Eine umfassende und gerechte Entschädigung?

von Valerie Wendenburg, June 17, 2010
Die Republik Österreich hat ein halbes Jahrhundert nach Ende des Zweiten Weltkriegs mit der Gründung des National- und des Entschädigungsfonds damit begonnen, Anerkennungs- und Entschädigungszahlungen an die Opfer des NS-Regimes zu leisten. Von einer gerechten und würdevollen Restitution kann allerdings kaum gesprochen werden, wie ein Fallbeispiel von Erben aus Basel zeigt.
SPÄTE ENTSCHÄDIGUNG FÜR DIE OPFER Eine Wiener Strassenszene zur Zeit des Nationalsozialismus

Als 1995 der Nationalfonds von der Republik Österreich ins Leben gerufen wurde, ging es vor allem darum, der «moralischen Verantwortung Österreichs gegenüber den Opfern des nationalsozialistischen Regimes Ausdruck zu geben» – so die offizielle Stellungnahme. Der Nationalfonds leistet pauschale Anerkennungszahlungen, auch «Gestezahlungen» genannt, in Höhe von 5087 Euro an überlebende Opfer nationalsozialistischen Unrechts. Von 1995 bis 2009 sind mehr als 30 000 Zahlungen in Höhe von mehr als 153 Millionen Euro getätigt worden.

Freiwillige Leistungen

In einem weiteren Schritt wurde im Jahr 2001 auf Basis des Washingtoner Abkommens zwischen den Regierungen Österreichs und der USA sowie Vertretern österreichischer Unternehmen sowie verschiedener Opferorganisationen der Allgemeine Entschädigungsfonds (AEF) eingerichtet. Dieser leistet Entschädigungszahlungen an Verfolgte des Nationalsozialismus. Offiziell heisst es: «Der Entschädigunsfonds hat die Aufgabe, die moralische Verantwortung für Vermögensverluste, die durch das NS-Regime in Österreich Verfolgte erlitten haben, durch freiwillige Leistungen anzuerkennen.» Die Antragsfrist endete am 28. Mai 2003 – insgesamt wurden Forderungen in Höhe von rund 1,5 Milliarden US-Dollar angemeldet. Da der AEF aber nur eine Auszahlung von insgesamt 210 Millionen US-Dollar vorsieht, traten recht bald nach der Gründung vor allem zwei Probleme auf: Zum einen ist der zur Verfügung stehende Betrag viel zu gering angesetzt, um den Forderungen der Betroffenen ausreichend Rechnung tragen zu können. So räumt Hannah Lessing, Generalsekretärin des Entschädigungsfonds auf Nachfrage gegenüber tachles ein: «Da die ermittelten Forderungsbeträge der insgesamt 20 700 eingelangten Anträge in der Summe wesentlich höher sind als jener Betrag, der dem Fonds zur Verfügung steht, kann jede Antragstellerin und jeder Antragsteller nur einen aliquoten Teil des ermittelten Forderungsbetrag erhalten.» Ferner vergingen meist Jahre von der Antragstellung bis zur Auszahlung.

Ein geringer Betrag

Diese Tatsache hat zur Folge, dass viele Opfer die Zahlung aufgrund ihres hohen Alters gar nicht mehr erlebt haben. So auch Konrad Löwenheck aus Basel, der im Jahr 2000 verstarb. Seine Frau Renate Henriette überlebte ihn um fünf Jahre – beide haben zu Lebzeiten keine abschliessende Entschädigung erhalten. Ihre Söhne Michael und Peter Löwenheck verfolgten den Antrag ihrer Eltern nach deren Tod weiter und zeigen sich «schockiert» über die Art und Weise, wie die Familie «entschädigt» wurde. So erhielten beide Brüder im April 2009 einen Brief, in dem ihnen mitgeteilt wurde, dass ihnen jeweils als vorläufige Leitung (Vorauszahlung) eine Summe von 8746 US-Dollar zugesprochen wird. Weiter wurde in dem Schreiben darauf hingewiesen, dass «diese Vorauszahlung den weitaus grössten Teil der Ihnen insgesamt zustehenden Leistung» ausmacht. Es kam noch Schlimmer als erwartet: Sowohl Peter als auch Michael Löwenheck wurde im März dieses Jahres schliesslich ihr Anspruch auf eine Restsumme von je 78,6 US-Dollar mitgeteilt. Insgesamt erhielten sie als Erben für die enteigneten Besitztümer und Entschädigungsansprüche ihrer Eltern weniger als 20 000 US-Dollar.

