«Es geht um die Politik von Menschen für Menschen»
Jüdische Rundschau: Frau Bundesrätin, Sie engagieren sich für die Ablehnung der 18-Prozent-Initiative. Was stört Sie daran ganz persönlich, als Ruth Metzler, am stärksten?
Ruth Metzler: Am meisten stört mich, dass die Initiative den Eindruck vermittelt, man könnte damit bestehende Probleme lösen. Tatsache ist, dass mit der Initiative kein einziges Problem gelöst wird. Wenn wir wirklich etwas gegen Ausländerkriminalität, gegen zunehmende Gewalt, gegen Schwierigkeiten an der Schule unternehmen wollen, so bringt es überhaupt nichts, wenn wir den Bestand der in der Schweiz wohnhaften Ausländerinnen und Ausländer von heute 19,3 auf 18% senken. Das ist eine blosse Rechnung - oder gar eine Abrechnung -, aber gewiss kein taugliches Mittel zur Bekämpfung von Problemen.
Jüdische Rundschau: Haben Sie Verständnis dafür, dass die jüdische Minderheit in der Schweiz sich wegen dieser erneuten Anti-Ausländer-Initiative um 70, 60, ja sogar um einige hundert Jahre zurückversetzt fühlt?
Ruth Metzler: Ich habe für solche Gefühle grosses Verständnis; denn wer wie die jüdische Gemeinschaft seit jeher unter fremdenfeindlichen Übergriffen und rassistischem Terror zu leiden hatte, ist besonders hellhörig und sieht sich unausweichlich immer wieder an erlittenes Unrecht erinnert. An unheilvollen Vorfällen fehlt es ja leider auch heute nicht. Ich bin aber zutiefst überzeugt, dass die Juden in der Schweiz - unabhängig vom Ausgang der Abstimmung - vor der Zukunft keine Angst zu haben brauchen. Und natürlich hoffe ich, dass am 24. September die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit einem klaren Nein zur Beruhigung beitragen werden.
Jüdische Rundschau: Ein wichtiges Argument des Bundesrates und anderer Kreise sind die wirtschaftlichen Nachtteile, die ein Ja mit sich bringen würde. Andere Gegner der Initiative nennen diese Argumente zu utilitaristisch. Wie denken Sie darüber?
Ruth Metzler: Die Migrationspolitik besteht aus sehr unterschiedlichen Elementen. Ich zeige immer wieder auf und in meinen Stellungnahmen betone ich regelmässig, dass sowohl die wirtschaftlichen als auch die menschlichen Aspekte und die humanitären Ziele wichtig und berechtigt sind. Bei einer Annahme der Initiative würden sie unter anderem wegen des Einbezugs des Asylbereichs bei der Berechnung der Höchstgrenze bewusst gegeneinander ausgespielt. Dagegen wehre ich mich entschieden.
Ich finde es wichtig, dass sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger darüber klar werden, welche negativen Auswirkungen diese Initiative auch für unseren Wirtschaftsstandort haben könnte. Und sie müssen sich im Klaren sein, dass Wirtschaft nicht einfach die Welt der Unternehmen und Betriebe ist; Wirtschaft betrifft uns alle, jeden Tag. Aber auch die Folgen für unsere humanitäre Tradition und unser internationales Ansehen wären verheerend.
Jüdische Rundschau: Müsste die Landesregierung bei einem Ja tatsächlich die bilateralen Verträge kündigen? Auch die Mitgliedschaft in der WTO steht offenbar auf dem Spiel. Welche völkerrechtlichen und politischen Nachteile würden uns nach einer Annahme der Initiative insgesamt entstehen?
Ruth Metzler: Es ist damit zu rechnen, dass das Ziel der Initiative nicht allein durch Beschränkungen bei qualifizierten erwerbstätigen Personen ausserhalb der EU-Staaten zu erreichen wäre. Demzufolge müsste wohl auch bei der Zulassung von EU-Angehörigen eine Einschränkung erfolgen. Und dadurch wäre die Einhaltung des Personenverkehrsabkommens mit der EU kaum mehr möglich, wenn die Zuwanderung aus diesem Raum ebenfalls beschränkt werden müsste. Im Jahr 1999 wurden immerhin rund 39 000 neue Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen an Angehörige eines EU- oder EFTA-Staates erteilt.
Eine Einschränkung beim Familiennachzug würde allenfalls sogar die Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention notwendig machen, da sie bei Familien von Niedergelassenen ein Anrecht auf Aufenthaltsbewilligung vorsieht.
