Für die Wahrung der Menschenrechte
Als der der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Jahr 1959 gegründet wurde, waren sich die beteiligten Staaten, alle geprägt durch die Geschehnisse des Zweiten Weltkriegs, vor allem in einem Punkt einig: Eine Missachtung der Menschenrechte, wie sie im Holocaust stattgefunden hatte, sollte rechtlich nicht wieder möglich sein. Aus diesem Grund sollte die Souveränität der einzelnen Staaten zugunsten eines europäischen Rechtsprechungsorgans eingeschränkt werden. Diese Einsicht hat die Rechtsprofessorin an der Universität Zürich Helen Keller als «einen Meilenstein in der Geschichte der Menschenrechte» bezeichnet. Die Idee vom Aufbau eines gemeinsamen Menschenrechtssystems war geboren und wurde – trotz der schwierigen politischen Situation während des Kalten Krieges – erfolgreich realisiert. Zur Erfolgsgeschichte des EGMR gehört auch, dass sich die Mitgliedstaaten des Europarats nicht gegen seine zunehmenden Kompetenzen wehrten, sondern im Gegenteil sogar einige Zusatzprotokolle zur Europäischen Menschenrechtskonvention verabschiedeten und die Position des Gerichtshofs auf diese Weise sogar stärkten. Auch aus diesem Grund hat sich der EGMR nach 50 Jahren als eine leistungsfähige Institution erwiesen, die den Angriffen auf die Menschenrechte in Europa mit Erfolg Einhalt gebietet. Am 20. April findet in Strassburg aus diesem Anlass eine offizielle
Jubiläumsfeier statt.
Verbindliche Menschenrechtskonventionen
Der EGMR ist zuständig für Beschwerden von natürlichen und juristischen Personen oder von Personengruppen und von nicht staatlichen Organisationen. Diese können gegen einen oder mehrere Unterzeichnerstaaten wegen Verletzung der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten oder deren Zusatzprotokolle klagen. Die jeweiligen Kläger müssen nicht aus einem der Unterzeichnerstaaten kommen. Neben dieser sogenannten Individualbeschwerde sind auch Beschwerden von Staaten durch einen anderen Vertragsstaat zulässig. Alle Staaten, die dem EGMR angehören, verpflichten sich im Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention, «in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen». Jeder Unterzeichnerstaat entsendet einen Richter, der jedoch nicht Staatsangehöriger dieses Landes sein muss. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre, eine Wiederwahl ist zulässig, und die Hälfte der Richter wird alle drei Jahre neu gewählt. Seit Januar 2007 ist der Franzose Jean-Paul Costa Präsident des EGMR.
René Cassin als prägende Figur
Zu Zeiten der Gründung des Gerichtshofs spielte der französische Jurist René Cassin eine bedeutende Rolle. Der Sohn eines jüdischen Kaufmanns aus Lothringen war einer der Verfasser der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (1948) und wurde vor allem für diese Leistung im Jahr 1968 mit dem Friedensnobelpreis geehrt. Von 1959 bis 1965 war Cassin Vizepräsident des EGMR, von 1965 bis 1968 wirkte er als dessen Präsident. Aufgrund seiner grossen Verdienste im Hinblick auf die Menschenrechte wurde Cassin, der zudem einer der Gründer der UNESCO war, 1968 mit dem Menschenrechtspreis der Vereinten Nationen ausgezeichnet. Im Jahr 1976 ist er in Paris verstorben. Auch der Ehren-Generalstaatsanwalt Alphonse Spielmann prägte das EGMR durch seine Arbeit als Richter – sein Sohn Dean Spielmann trat in seine Fussstapfen und ist heute auch Richter in Strassburg. Der Luxemburger Alphonse Spielmann, der im April 2006 starb, engagierte sich nicht nur auf nationaler Ebene bei der Vorbereitung bedeutender Reformen im Strafrecht – er setzte sich auch während mehr als einem Jahrzehnt als internationaler Richter innerhalb des Strassburger Rechtsprechungsorgans für die Wahrung der Menschenrechte ein.
