Hintergrund

October 23, 2008

Aus dem Schlussdokument 2001

Punkt 63 der Erklärung lautet: «Wir sind besorgt über die Not des unter ausländischer Besatzung stehenden palästinensischen Volkes. Wir anerkennen das unveräusserliche Recht des palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung und die Gründung eines unabhängigen Staates und wir anerkennen das Recht auf Sicherheit für alle Staaten der Region, einschliesslich Israels, und fordern alle Staaten auf, den Friedensprozess zu unterstützen und zu einem raschen Abschluss zu bringen.» Punkt 151 des Aktionsprogramms: «fordert bezüglich der Situation im Nahen Osten die Beendigung der Gewalt und die rasche Wiederaufnahme von Verhandlungen, die Achtung der internationalen Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts; die Achtung des Grundsatzes der Selbstbestimmung und das Ende allen Leids, wodurch Israel und den Palästinensern die Wiederaufnahme des Friedensprozesses sowie Entwicklung und Wohlstand in Sicherheit und Freiheit ermöglicht würden.»    [Aa]