Mit dem im Abkommen zur Errichtung der WTO integrierten allgemeinen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) übernimmt die Schweiz Verpflichtungen, die mit einer Annahme der Initiative ebenfalls ernsthaft in Frage gestellt wären. Könnten diese Verpflichtungen nicht mehr eingehalten werden, würden langwierige Neuverhandlungen nötig.
Kündigung und Wegfall dieser Abkommen hätte gravierende politische und wirtschaftliche Auswirkungen auf unser Land. Aber auch unser guter Ruf als verlässlicher Vertragspartner würde leiden. Das wollen wir doch nicht! Die Schweiz ist auf Grund ihrer Lage und Grösse auf tragfähige Beziehungen zur übrigen Welt ganz besonders angewiesen.
Jüdische Rundschau: Und die humanitären, die ethischen Aspekte?
Ruth Metzler: Es geht in der Tat nicht alleine um internationale Verträge und Konventionen, die möglicherweise auf dem Spiel stehen. Es geht um unsere humanitäre Tradition, unseren Ruf, den wir zu verlieren haben. Wir wollen die Ausländerinnen und Ausländer nicht nur auf ihre Funktion als willkommene Arbeitskräfte einschränken. Wir wollen sie als Mit-Menschen sehen und behandeln. Die Schweizerinnen und Schweizer haben gerade wieder beim Kosovo-Krieg gezeigt, dass sie Menschen in Not grosszügig aufnehmen. Das soll so bleiben, und ich glaube, dass man auch in Zukunft auf uns zählen kann.
Aber schliesslich geht es auch nicht nur um Ruf und Ansehen, es handelt sich letztlich um eine Gewissensfrage: Wir wollen weiterhin in den Spiegel schauen können.
Jüdische Rundschau: Ein Stichwort, das von beiden Seiten ins Spiel gebracht wird, lautet «Integration». Es gibt recht viele, den Ausländern wohlgesinnte Schweizer, auch Politiker, die verlangen, dass die Integration nicht nur von der Schweiz ausgehen sollte. Menschen aus anderen Ländern und Kulturen, sagen sie, müssten geradezu gezwungen werden, mindestens eine Landessprache ihrer Gegend zu erlernen und unsere Sitten, Gebräuche und Gesetze zu respektieren, wie wir die ihren respektieren sollten. Wird die Integration der Fremden wirklich zu wenig eingefordert?
Ruth Metzler: Die überwiegende Mehrheit der Ausländerinnen und Ausländer hat sich bei uns sehr gut eingelebt und in der Schweiz eine zweite, geschätzte Heimat gefunden. Eine wichtige Rolle kommt dabei dem Arbeitsplatz und der Schule zu. Diese Tatsache wird oft vergessen, wenn über Integrationsprobleme gesprochen wird.
Zu einem guten Verhältnis zwischen der schweizerischen und der ausländischen Bevölkerung wird eine starre Quoten-Regelung in der Bundesverfassung sicher nichts beitragen. Den Ausschlag gibt nämlich nicht eine Prozentzahl, sondern das Verständnis für den Andern, ein Zusammenleben auf der Basis von gemeinsamen, allgemein anerkannten und respektierten Regeln. Das fordern wir von uns, aber auch von den Ausländerinnen und Ausländern.
Integrationsförderung kann letztlich nur eine «Hilfe zur Selbsthilfe» sein. Ich glaube nicht daran, dass die Behörden wirklich jemanden zwingen können, eine lokale Sprache zu erlernen oder sich mit unserer Alltagskultur vertieft auseinanderzusetzen. Echte Integration ist nur möglich, wo die Motivation dazu beidseits vorhanden ist. Hier spielen die Ausländerorganisationen und -beratungsstellen eine besonders wichtige Rolle.
Jüdische Rundschau: Die 18-Prozent-Initiative vermischt das Ausländer- und das Asylrecht. Beide Dossiers werden in Ihrem Departement verwaltet. Dem Bundesrat wird in der einen wie in der anderen Gesetzgebung vorgeworfen, er habe den Ernst der Situation nicht erkannt und die Stimmung in der Bevölkerung nicht genügend ernst genommen.
Ruth Metzler: Erlauben Sie mir zuerst einen Einwand: Es geht nicht in erster Linie ums «Verwalten» von «Dossiers». Es geht um eine Politik von Menschen für Menschen, und zwar bei der Ausländer- wie bei der Asylpolitik. Wie ich bereits angetönt habe, halte ich eine Vermischung der beiden Bereiche für gefährlich. Die dadurch entstehenden Auseinandersetzungen würden uns innen- und aussenpolitisch schwer belasten.Der Bundesrat kennt die bestehenden Befürchtungen und Vorwürfe. Ich erhalte auch viele Briefe von Bürgerinnen und Bürgern, die über die Lage im Ausländer- und Asylbereich sehr besorgt sind. Wir tragen diesen Anliegen bei unserer Arbeit Rechnung. Es gilt, differenzierte Lösungen zu finden, die allen Beteiligten gerecht werden. Patentrezepte gibt es hier allerdings nicht, auch wenn die Initianten dies noch so glaubhaft machen wollen.
