Einlagensicherung

October 28, 2011

Der Verein Einlagensicherung der Schweizer Banken und Effektenhändler ist Träger der nach Bankengesetz vorgeschriebenen Selbstregulierung zur Sicherung der privilegier­­ten Einlagen bei schweizerischen Geschäftsstel­len von Banken und Effektenhändlern. Verfügt die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht für eine Bank oder einen Effektenhändler in der Schweiz eine Schutzmassnahme oder die Zwangsliquidation, so stellen die Mitglieder des Vereins Gelder bereit, damit die nach dem Banken­gesetz privilegierten Einlagen möglichst rasch den berechtigten Einlegern ausbezahlt wer­­den können. Geschützt sind Einlagen bis 100 000 Franken pro Einleger. Die maximale Beitragspflicht der Mitglieder ist jedoch insgesamt auf sechs Milliarden Franken beschränkt. Sämtliche Banken und Effektenhändler, welche in der Schweiz eine Geschäftsstelle unterhalten und Einlagen entgegennehmen, sind Mitglieder des Vereins. Von Gesetzes wegen unterliegen Einlagen bei diesen Geschäftsstellen der genannten Sicherung. Durch die Sicherung der privilegierten Einlagen trägt der Verein Einlagensicherung der Schweizer Banken und Effektenhändler wesentlich zum Schutz der Bankkunden bei. Der Verein leistet damit einen entscheidenden Beitrag zur Reputation und Stabilität des Finanzplatzes Schweiz.    [TA]