Historische und politische Veränderungen
Seit der Gründung des EGMR mit zwölf unterzeichnenden Staaten vor 50 Jahren gab es zahlreiche bedeutende Veränderungen sowohl politischer als auch gesellschaftlicher Natur. Nach dem Fall der Berliner Mauer im Jahr 1989 und dem Ende der Sow¬jetunion traten viele osteuropäische Staaten dem Europarat bei – ausserdem wollten diese Staaten nach aussen signalisieren, dass sie dem Menschenrechtsstandard der Westeuropäer entsprechen. Viele dieser Länder wurden zu dieser Zeit vom EGMR aufgenommen, auch wenn die Menschenrechtslage nicht immer dem Minimalstandard des Gerichtshofs entsprach. So kam es, dass die Zahl der Mitgliedstaaten von 23 im Jahr 1989 auf heute 47 anstieg, parallel dazu stieg auch die Anzahl der Beschwerden beim Gerichtshof rasant an – und tut es bis heute. Sind 1998 noch knapp 6000 Beschwerden registriert worden, so waren es im Jahr 2001 bereits knapp 14 000 – was einer Zunahme von rund 130 Prozent entspricht. Im Jahr 2007 waren erstmals mehr als 100 000 Beschwerden hängig – der Gerichtshof scheint dem Ansturm kaum noch gewachsen zu sein.
Neben der quantitativ höheren Belastung hat sich zudem die Art der Beschwerden geändert. Immer häufiger wird der EGMR mit einer neuen Art von Klagen konfrontiert, in denen es nicht mehr um vereinzelte Menschenrechtsverletzungen geht, sondern vielmehr um systematische – zum Beispiel aufgrund von ungelösten Minderheitenproblemen oder von Übergriffen der Polizei oder des Staatssicherheitsdienstes eines Landes. Diese Klagen stellen den Gerichtshof vor grosse Herausforderungen, da sie meist die Folge sozialer, geschichtlicher oder politischer Probleme in den jeweiligen Staaten sind. Gleichzeitig hat sich das Spektrum der Menschenrechtsverletzungen erweitert: Neben dem erstarkenden Terrorismus weist Präsident Jean-Paul Costa in einer Ansprache anlässlich des 50. Jubiläums auch auf die weltweit ansteigende Migration und die damit einhergehenden Probleme des Rassismus und der – oftmals auch religiösen – Intoleranz hin. Ferner seien die Entwicklungen im Bereich der Wissenschaft besonders im Hinblick auf die Biologie und die Informationstechnologie von grosser Bedeutung, wenn es um das Recht der persönlichen Freiheit geht.
Schritt in die Zukunft
Rückblickend spricht Costa anlässlich des Jubiläums, von der Entwicklung des EGMR in den vergangenen 50 Jahren als «einem kleinen Wunder». Er glaube an die Zukunft des Gerichtshofs, auch wenn es dringend weiterer Reformen bedürfe. Seit seiner Gründung wurden bereits 13 Zusatzprotokolle verabschiedet, die von der Zustimmung der einzelnen Mitgliedstaaten abhängig sind. Bei dem neuestem Reformprojekt handelt es sich um das 14. Zusatzprotokoll, das seit Längerem durch die fehlende Akzeptanz Russlands – dem Land, aus dem in der letzten Zeit die meisten Beschwerden nach Strassburg gekommen sind – blockiert wird.
Auch wenn sich der Modernisierungsprozess aus Gründen wie diesen nicht einfach gestaltet, träumt Jean-Paul Costa davon, dass es in 50 Jahren einen Weltgerichtshof für Menschenrechte geben wird. Sein nächstes, greifbareres Ziel aber ist eine Konferenz aller Mitgliedstaaten im Jahr 2010, an der die Grundmauern der Menschenrechtskonventionen, die bestehen, gefestigt und gemeinsame Ziele definiert werden – gerade weil der Schutz der Menschenrechte in der heutigen Zeit ein «zerbrechliches Gut» ist, das es zu wahren gilt.
www.coe.int/T/D/Menschenrechtsgerichtshof