Endlich eine Lösung bei «nachrichtenlosen Vermögen»?

Editorial von Gisela Blau, October 8, 2010

Banken. Im Zuge der hitzigen Diskussionen über die «Too big to fail»-Strategie, die Auslieferung von Bankkundendaten an die USA (darunter viele aus der Zeit des Holocaust), und die Forderung nach einer Eigenkapitalaufstockung der Schweizer Banken wurde von der Öffentlichkeit nicht beachtet, dass es in Bern im Bundesamt für Justiz Neuigkeiten bei einer Altlast gibt: Die Abwicklung sogenannter nachrichtenloser Vermögen soll verbindlich geregelt werden.

Ständerat. Nach zahlreichen Fehlschlägen soll nun endlich eine Zusatzbotschaft zur Botschaft des Bundesrats über den Einlegerschutz vom Parlament beraten werden. Die Wirtschaftskommission des Ständerats (Präsident: Dick Marty) wird sich noch diesen Monat damit befassen; wenn sie sich einigt, kann der Ständerat bereits in der Wintersession darüber befinden.

Ressentiments. Das Thema ist höchst heikel und mit Ressentiments beladen. In der Schweiz gibt es noch keine Aufbewahrungsfrist für Bankkonten, deren Besitzer sich nicht melden. Als in den späten neunziger Jahren die Kontroverse über die Rückerstattung von Vermögenswerten aus der Nazizeit zu einer veritablen Staatskrise führte, wurde das Problem der Öffentlichkeit bewusst. Dabei hatten die Banken bei früheren Meldebeschlüsse immer wieder einmal ein paar Tausend Franken hervorgezaubert. Aber erst 1997 hörten alle hin und redeten alle mit.

Frist. Banker und Politiker kamen schon vor Jahren zur An- und Einsicht, dass ein Verfalldatum nötig war, aber es gab keine gesetzliche Grundlage. Allgemein wurde von 30 oder 50 Jahren gesprochen. Erstaunlicherweise wird auch im neuen Vorschlag noch keine Frist erwähnt. Eine Verordnung und Ausführungsbestimmungen sollen diese regeln. Die Frist, so ist zu hören, könnte mehr oder weniger als 30 Jahre betragen.

Verwirkung. Zu regeln wird auch noch sein, wie, wann und wo die Inhaber gesucht werden sollen. Das Privatrecht soll nicht zur Anwendung gelangen, das hat die Vernehmlassung ergeben, weil die Suche samt Verschollenheitserklärung die Banken und die Kantone zu viel Geld kosten würde. Wenn sich jemand trotz allem gar nicht meldet, so ist der Anspruch unwiederbringlich verwirkt und kann nachträglich nicht mehr geltend gemacht werden. Das Geld fällt an die Bundeskasse. So steht es in der Zusatzbotschaft des Bundesrats. Es gibt deutlich weniger «nachrichtenlose Vermögen» als früher, insgesamt «ein paar hundert Millionen». Aber die meisten Beträge seien sehr klein, etwa vergessene «Göttibatzen».

Abschluss. In der Geschäftsdatenbank des Parlaments gibt es beinahe unzählige Vorstösse zum Thema «nachrichtenlose Vermögen», keineswegs nur aus der Zeit der Holocaust-Debatte. Keiner von ihnen soll die Grundlage der Bundesratsbotschaft gewesen sein. Aber die Debatte war der Auslöser für die Arbeit an einer gesetzlichen Grundlage für die Liquidation solch «nachrichtenloser Vermögen». Die Zusatzbotschaft des Bundesrats sei, so ist im Rechtsdienst des  Staatssekretariats für internationale Finanzfragen zu hören, der «natürliche Abschluss» der Holocaust-Kontroverse.