Gegen die Willkür

May 30, 2008
Die Volksinitiative «Für demokratische Einbürgerungen» der SVP weckt Emotionen. Umfragen zeigten erst eine starke Tendenz für ein Ja, dann für ein Nein. Die Gegner, auch jüdische Gremien, plädieren für ein Nein.
<strong>Abstimmungsplakat in Z&uuml;rich</strong> Kampf gegen die &laquo;rechtsstaatlich problematische Initiative&raquo;

Von Gisela Blau

Die Willkür wird auf beiden Seiten häufig zitiert, im Zusammenhang mit der Einbürgerungsinitative der SVP, über die am 1. Juni abgestimmt wird. Die SVP und Mitstreitende empfinden es als Willkür, dass die Ablehnung von Einbürgerungsgesuchen begründet werden muss, sodass ein Rekurs ans Gericht möglich ist. Die politischen und interreligiösen Gegner loben genau diesen Schutz des Individuums durch den Rechtsstaat vor der Willkür. Die Haarspaltereien der SVP zwischen «Demokratie», «Volkssouveränität» und «Rechtsstaat» machen die Gegner der Vorlage nicht mit. Der Streit um die wahre Anzahl der Einbürgerungen ist müssig, denn um drohende «Masseneinbürgerungen», vor denen die SVP warnt, kann es nicht gehen. Und die absolute Notwendigkeit von Integration, nämlich Sprachkompetenz (auch der Ehefrauen), Respekt vor der Rechtsordnung, eine weisse Weste und gesicherter Lebensunterhalt aus eigenen Kräften wird auch von den Gegnern der Initiative immer wieder betont. Diese Forderung der Gegnerschaft wurde deutlich an der «Arena», an der ausser Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und alt Bundesrat Christoph Blocher auch Strafrechtsprofessor und Nationalrat Daniel Jositsch als Gegner antrat und solche Aspekte bekräftigte.

Die Information, genauer, die Desinformation der Initianten an das verunsicherte Stimmvolk ist oft sehr unpräzis, flösst jedoch Angst ein, obwohl diese leicht zu widerlegen wäre: Es ist nicht wahr, dass die Richter eine Einbürgerung anordnen können; nicht einmal das Bundesgericht kann das. Sie können nur feststellen, ob eine Ablehnung diskriminierend im Sinne des Verbots in der Bundesverfassung ist oder nicht und allenfalls den Entscheid an die Gemeinde zurückweisen. Das Gericht beurteilt nicht den Stand der Integration von Kandidaten, sondern nur das Verfahren.

Es gibt auch, entgegen den Behauptungen der Initianten, keinerlei «Recht auf Einbürgerung». Die Abneigung vieler Schweizer vor Einbürgerungen von Ausländern wird mit solchen Argumenten bedient. Da nützen positive und für die Schweiz wertvolle Beispiele wie jene von Albert Einstein oder der halben Fussball-Nationalmannschaft wenig. Eindruck hinterlassen nur die wie ein Mantra von den Initianten immer wieder ausgeschlachteten, vergleichsweise wenigen Fälle, in denen Eingebürgerte Straftaten begingen.

Genügend Geld für Abstimmungskampf

Die optische Präsenz der Initianten ist unübersehbar. Am 1. Juni stimmt die Schweizer Bevölkerung auch über die sogenannte «Maulkorb-Initiative» der SVP ab, wonach Behörden sich vor Abstimmungen mit Informationen abstinent verhalten sollen. Besser würde über eine finanzielle Chancengleichheit in der Abstimmungspropaganda durch die Parteien abgestimmt. Die Milliardäre im neuen Vizepräsidium der SVP können es sich leisten, dank ihren Mitteln und mangels gesetzlicher Beschränkung die Schweiz flächendeckend mit Plakaten und Inseraten zu versorgen. Tausendfach ist zu sehen, wie vielfarbige Hände sich nach dem höchsten Gut recken – dem roten Schweizerpass. Die Gegner der Initiative verfügen nicht über die Mittel, mit dieser Propaganda gleichzuziehen, und nicht über die gesetzliche Möglichkeit, sie zu bremsen.

