Emblemstreit vor Humanität
Die Anerkennung eines neuen Emblems muss von den 188 Signatarstaaten der Genfer Konvention im Rahmen einer diplomatischen Konferenz mit einer Zweidrittelmehrheit verabschiedet werden. Dem könnte dann die Aufnahme der israelischen Gesellschaft, die bis jetzt über einen Beobachterstatus verfügt, als Vollmitglied folgen, die in einer weiteren Konferenz dann von den 176 nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften beschlossen werden müsste. Das Rote Kreuz auf weissem Grund wird seit 1863 benutzt und bezieht sich ursprünglich auf die Farben der schweizerischen Flagge. Ab 1929 wurde der Rote Halbmond als weiteres Emblem akzeptiert. Israel steht mit seinem Problem nicht alleine. Von der jetzigen Diskussion ist z.B. auch Kasachstan betroffen, das aufgrund seiner demographischen Situation sowohl Kreuz als auch Halbmond benutzen möchte (dasselbe gilt für die Gesellschaft von Eritrea, deren Regierung jedoch die Genfer Konvention noch nicht unterschrieben hat). Diese «Doppelung» der Embleme ist ebenfalls nicht erlaubt. Die seit 1931 arbeitende israelische Gesellschaft erfüllt alle Aufnahmekriterien für ein Vollmitglied - ausser ihrer verständlichen Ablehnung mit einem der beiden existierenden Embleme zu arbeiten -, seit ihrem Bestehen benutzt sie in ihren Einsätzen den Roten Davidstern als Erkennungszeichen.
Ungewisser Wahlausgang
Nun hat die Präsidentin des amerikanischen Roten Kreuzes, Bernadine Healy, massiv Druck aufgesetzt. Die von der Arbeitsgruppe erarbeitete Lösung wird von der amerikanischen Rotkreuz-Gesellschaft kritisch beurteilt. Dabei geht es nicht um die Schaffung des neutralen Emblems an sich, sondern darum, dass die Mehrheit der Arbeitsgruppe den vorgeschriebenen juristischen Weg einhalten will. Die amerikanische Rotkreuzgesellschaft spricht davon, dass nicht nur die Dauer eines solchen Prozederes zu lang, sondern auch der Ausgang einer Wahl ungewiss sei, womit das Problem einmal mehr vertagt würde, dies jedoch sei ein unhaltbarer Zustand. Der IKRK-Präsident Jakob Kellenberger hat, so das amerikanische Rote Kreuz, während seiner Reise in die USA kurz vor der Tagung der Arbeitsgruppe sowohl gegenüber Mitgliedern des amerikanischen Kongresses als auch gegenüber der amerikanischen Rotkreuz-Gesellschaft versprochen, das Problem um die Aufnahme des Magen David Adom bis zum 31. Dezember 2000 positiv zu lösen, auch wenn der Rechtsweg scheitern würde. Das amerikanische Rote Kreuz droht damit, Beitragszahlungen auszusetzen, falls nicht innert nützlicher Frist ein gangbarer Weg gefunden wird.
Akzeptable Lösung
Von demselben Versprechen, das Kellenberger Jossi Beilin anlässlich seines kürzlichen Besuches in Genf dieses Jahres gegeben habe, spricht auch eine gut informierte Quelle aus der Israelischen Mission in Genf. Und weiter: «Die nun vorgeschlagene Lösung können wir akzeptieren. Aber wir werden den Fortgang der Dinge kritisch im Auge behalten.» Bedenkt man, was eine Beilegung der langjährigen Auseinandersetzung für einen enormen Effort nicht zuletzt in der Organisation der nötigen Konferenzen bedingt und zieht man weiter in Rechnung, dass selbst, wenn dies gelingt, eine Aufnahme noch lange nicht gesichert ist, kann man diese Wachsamkeit verstehen. «Kellenbergers Integrität steht», so die Quelle weiter, «nicht in Zweifel, ihm liegt viel daran, das Problem einvernehmlich zu lösen. Deshalb sind wir auch gewillt, die Frist bis zum 31. Dezember zu akzeptieren. Länger jedoch ist dieses Problem nicht mehr aufschiebbar. Mehr als fünf Jahrzehnte sind zu lange für einen Konflikt, in dem es eigentlich nicht um eine politische, sondern um eine humanitäre Angelegenheit geht.»