Mit dem erfolgreichen Rückkehrprogramm für Menschen aus dem Kosovo hat das neue Asylgesetz bereits eine erfolgreiche Probe hinter sich. Auch im Ausländerbereich ist der Bundesrat aktiv. Sein Entwurf für ein neues Ausländergesetz ist ausgewogen und enthält gezielte Lösungsansätze für die tatsächlichen Probleme.
Jüdische Rundschau: Werden die Anstrengungen des Bundesrates dem Stimmvolk gegenüber denn nicht genügend eindringlich kommuniziert, dass eine solche Ausländerfeindlichkeit oder zumindest Fremdenangst vorherrschen kann und sogar Wahlgewinne bringt?
Ruth Metzler: Wie Sie wissen, steht die Schweiz vor dem sechsten Anlauf, dem Volk in einer Abstimmung eine Senkung des Ausländerbestandes schmackhaft zu machen. Wir haben es also nicht mit einem neuen Phänomen zu tun, und es wäre falsch, einfach von mangelhafter Kommunikation des Bundesrates zu sprechen. Ich glaube auch, dass vielen Menschen in diesem Land, welche den Ausländeranteil senken möchten, nicht einfach Fremdenfeindlichkeit vorgeworfen werden kann. Niemand bestreitet, dass eine Minderheit von Ausländern uns echte Probleme schafft. Manche Schweizerinnen und Schweizer haben persönlich schlechte Erfahrungen gemacht. Da besteht auch die Gefahr, dass Einzelerlebnisse auf die Allgemeinheit übertragen werden. Ich sehe zudem ein Spannungsfeld zwischen eher weltoffenen, zukunftsfreudigen und eher verschlossenen, rückwärtsgewandten Menschen. Dass sich dies in einer Demokratie auch in der Parteienlandschaft spiegelt, scheint mir an sich selbstverständlich zu sein und ist noch kein Grund zur Beunruhigung, zumal beispielsweise die Wahlergebnisse vom letzten Herbst insgesamt von Stabilität geprägt waren.
Jüdische Rundschau: Würden wir die in der Schweiz geborenen Ausländer sowie jene, die seit langen Jahren hier sind, einbürgern, hätten wir kaum 19,3 Prozent Ausländer.
Ruth Metzler: Rund 44% der Ausländerinnen und Ausländer sind in der Schweiz geboren oder leben schon länger als 20 Jahre hier. Sie werden oft nicht mehr als Fremde wahrgenommen. Es zeigt sich auch hier deutlich, dass im Bereich der Migrationspolitik eine auf Zahlen fixierte Lösung sinnlos ist.
Jüdische Rundschau: Wie erklären Sie es, dass ausgerechnet jetzt der Rechtsextremismus in der Schweiz und die Skinhead-Szene derart manifest werden? Hat dieser Zeitpunkt etwas mit der Auseinandersetzung um die 18-Prozent-Initiative zu tun?
Ruth Metzler: Eine Zunahme der Gewaltbereitschaft wie auch der Mitgliederzahlen rechtsextremer Gruppierungen ist in unserem Land schon seit längerer Zeit festzustellen - nicht erst, seit Rechtsextreme die 1. August-Rede von Bundesrat Villiger auf dem Rütli störten und nicht erst seitdem die Diskussionen um die 18-Prozent-Initiative in Gang gekommen sind. Mein Departement hat wiederholt im Staatsschutzbericht auf diese Entwicklung hingewiesen. Die rechtsextreme Szene wird selbstbewusster, tritt aus der Konspiration heraus und sucht die Öffentlichkeit.
Die Reaktion des Bundesrates nach seiner Sommerpause auf das Thema Rechtsextremismus war eher moderat. Dem Vernehmen nach wollten Sie selber doch ein Massnahmenpaket auf den Weg bringen.
