«Forschung für den Menschen»
Die Forschung am Menschen wird als Begriff für immer vorbelastet sein durch das Wissen um die sogenannten Experimente, die so verbrecherische wie grössenwahnsinnige NS-Ärzte an wehrlosen KZ-Opfern durchführten. Doch auch ohne diese Mahnung assoziieren viele Menschen noch immer das Kabinett des Dr. Mabuse, das Basteln eines Frankenstein oder Dr. Jekyll und Mr. Hyde. Dabei sind die meisten seriösen Forscher einig, dass gerade die Medizin ohne eine gewisse Forschung am Menschen nicht auskommen kann. Versuche an Labortieren oder mit Zellkulturen sind und bleiben notwendig, in der Schweiz sind sie ethisch praktisch auch immer unbedenklich, aber nicht durchwegs schlüssig.
Eine national gültige Richtlinie
Bisher fehlte eine national gültige Richtlinie, und es spricht für das hohe ethische Niveau der Forschenden in der Schweiz, dass trotzdem nie ein Missbrauch aktenkundig wurde. Die heikle Lücke soll am 7. März zunächst mit einem Verfassungsartikel und bei Annahme mit einem Bundesgesetz geschlossen werden. Obwohl laut Vorlage die Forschung auch dann gestattet werden soll, wenn der beteiligte Mensch keinen Nutzen daraus zieht, herrscht unter den Entscheidungsträgern eine seltene Einigkeit. Im Parlament lehnte ausser der kleinen EDU nur die SVP die Vorlage ab, mit der Begründung, dafür brauche es keinen Verfassungsartikel; es sei bisher zudem nie etwas passiert.
«Forschung ist ein zentraler Bestandteil des Menschseins. Klinische Forschung am Menschen ist untrennbar damit verbunden und wesentliches Element der heutigen besseren Gesundheitsprävention und Behandlung von Krankheiten. Die Forschung am Menschen im Gesundheitswesen zu erhalten, ist eine zentrale Aufgabe. Ohne sie wird es längerfristig kein vernünftiges Gesundheitswesen mehr geben. Forschung am Menschen ist Forschung für den Menschen.» Das schrieb 2007, als die Diskussion über die neue Vorlage begann, Alois Gratwohl, Ordinarius für Hämatologie und Stammzelltransplantation am Universitätsspital Basel in der Zeitschrift von «Forschung für Leben».
Notwendige Forschung am Menschen
Das Bundesamt für Gesundheit äussert sich mit einem ähnlichen Ansatz zur Abstimmungsvorlage: «Die Forschung am Menschen hat eine zentrale Bedeutung für unsere Gesellschaft und die individuelle und öffentliche Gesundheit, aber auch für die Wirtschaft sowie die Aus- und Weiterbildung. Forschung am Menschen ist in verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen notwendig, besonders in der Medizin, in der Psychologie, in der Biologie und in den Sozialwissenschaften. Dabei werden Forschungsvorhaben unter Einbezug des Menschen oft in disziplinübergreifender Zusammenarbeit realisiert.» Einige Vorhaben werden nicht im Verfassungsartikel geregelt, sondern im Gesetzesentwurf.
Die Geschichte der Vorlage ist lang. 1997 verlangte die damalige CVP-Nationalrätin Rosmarie Dormann in einer Motion eine Richtlinie; 1998 doppelte der 2009 verstorbene Basler SP-Ständerat Gian-Reto Plattner nach. 2003 legte die zuständige Kommission einen Antrag vor, und 2006 äusserte sich auch der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) in einer langen Vernehmlassungsantwort des damaligen SIG-Präsidenten Alfred Donath an den damaligen Bundesrat Pascal Couchepin befürwortend.
Leben retten
Der Medizinprofessor Alfred Donath präsidierte zehn Jahre lang die erste medizinische Ethikkommission der Schweiz am Universitätsspital Genf. Er schrieb dem Bundesrat, für den SIG trage die Vorlage der psychologischen Verletzlichkeit von Kranken weitgehend Rechnung. Donath erläuterte, der Mensch sei von Gott nach seinem Ebenbild geschaffen. Juden müssten ihrem Körper, ihrer Gesundheit und ihrem Leben Sorge tragen. Andererseits schreibe die Thora vor, einem Menschen in Gefahr zu helfen. Juden müssten alles tun, um Leben zu retten, auch wenn sie dafür allenfalls Vorschriften und Gebote übertreten müssten, ausser dreien: Die Verbote der Anbetung falscher Götter, des Inzests und des Tötens. Forschung an Lebenden oder Verstorbenen sei für therapeutische Forschungszwecke zulässig, sofern sie der Rettung von Menschenleben diene.