschland gedreht, wurde an zahlreichen Anlässen geehrt und nennt, wie mittlerweile jeder weiss, ein Ferienhaus in Gstaad sein eigen.

Warum also ausgerechnet jetzt? Die Antwort der kalifornischen Staatsanwaltschaft und der Schweizer Justiz ist von geradezu entwaffnender Schlichtheit: Weil man dieses Mal genau wusste, wo sich der Flüchtige aufhalten würde.
Müssen wir daraus folgern, dass ein international gesuchter Flüchtiger nur dann von der Polizei gestellt werden kann, wenn er einen öffentlichen Auftritt hat? Einen Auftritt notabene, bei dem der Chef des Bundesamts für Kultur als Laudator vorgesehen war. Was ist mit all den anderen flüchtigen Kriminellen, die sich derzeit zweifellos in der Schweiz aufhalten? Können sie sich sicher wähnen, weil die Polizei nur jene Sträftäter dingfest machen kann, die ihren Aufenthaltsort Wochen im Voraus im Internet ankündigen? Falls dem so wäre, wäre die Rechtsgleichheit in der Tat nicht gegeben – dann wären all jene Prominenten, die irgendwann für ihr Lebenswerk geehrt werden, nämlich massiv benachteiligt.

Wenn das Vorgehen im Fall Polanski irgendwie repräsentativ für die Art und Weise sein sollte, wie die hiesige Justiz mit Rechtshilfebegehren und flüchtigen Kriminellen umgeht, dann muss es einem angst und bange werden. Es bleibt zu hoffen, dass die zuständigen Stellen bei aktuellen Fällen, die keine 30 Jahre zurückliegen, nicht darauf angewiesen sind, dass die Gesuchten an Filmfestivals eingeladen werden.
Juristisch war Polanskis Festnahme zweifellos korrekt, wirklich nachvollziehbar ist sie dennoch nicht. Dem inhaftierten Regisseur bleibt wohl nur die Einsicht: «Forget it Roman, it’s Switzerland.»