Der Bundesrat hat klar und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, was er von der rechtsextremen Szene hält, und er ist entschlossen, ihr mit den geeigneten Mitteln entgegen zu treten. Aber ein Grund zur Panik besteht nicht. Die paar hundert Anhänger der rechtsextremen Szene verdienen zwar unsere volle Aufmerksamkeit, aber ihre Anhängerschaft ist doch sehr klein. Der Bundesrat erachtet es in dieser Situation als richtig, die Lage vorerst genau zu analysieren. Von den Ergebnissen der Arbeitsgruppe, die mir Mitte September ihren Bericht abliefern muss, wird dann das weitere Vorgehen abhängen. Wir haben also die Hände keineswegs in den Schoss gelegt, denn der Rechtsextremismus darf - wie jeder andere Gewaltextremismus auch - in der Schweiz keine Chance haben.
Jüdische Rundschau: Muss das Antirassismus-Gesetz geändert werden?
Ruth Metzler: Es geht nicht primär darum, das Gesetz zu ändern. Vielmehr müssen aufgrund der bestehenden Rechtsgrundlagen die Handlungsmöglichkeiten geklärt werden. Eine Arbeitsgruppe aus Juristen, Polizeivertretern und anderen Fachleuten ist derzeit daran - ausgehend von den rechtlichen Fragen - eine generelle Standortbestimmung vorzunehmen. Ziel ist es, bestehende Lücken bei der Problembewältigung aufzuzeigen und Möglichkeiten zu erarbeiten, die politischen Forderungen umzusetzen.
Im Zusammenhang mit der Anwendung von Artikel 261 geht es vor allem darum zu prüfen, wo die Grenze zwischen öffentlichen Auftritten und privaten Anlässen liegt und wie Propaganda-Auftritte mit rassistischen Gebärden und Emblemen in Zukunft unterbunden werden können. Geprüft wird auch die Frage der Verwendung von Propagandamaterial: Wann und unter welchen Voraussetzungen kann solches Material konfisziert werden.
Jüdische Rundschau: Die Neonazi-Bewegungen sind in Deutschland noch viel stärker manifest als bei uns. Arbeiten Sie mit Deutschland, vielleicht auch mit anderen Ländern, auf diesem Gebiet zusammen?
Ruth Metzler: Die internationale Zusammenarbeit ist gerade im Bereich des Rechtsextremismus sehr wichtig. Deshalb stand das Thema auch auf der Traktandenliste des Ministertreffens von Konstanz vom 4./5. September. Wir verfolgen das Verhalten der rechtsextremen Szene in Deutschland mit grossem Interesse. Der intensive Informationsaustausch mit den europäischen Sicherheitsdiensten erlaubt uns, präventive Massnahmen zu ergreifen. So werden wir beispielsweise darüber informiert, wenn in der Schweiz Treffen einschlägiger Kreise geplant sind, so dass wir an der Grenze und auch am geplanten Versammlungsort die richtigen Massnahmen ergreifen können.
Jüdische Rundschau: Wie stehen Sie zu Verboten von Neonazi-Gruppen?
Ruth Metzler: Ein Verbot einer schweizerischen Partei mit einem rechtsextremen Parteiprogramm sollte nur als allerletzte Massnahme ins Auge gefasst werden. Ein Parteienverbot ist in der Schweiz im Gegensatz zu Deutschland kein übliches Mittel zur Extremismusbekämpfung. Zum Verbot griffen wir beispielsweise auch nicht bei der kurdischen PKK. Die durch die Bundesverfassung garantierte Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit hat in der schweizerischen Demokratie zu Recht einen sehr hohen Stellenwert.
Jüdische Rundschau: In der Schweiz soll möglicherweise ein Ableger der deutschen NPD gegründet werden. Würde das der Bundesrat zulassen?
Ruth Metzler: Die rechtlichen Grundlagen betreffend die Ausübung politischer Rechte (Art. 22 und 23 der Bundesverfassung) bieten wenig Spielraum für Einschränkungen bezüglich einer Zulassung der NPD in der Schweiz. Einschränkungen dieser Grundrechte bedürfen einer gesetzlichen Grundlage (Art. 36 BV). Der Bundesrat kann jedoch gemäss Art. 185 Absatz 3 BV befristete Verordnungen und Verfügungen erlassen, um eingetretenen oder unmittelbar drohenden schweren Störungen der öffentlichen Ordnung bzw. der inneren oder äusseren Sicherheit zu begegnen.
Als Entscheidgrundlage für ein allfälliges Parteiverbot gegen einen Ableger der deutschen NPD in der Schweiz werden die Analyseergebnisse des Bundesamtes für Polizei wie auch die Resultate weiterer Abklärungen dienen. Ein Parteiverbot stellt allerdings aus verfassungs- und staatsrechtlichen Überlegungen, wie gesagt, die Ultima Ratio dar.
Unabhängig von der Verbotsfrage wäre die Gründung einer rechtsextremen Partei wie der NPD aber ganz klar ein Affront.
Jüdische Rundschau: W