In einer Zwangslage

Die Summe scheint absurd gering, da der Vater von Renate Henriette Löwenheck, Adolf Rothschild, zusammen mit Emil und Otto Bardach in Wien eine Privatbank sowie eine Fabrik für Modeschmuck besass. Das gesamte Vermögen wurde von den Nationalsozialisten enteignet. Laut Löwenheck beruft sich die Republik Österreich auf die damaligen Schätzungen der Nationalsozialisten, wenn es darum geht, den Wert der ehemaligen Besitztümer zu ermitteln. Mit Hilfe des Basler Anwalts Peter Bohny legten Michael und Peter Löwenheck im Oktober 2008 Einspruch gegen diese erste Vorauszahlungssumme ein, ohne Erfolg. Bohny betont gegenüber tachles: «Die Betroffenen waren gezwungen, Beweise beizubringen. So reiste ich mit Michael Löwenheck nach Wien, um Archive unter fachkundiger Hilfe eines Historikers zu analysieren. Wir konnten so den Nachweis eines mittleren Gewerbe- und Produktionsbetriebes erbringen mit einer beträchtlichen Zahl an Angestellten. Nun wurden aber nicht diese Indizien für die Einordnung in Betriebskategorien benutzt, welche der AEF definiert und mit Pauschalentschädigungen gleichgesetzt hatte für den Entschädigunganspruch von Betrieben.» Der AEF stützte sich vielmehr für die Entschädigung auf einen Wert, den der Eigentümer unter dem Druck der Nazis in der Vermögensdeklaration vom April 1938 angegeben hatte. Selbst der Wert, zu welchem der Betrieb später an einen arischen Interessenten weiterverkauft wurde, war höher. «Das heisst, die seinerzeitige Zwangslage wurde den Nachkommen nochmals entgegengehalten, obwohl die objektivierten Fakten eine andere Realität aufgedeckt hatten», so Bohny. Analoges gelte für die Bank Bardach.

Umfassende Recherchen

Auf die Frage, wie der Betrag ermittelt wurde, der den Betroffenen zugesprochen wird, antwortet Hannah Lessing: «Das Antragskommitee bewertete die anerkannten Forderungen grundsätzlich mit dem Wert, den das entzogene Vermögen im Jahr 1938 hatte, umgerechnet in US-Dollar mit dem Kurswert vom Mai 2003, um eine Gleichbehandlung sicherzustellen.» Es würden alle verfügbaren Dokumente zur Bewertung herangezogen, so zum Beispiel Vermögensanmeldungen, Schätzungsgutachten, Kaufverträge oder Unterlagen über Versteigerungserlöse. Dass die Betroffenen ihre Besitztümer zumeist unter Druck und zu einem viel zu geringen Wert veräusserten, scheint keine Rolle zu spielen. Seien – wie in vielen Fällen – keine entsprechenden Unterlagen vorhanden, werde eine Pauschalsumme zugesprochen, so Lessing. Peter Stadlbauer vom AEF betont, dass «von den Historikern des Fonds für jeden Antrag eine umfassende standardisierte Recherche durchgeführt wurde, um Ansprüche auf Vermögensentschädigungen historisch zu dokumentieren». Mehr als 74 000 Dokumente aus Archiven, Behörden und anderen Institutionen seien gesichtet worden. Der schliesslich ermittelte Wert wird grundsätzlich in ein Verhältnis zu den 210 Millionen US-Dollar, den zu Verfügung stehenden Gesamtbetrag, gesetzt.

