Entschädigung für Christoph Meili?

von Gisela Blau, October 9, 2008
Christoph Meili soll aus dem Vergleich der Schweizer Grossbanken mit jüdischen Organisationen eine Entschädigung erhalten. Elan Steinberg bestätigte der JR eine entsprechende Meldung der Agentur Reuters: «Wir befürworten sicherlich, dass Meili etwas von diesem Geld erhält, in Anerkennung seiner mutigen und selbstlosen Tat.» Steinberg wollte sich allerdings nicht auf einen Zeitpunkt oder gar eine Summe festlegen.

Meili hatte im Januar 1997 Dokumente vor der Vernichtung bewahrt, die im Keller der damaligen Bankgesellschaft (heute UBS) an der Zürcher Bahnhofstrasse im Shredderraum lagen. Sie zeigten, dass sich die Bank nicht an das kurz vorher vom Parlament verfügte Aktenvernichtungsverbot hielt. Im Mai 1997 wanderte Meili wegen anonymer Drohungen mit seiner Familie in die USA aus, wo er - anscheinend auf Veranlassung von Präsident Bill Clinton persönlich - mit Hilfe des damaligen Senators Alfonse D’Amato die Aufenthaltsgenehmigung erhielt. Heute ermöglicht eine Vereinigung von Holocaust-Überlebenden in Südkalifornien den Meilis ein relativ sorgenfreies Leben in einem gemieteten Haus; Meili besucht ein renommiertes College und beginnt demnächst sein zweites Jahr, seine Kinder Miriam und Davide besuchen die Schule (die JR berichtete). «Für diese selbstlose Hilfe sind wir zutiefst dankbar», sagt Meili zur JR. Meili erklärte der JR, dass sein Name auf Wunsch der UBS nicht im Vergleichstext stehen sollte. Er zog deswegen die Klage gegen die UBS zurück, die der New Yorker Sammelklagen-Anwalt Ed Fagan für die Meilis eingereicht hatte. Dafür, so habe man ihm gesagt, werde er eine Entschädigung erhalten. Ed Fagan habe ihm wenige Tage nach Abschluss des Vergleichs im August 1998 erklärt, er habe mit Hilfe des Senators eine Million Dollar für ihn vereinbart, und zwar steuerfrei. Meili plante, das Geld in die Zukunft seiner Familie zu investieren: «Die College-Ausbildung meiner Kinder und den Kauf des Hauses, das uns zur Verfügung gestellt wird.» Meili ist es nicht recht, sagt er zur JR, dass der «39 Club» ihn unterstützen muss anstelle der Organisationen, die von seinem Ruf in den USA für ihre Zwecke kräftig Gebrauch gemacht haben. Am meisten hat Anwalt Ed Fagan von den Meilis profitiert, um seine Sammelklagen gegen Banken, Versicherungen und Unternehmen in Europa bekannt zu machen. Dafür schloss er, wie er kürzlich einer Zeitung bestätigte, mit ihnen einen Vertrag ab. Darin, so Meili, mussten sie ihm einen Viertel der von ihm genannten, zu erwartenden, aber den Meilis nie bestätigten Entschädigungssumme von einer Million Dollar versprechen. Heute fühlen sich die Meilis vollends ausgenützt. Denn aufgrund dieses Vertrags verkaufte Fagan seine Forderung an eine spezialisierte Firma und liess sich von dieser bereits im März 1999 einen Check über 175 000 Dollar ausstellen. Er verpflichtete sich, diesem Büro den vollen Betrag von 250 000 Dollar bis September 1999 zurückzuzahlen oder aber darüber hinaus einen täglichen Verzugszins von 144 Dollar zu übernehmen. Die JR hat die entsprechenden Papiere eingesehen. Ob Fagan das Geld vor einem Jahr zurückzahlte, war nicht in Erfahrung zu bringen, weil das entsprechende Büro keine Aussagen machen wollte und Fagan vor Redaktionsschluss telefonisch nicht erreichbar war. Als einen Grund für sein Guthaben bei Meili gab Fagan an, er habe ihn u.a. auch gegenüber dem damaligen UBS-Präsidenten Robert Studer vertreten. Dieser Fall, eine Ehrverletzungsklage, wurde von einem Zürcher Anwalt unter Beizug einer Expertin betreut und geführt. Der Anwalt wurde für seine Bemühungen im Fall Meili nach Kenntnis der JR schliesslich aus dem Konto bezahlt, das Abe Foxman, Chef der Anti Defamation League in New York, bei einem Besuch in Zürich 1997 eingerichtet hatte. Ob unter diesen Umständen Fagans Forderung gegenüber den Meilis rechtens und durchsetzbar ist, konnte die JR noch nicht in Erfahrung bringen. Was immer Meili mit Hilfe des Jüdischen Weltkongresses als Entschädigung dafür erhalten sollte, dass er vor zwei Jahren seine Klage gegen die UBS zurückzog, um letztlich den Vergleich nicht zu gefährden - er wird in Kalifornien 50 Prozent Steuern dafür bezahlen müssen. Dann bleibt so oder so nicht mehr besonders viel übrig für die ersehnte unabhängige Zukunft.