Gegen Gesetz, Ethik, Genuss
Nachdem empörte Konsumenten einmal mehr darauf hingewiesen haben, dass in Basel teilweise abgelaufene Lebensmittelprodukte in den koscheren Läden angeboten werden, machte tachles die Probe aufs Exempel. Sowohl in der Genossenschaftsmetzgerei an der Friedrichstrasse als auch im Koscherladen an der Leimenstrasse fanden sich diverse Lebensmittel, deren Verbrauchsdatum überschritten war. Dabei handelt es sich um Fleisch und Gemüse, aber auch um Chips oder Süssigkeiten, die nach Kennzeichnung beispielsweise bis zum 27. Oktober 2008 hätten verbraucht werden sollen – und immer noch im Regal liegen.
Während die abgelaufene Ware im Koscherladen meist als «Aktion» günstiger angeboten wird, sind die nicht mehr ganz so frischen Produkte in der Metzgerei nicht «gekennzeichnet». Dort springen vor allem tiefgekühlte Artikel ins Auge, deren Verbrauchsdatum längst abgelaufen ist – und die teilweise auch nicht für den Tiefkühler bestimmt sind. So zum Bespiel Kartoffel-Kiegel, die laut Verpackung bei plus 5 Grad Celsius gelagert werden und bis zum 2. September 2008 hätten verbraucht werden sollen. Ebenso Pouletfleisch, welches bei 0 bis plus 4 Grad Celsius gelagert werden sollte und ein Verbrauchsdatum vom 23. November 2008 aufweist. Tiefgefroren verkauft wird auch geräucherter Lachs, der laut Verpackung bis spätestens zum 17. November 2008 hätte verbraucht werden sollen (siehe Fotos). Auf Nachfrage bei der Genossenschaftsmetzgerei erhält tachles die Antwort, dass eigentlich ausschliesslich frische Ware in dem Geschäft verkauft würde. Es müsse sich um einen Irrtum handeln, gerade an diesem Tag sei frische Ware eingetroffen. Man zeigte sich keiner Schuld bewusst, zumal «bereits abgelaufene Ware grundsätzlich vier bis fünf Monate länger verkaufen werden kann, wenn sie tiefgefroren ist». Zudem sei es laut jüdischem Religionsgesetz «verboten, abgelaufene Lebensmittel wegzuschmeissen». Die Frage danach, ob es denn die korrekte Lösung sei, diese Produkte Konsumenten deshalb weiterhin anzubieten, blieb unbeantwortet.
Nicht ganz koscher
In dem Koscherladen an der Leimenstrasse stiess tachles auf eine Packung mit gemischtem Aufschnitt (nicht tiefgefroren), der bereits am 11. Oktober 2008 abgelaufen war. An der Kasse gab es auf dieses Produkt 20 Prozent Rabatt. Auf Nachfrage, ob die Wurst denn bedenkenlos geniessbar sei, kam die Antwort: «Natürlich. Man sieht der Ware doch an, dass sie noch frisch ist. Aber leider müssen wir abgelaufene Produkte zu reduziertem Preis verkaufen.» So auch Tehini-Paste («Aktion») mit Verbrauchsdatum vom 4. Oktober 2008. Keine Preisreduktion gab es auf im Kühlschrank gelagertes abgepacktes Gemüse, das bei einer Lagerung bei minus 18 Grad Celsius (also tiefgefroren!) bis zum 7. November hätte konsumiert werden sollen. Auffällig ist in dem Geschäft auch, dass viele der Aufkleber, die auf das Verbrauchsdatum hinweisen, von Hand auf die Waren geklebt wurden und so eine einwandfreie Zuordnung durch den Hersteller nicht garantiert ist.
Auf Nachfrage beim Bundesamt für Gesundheit des Eidgenössisches Departement des Innern (EDI) erhält tachles folgende Information: «Lebensmittel, bei denen das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist, sind nicht zwingend nicht mehr für den Konsum geeignet. Der Abgeber übernimmt die Verantwortung für die Qualität der Ware aber nur bis zum Ablauf des Datums. Lebensmittel mit Verbrauchsdatum dürfen nach dessen Ablauf nicht mehr verkauft werden.» So steht in Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln: «Das Verbrauchsdatum ist das Datum, bis zu welchem ein Lebensmittel zu verbrauchen ist. Nach diesem Datum darf das Lebensmittel nicht mehr als solches an Konsumentinnen oder Konsumenten abgegeben werden.» Die Aussage, dass tiefgefrorene Produkte automatisch bis zu fünf Monate nach dem Verbrauchsdatum verkauft werden können, wurde vom EDI nicht bestätigt – im Gegenteil. Die gesetzliche Verordnung besagt vielmehr: «Wenn es sich um ein Verbrauchsdatum handelt, darf die Ware darüber hinaus nicht an Konsumenten abgegeben werden.»