Am 18. November 2005 hatte die SVP ihre Volksinitiative «für demokratische Einbürgerungen» mit 103 017 beglaubigten Unterschriften eingereicht. Bei Annahme am 1. Juni 2008 sollten die Gemeinden erneut die Möglichkeit erhalten, an der Urne – oder in einem anderen Verfahren, beispielsweise der Gemeindeversammlung – einzubürgern, ohne eine Ablehnung begründen zu müssen. Deshalb, sagen Juristen, würde sich auch bei einem Ja nichts ändern, weil die Initiative nicht umsetzbar wäre, ohne die Verfassung und die Rechtsordnung zu verletzen.

Begonnen hatte die Urnen-Einbürgerung in Emmen im Kanton Luzern und sorgte für Aufregung. Das Bundesgericht verbot 2003 diese Methode, was die Lancierung der SVP-Initiative auslöste. In Emmen, noch immer fest in SVP-Hand, gibt es seither eine Einbürgerungskommission, die offenbar gut funktioniert, denn die Gemeinde lässt wissen, dass sie keine Rückkehr zu alten Zeiten wünsche.

Ein Nein einlegen

Die Gegner der Vorlage haben sich formiert. Die Israelitische Gemeinde Basel (IGB) richtete einen schriftlichen Appell an ihre Mitglieder, ihre demokratischen Rechte wahrzunehmen und an der Urne oder brieflich gegen diese «rechtsstaatlich problematische Initiative» ein Nein einzulegen. Auch die Plattform der Liberalen in der Schweiz forderte die Mitglieder ihrer Gemeinden in Zürich und Genf auf, abzustimmen. Nicole Poëll, Präsidentin der Jüdischen Liberalen Gemeinde Or Chadasch (JLG) in Zürich ist zudem Mitglied des Nein-Komitees der FDP.

Die Israelitische Cultusgemeinde Zürich verschickte keinen Aufruf, aber Co-Präsident André Bollag begründet die Ablehnung der Vorlage so: «Eine Einbürgerung sollte nach rechtlichen Grundsätzen erfolgen und nicht willkürlich. Über diese Grundsätze kann und soll demokratisch entschieden werden, aber die Umsetzung, sprich die Einbürgerung, soll einheitlich und transparent erfolgen. Die Gefahr von Willkürentscheiden ist bei Einbürgerungen an der Urne, ohne die Möglichkeit, ein Rechtsmittel zu ergreifen, einfach zu gross.»

Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) schloss sich dem Aufruf des Rates der Religionen an, dem er angehört, wobei die Muslime sich nicht am Appell beteiligen. Der SIG empfiehlt zusammen mit dem Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund, der Schweizer Bischofskonferenz und der Christkatholischen Kirche der Schweiz anhand des kostenlosen gemeinsamen Argumentariums «Rechtsstaatlich einbürgern» (www.sek.ch) die Initiative zur Ablehnung. «Die Landeskirchen und der Israelitische Gemeindebund sind überzeugt, dass eine Gesellschaft allen Mitgliedern die gleichen Chancen eröffnen muss, sich zu integrieren. Bei den Einbürgerungsverfahren geht es um Gerechtigkeit», heisst es in der gemeinsamen Mitteilung. «Einbürgerungen sind schon heute demokratisch legitimiert.» Die Einbürgerungswilligen seien seit vielen Jahren ansässig und leisteten ihren Beitrag zum Gemeinwohl. Bei einem negativen Entscheid müsse ihnen «die rechtsstaatliche Garantie des Rekursrechtes zugesprochen werden. Wo dieses Recht abgeschafft wird, entsteht Willkür».

Giusep Nay, alt Bundesgerichtspräsident und neuer Präsident der Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz, appelliert in einem offenen Brief für «Anstand und Menschenrechte auch bei Einbürgerungen»: «Eine willkürliche, diskriminierende und rassistische Einbürgerungspraxis darf nicht wieder aufleben.» Es gelte, schreibt der Bündner Nay, «auch zur Unterstützung der neuen Justizministerin Verantwortung für unsere politische Kultur, unsere rechtsstaatliche Demokratie und unseren vielfältigen Föderalismus wahrzunehmen und am 1. Juni im Interesse aller Minderheiten zahlreich ein Nein in die Urne zu legen».