Ein Wettlauf gegen die Zeit

Kritisch über die Art und Weise der Recherche äussert sich die Historikerin Eva Blimlinger, die als Forschungskoordinatorin für die Historikerkommission der Republik Österreich tätig war. Sie betont gegenüber tachles: «Die Werte sind zum Teil nicht nachvollziehbar, und es bleibt tatsächlich unklar, wie der Entschädigungsfonds zu diesen Werten kommt. Eine Erklärung hierfür wurde immer verweigert.» Zudem hätten die Antragsteller zur Berechnung teilweise «absurde Nachweise» erbringen müssen. Blimlinger merkt weiter kritisch an: «Jahrelanges Warten für alle, das war eines der grossen Themen, da die Antragsteller oftmals die Auszahlung nicht gar nicht mehr erlebt haben.» Aus Sicht von Peter Bohny macht eine Entschädigung nur dann Sinn, wenn das Ziel ist, sie möglichst den direkt Betroffenen zukommen zu lassen: «Das hätte effiziente, unkomplizierte Verfahren vorausgesetzt und keinen Bürokratiekampf, vor dem die zwangsläufig alten Betroffenen fast unvermeidlich kapitulieren mussten», so der Anwalt.

Kein Rechtsanspruch

Theoretisch haben Betroffene zwar die Möglichkeit, Einspruch zu erheben. Dies war aber nur möglich, wenn neue Dokumente vorhanden waren. Laut Blimlinger gibt es faktisch keine Möglichkeit, einen Einspruch im juristischen Sinne zu erheben. Tatsächlich besteht auf die Entschädigungen kein Rechtsanspruch, da es sich bei den Zahlungen rechtlich um freiwillige Leistungen des Staates handelt. Und so bleibt den Antragstellern nicht viel anderes als die Entschädigung anzunehmen, «wobei es sich in der Regel um nur zehn bis zwölf Prozent der errechneten Summe handelt». Auf die Frage, ob es Beschwerden gegeben habe, sagt Stadlbauer: «Bei manchen Antragstellern überwiegt sicherlich die Enttäuschung über die geringe Summe.» Eva Blimlinger weiss von «vielen, die sehr unzufrieden waren». Aber die meisten Beschwerden seien ausweichend und unzureichend beantwortet worden.

Eine «moralische Verantwortung»

Barbara Prammer, Präsidentin des Österreichischen Nationalrats, nennt die aliquote Zahlung eine «blosse Geste, die im Übrigen viel zu spät kommt». Die für den Fonds bereitgestellten Mittel würden es nicht ermöglichen, alle Verluste, die berechnet wurden, an die Opfer auszuzahlen. Prammer plädiert daher dafür, diese monetäre Leistung nicht als vollständige Entschädigung zu sehen: «Wir können diesen Menschen niemals das zurückgeben, was ihnen genommen wurde. Die Republik Österreich setzt mit dieser Zahlung ein Zeichen der Verantwortung gegenüber den Opfern. All das basierend auf dem antifaschistischen Konsens dieser Republik, der nicht in Frage gestellt werden darf.» Auch Hannah Lessing weist auf die begrenzten Möglichkeiten einer gerechten Entschädigung mittels des Fonds hin: «Wir können niemandem seine verlorene Kindheit, seine ermordete Familie zurückgeben. Ich bin aber überzeugt, dass der Versuch, sich der moralischen Verantwortung zu stellen, nicht nur für die überlebenden Opfer von Bedeutung ist, sondern auch für die Gesellschaft im Ganzen.» Davon, dass die jahrelangen Wartezeiten auf die Entschädigungen von den Opfern und ihren Nachkommen erneut als Entwürdigung empfunden werden könnten, ist von offizieller Seite keine Rede. Das österreichische Parlament spricht vielmehr von einer «umfassenden und abschliessenden» Entschädigung. Und da viele der Betroffenen sehr betagt oder bereits verstorben sind, scheint der Gewinner des vielerseits beklagten «Wettlaufs mit der Zeit» schlussendlich doch die Österreichische Republik zu sein.