Erster Erfolg für Michael Hausfeld
Nachdem die New Yorker Richterin Shira Scheindlin die Klage von Opfern der südafrikanischen Apartheid gegen multinationale Konzerne schliesslich zugelassen hatte, begann diesen Donnerstag nun die Beweisaufnahme. Betroffen ist neben Daimler, IBM, Ford und General Motors auch die deutsche Rheinmetall AG als Mutterkonzern des Schweizer Rüstungsunternehmens Oerlikon. Die Klage war im November 2002 vom Washingtoner Anwalt Michael Hausfeld eingereicht worden, der zu Beginn des Jahres eine eigene Kanzlei gegründet hat (vgl. tachles 15/09). Hausfeld ist in den neunziger Jahren durch seine «Holocaust-Klagen» gegen Schweizer Banken und deutsche Unternehmen weltweit bekannt geworden.
Auf Anfrage von tachles erklärt Hausfeld, Richterin Scheindlin sei in Anbetracht der langen Verzögerungen nun sehr um ein zügiges Verfahren bemüht. Die am 11. Juni beginnende Beweisaufnahme fordert beide Parteien auf, die verfahrensrelevanten Dokumente, die sich in ihrem Besitz befinden, aufzulisten und einzureichen. Die nächste Hürde für die Kläger stellt laut Hausfeld die Zulassung als Klasse dar, bei der sie nachweisen müssen, dass sie eine gleich betroffene «Klasse» von Opfern der Apartheid im Sinne des amerikanischen Rechts darstellen. Hausfeld gibt sich optimistisch, diese Hürde nehmen zu können, da Scheindlin die Problematik bereits bei der Zulassung der Klage berücksichtigt habe. Der Anwalt erinerte an die 20 000 Apartheid-Opfer, die vor der südafrikanischen «Wahrheitskommission» ausgesagt und ihre Leiden dokumentiert haben. In den vergangenen Jahren hätten andere Opferverbände diese Arbeit fortgesetzt und zusätzliche Daten gesammelt. Auf dieser Grundlage lässt sich laut Hausfeld leicht eine «Klasse» bilden. Der Anwalt verweist zudem auf die Tatsache, dass die neue südafrikanische Regierung nicht auf Scheindlins Entscheid, die Klage zuzulassen, reagiert habe. Dies ist angesichts der Schriftsätze, mit denen Pretoria die Klage in der Vergangenheit abgelehnt hatte, bemerkenswert. Südafrika hatte zunächst auf seine Souveränität gepocht und gegen die Verhandlung nationaler Fragen vor einem ausländischen Gericht protestiert.
Ein harter Kampf steht bevor
Der auf Schadensersatzrecht spezialisierte Rechtsprofessor Anthony Sebok hält Scheindlins Entscheid für bedeutsam: «Auf die Unternehmen kommt ein sehr harter Kampf zu. Die Richterin hat deren Unterstützung für die Apartheid so definiert, dass daraus eine ursächliche Verantwortung für Menschenrechtsvergehen hervorgeht.» Sebok hält Hausfeld für einen «Visionär». Er hat den Anwalt jüngst in sein Seminar an der New Yorker Brandeis-Universität eingeladen, damit dieser über seine Pläne sprechen kann. Dabei betont Sebok, dass sich der Anwalt mit seiner neuen Kanzlei eigentlich treu geblieben sei: «Hausfeld war immer schon ein Spe¬zialist für Kartellfälle und Verbraucherschutz. Angefangen mit den Klagen gegen Microsoft, war seine alte Kanzlei Cohen, Milstein, Hausfeld and Toll seit Jahrzehnten an nahezu jedem bedeutsamen Verfahren dieser Art in den USA beteiligt.» So engagieren sich der 63-Jährige und seine Kanzlei Hausfeld LLP auch in einem Verfahren in den USA gegen den Chiphersteller Intel, der für sein wettbewerbsfeindliches Vorgehen in Europa jüngst mit einer Milliardenbusse belegt worden ist. Hausfelds Kanzlei ist zudem an der gerade anlaufenden Klagewelle gegen die Knauf Gips AG und andere Hersteller beteiligt. Ihnen wird der Verkauf grosser Mengen mangelhafter in China produzierter Gipsplatten in den USA vorgeworfen.
Hausfeld betont gegenüber tachles, seine Firma stehe in Kontakt mit dem US-Justizministerium, das seit der Amtsübernahme von Barack Obama mit neuem Elan gegen Kartelle vorgeht. Grosse Zuversicht schöpft Hausfeld überdies aus der jüngst getroffenen Entscheidung der EU-Kommission, an europäischen Gerichten Sammelklagen zuzulassen – und zwar ausschliesslich für seine Spezialgebiete Verbraucherschutz und Kartelle. Hausfeld denkt an die Gründung einer deutschen Niederlassung, um neben London auch in der gesamten EU aktiv zu werden: «Wir betrachten uns als neues Modell und werden auch so wahrgenommen. Wir waren jüngst als einzige Kanzlei zu der Menschenrechtskonferenz der Europäischen Union eingeladen.» Auch seine Gespräche mit Inselstaaten im Pazifik scheinen Fortschritte zu machen. Hausfeld erklärt, diese Nationen wollten vor den Internationalen Gerichtshof oder die Uno ziehen, weil der Klimawandel ihre Existenz bedroht: «Eine Vertreterin unserer Kanzlei wird sich demnächst mit dem Büro des Uno-Generalsekretärs treffen, um die Problematik zu diskutieren: Wo sollen die Insulaner hin, wenn ihre Heimat im Meer versinkt?»
Weitere Prozesse werden folgen
Obwohl Hausfeld neben dem Apartheid-Verfahren vorerst keine klassischen Menschenrechtsfälle mehr annehmen will, gibt es auch hier neue Entwicklungen. Sebok erwähnt ein in Manhattan laufendes Verfahren gegen den Ölmulti Shell, dem nigerianische Bürgerrechtler die Kooperation mit dem dortigen diktatorischen Regime vorwerfen. Als Klägerin trat unter anderem die Witwe des Aktivisten Ken Saro-Wiwa auf. Tatsächlich hat es Shell Anfang dieser Woche vorgezogen, die Klage mit einem Vergleich über 15,5 Millionen Dollar abzuwenden. Sollten auch die südafrikanischen Kläger erfolgreich sein, dürften weitere «Menschenrechts-Prozesse» in den USA folgen, so Sebok. T