«Ich äussere mich nicht»
Philippe Eglin erklärt mehrmals vor dem Strafgericht Basel-Stadt: «Dazu will ich nichts sagen». Keinen Kommentar gibt er beispielsweise zu jener Aussage, die er vor rund drei Jahren machte: «Ich bin dem Dritten Reich zugeneigt. Ich finde die Grundstrukturen des Nationalsozialismus gut.»
Doch die kurze Verhandlung bringt einigen Aufschluss über den Rechtsextremisten, der in den vergangenen Monaten mehrmals als Redner an einschlägigen Veranstaltungen im Ausland aufgetreten ist. Diesmal ist der 22-jährige Eglin, Präsident der Basler Sektion der Partei National Orientierter Schweizer (PNOS), wegen Leugnung des Holocaust angeklagt, nachdem im vergangenen Sommer auf der Sektionshomepage ein Text veröffentlicht worden war, der das Tagebuch von Anne Frank als «geschichtliche Lüge» bezeichnet und eine «Holocaust-Indoktrination junger, unbedarfter Kinder» behauptet. Eglin, der in der Strafuntersuchung jede Auskunft verweigert hatte, gab vor dem Strafgericht nun zu, den Text verfasst und auf die Homepage geladen zu haben.
Doch die Staatsanwältin Eva Eichenberger relativierte dieses Geständnis. Sie berichtete, dass Eglin den Text von einem anderen einschlägig bekannten Schreiber übernommen habe. Wie dem auch sei – auch als Plagiat fällt er unter die Rassismus-Strafnorm. Die Staatsanwältin fordert eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen unbedingt. Sie attestiert dem Angeklagten «völlige Uneinsichtigkeit».
Das Strafgericht ging über den Strafantrag der Staatsanwältin hinaus und verurteilte den PNOS-Sektionspräsidenten zu 90 Tagessätzen à 120 Franken, das macht insgesamt ein nettes Sümmchen von 10 800 Franken, dazu kommen noch die Verfahrenskosten. In einer ersten Stellungnahme schliesst Eglin einen Weiterzug ans Appellationsgericht nicht aus.
Eglin hat den eingeklagten Text bis zum Gerichtstag nicht vom Netz genommen. In der Urteilsbegründung machte die Gerichtspräsidentin Liselotte Henz den Verurteilten auf die Konsequenz seiner Starrköpfigkeit aufmerksam. Sie verwies zwar zuerst auf die technischen und juristischen Schwierigkeiten, einen einzelnen Text im Internet zu sperren. Sie fügte jedoch an: Wenn der Angeklagte den Text nicht vom Netz nehme, könne er sicher sein, «dass die Strafverfolgungsbehörden wieder aktiv werden».
Buddy Elias, Cousin von Anne Frank und Präsident des Anne-Frank-Fonds, ist über das Urteil «sehr zufrieden». Sowohl er persönlich wie auch der Fonds machten im vergangenen Jahr die Strafverfolgungsbehörden auf den Text aufmerksam. Elias weiss aber auch, dass «der Fall nicht für alle Zeiten beendet» ist. Er oder auch der Anne-Frank-Fonds werden wieder eingreifen, falls notwendig.