Hohe Anforderungen

April 8, 2010

 Mit dem neuen Volksschulgesetz wurde im Kanton Zürich vor vier Jahren auch der Kindergarten Teil der obligatorischen Schulzeit. Somit unterliegen die privaten Kindergärten neu einer staatlichen Bewilligungspflicht. Das hat Auswirkungen an die Bildungsanforderungen der Kindergärtnerinnen: Verlangt wird nun ein Abschluss an einer pädagogischen Hochschule (PH). Die PH in Zürich bietet zwar weiterhin eine Ausbildung zur Kindergärtnerin an, die zur Zulassung einzig einen Diplommittelschulabschluss erfordert. Dazu existiert seit Herbst 2009 jedoch zusätzlich der Studiengang «Kindergarten und Unterstufe», der ein breiteres Berufsfeld eröffnet, jedoch Maturitätsreife verlangt. Für private Kindergärten wie denjenigen der Israelitischen Cultusgemeinde Zürich bedeutet dies: der Markt wird klein. Leiterin Dvorah Braunschweig-Gross meint, dass dem Beruf der Kindergärtnerin mehr Bedeutung beigemessen werden müsse. «An Kindergärtnerinnen mangelt es an vielen Orten», sagt sie. «Es wird in Zukunft gar nicht einfach sein, jüdisches Personal mit der notwendigen Ausbildung zu finden.» [as]