Ein altbekanntes Problem
Das Thema ist nicht neu und betrifft offenbar nicht nur Basel: Bereits im Jahr 2000 gab Coop in Zürich bekannt, seine Koscherabteilungen teilweise zu schliessen, da die koschere Ware oftmals nicht richtig gekennzeichnet oder gar abgelaufen war. Bereits vor Jahren berichtete tachles über das Problem und führte schon im vergangenen Sommer Stichproben in den oben genannten Geschäften durch und stiess auch dort schon auf nicht mehr haltbare Produkte. Das Rabbinat von Agudas Achim in Zürich, das die Ware in der Genossenschaftsmetzgerei in Basel teilweise zertifiziert, weiss um das Problem, betont aber gegenüber tachles: «Wir liefern die Ware immer frisch an die Genossenschaft.» Auch hier herrscht aber die Meinung, dass nicht verkaufte Ware tiefgekühlt oder auch nur gekühlt noch «sehr, sehr lange haltbar ist». Dass dies aber nach Ablauf des Verbrauchsdatums nicht mehr legal ist, schien bisher nicht bekannt zu sein.
Kaum Einfluss
Die Tatsache, dass gerade in koscheren Geschäften den Konsumentinnen und Konsumenten nicht immer frische Ware verkauft wird, steht in Widerspruch zu den besonderen Speisegesetzen, die das Judentum kennt. So ist die Einhaltung der Speise- und Reinheitsvorschriften (Kaschrut) zentral im jüdischen Leben. Gemeinden betreiben einen erheblichen Aufwand für die Erstellung von Listen mit Koscherprodukten oder die Sicherung des Angebots, damit die Menschen sich darauf verlassen können, dass die von ihnen gekaufte Ware den Kaschrut-Regeln entspricht. Die Konsumenten wiederum sind teils auf die betroffenen Geschäfte angewiesen, da sie nur dort koschere Produkte beziehen können.
Wie der Rabbiner der Israelitischen Gemeinde Basel (IGB), Yaron Nisenholz, zu den nicht immer frischen koscheren Artikeln in den Einkaufsregalen steht, ist der Redaktion nicht bekannt, da er in der vergangenen Woche nicht in Basel und somit auch nicht erreichbar war. Für IGB-Präsident Guy Rueff ist die Tatsache, dass es im Koscherladen an der Leimenstrasse immer wieder abgelaufene Ware zu kaufen gibt, nicht neu. Er grenzt sich aber ab und betont, dass der Laden nicht unter der Aufsicht der Gemeinde stehe: «Der Inhaber ist eines unserer Mitglieder und das Geschäft liegt in unmittelbarer Nähe zur IGB, es wird aber rein privat geführt.» Dies bestätigt auch IGB-Vorstandsmitglied Joel Weill. Auch ihm ist bewusst, dass die Ware, die in den koscheren Geschäften angeboten wird, nicht immer frisch ist: «Wir haben ein Problem damit, aber unser Handlungsspielraum ist leider gering.» Weill merkt an, dass die betroffenen Geschäfte in Basel auch schon Ware geliefert bekamen, die «nicht einwandfrei» war, da sie beispielsweise umdatiert worden war. Er gibt auch zu bedenken, dass die Geschäfte von ihren Lieferanten gewisse Mindestmengen abnehmen müssen, diese aber bei dem kleinen Markt für koschere Lebensmittel kaum rechtzeitig vor Ablauf des Datums absetzen können. Weill sagt: «Da wir kaum Einfluss auf dieses schwierige Geschäft nehmen können, verhalten wir uns zurückhaltend». Rabbiner Chajim Halevy Donin betitelte 1987 in seinem Standardwerk «Jüdisches Leben» das Kapitel sechs mit «Die Speisegesetze: Nahrung für die Seele». Und er gibt treffend wieder, worum es geht: «Die jüdischen Speisegesetze schreiben nicht nur Kost für den Körper, sondern auch für die Seele vor; nicht so sehr eine Kost, um körperliches, sondern auch um seelisches Wohlbefinden zu erhalten.» Das körperliche Wohlbefinden der Kundinnen und Kunden scheint tatsächlich nicht oberstes Gebot der Anbieter zu sein, wenn behördliche Auflagen ignoriert und Missstände stillschweigend toleriert werden. Diese sind schon länger bekannt, sowohl die «Jüdische Rundschau» als auch tachles berichteten mehrfach darüber. Geändert hat sich bis heute offenbar nicht viel – abgesehen von den strikteren Lebensmittelgesetzen.