Ein Refugium der Willkür

July 11, 2008
Hans Stutz über den Staatsschutzbericht

Ende vergangener Woche veröffentlichte das Bundesamt für Polizei Fedpol seinen «Bericht Innere Sicherheit». Die Herren Staatsschützer behaupteten, Dschihadismus sei seit Jahren «eine weltweite islamistische, terroristische Strömung und eine Bedrohung der westeuropäischen Staaten und Gesellschaften». Doch auch im vergangenen Jahr konnten sie nicht einen einzigen Beweis für irgendwelche entsprechenden Aktivitäten in der Schweiz vorweisen, ausser dass ein junger Mann – nordafrikanischer Herkunft, doch in der Schweiz aufgewachsen – nach Irak in den Krieg gezogen und dort gestorben sei, aber nicht als Selbstmordattentäter.

Da nicht ist, was sein sollte, nämlich grosse islamistische Gefahr, verlangen die Staatsschützer mehr präventivpolizeiliche Möglichkeiten, in concreto das Recht – auch ohne Eröffnung eines Strafverfahrens –, Menschen am Telefon aushorchen und ihre Computer heimlich ausforschen zu dürfen. In der kommenden Herbstsession wird der Nationalrat entscheiden, ob er seiner vorberatenden Kommission folgen will und das Geschäft zur Neubearbeitung an den Bundesrat zurückweisen will.

In den Hintergrund gerückt ist beim Schweizer Staatsschutz dieses Jahr die Gefahr von Links- beziehungsweise Rechtsextremismus. Ist der Staatsschutz aber ein verlässliches Organ, beispielsweise in der Auseinandersetzung mit dem Schweizer Rechtsextremismus? Nein. Wie bei anderen Themen agitiert der Staatsschutz nach politischer Opportunität. Vor rund zehn Jahren, als die Erinnerung an die Fichenaffäre noch einigermassen frisch war, wollte die Fedpol-Abteilung Dienst für Analyse und Prävention (DAP) sich mit dem Kampf gegen Rechtsextremismus ihre Legitimation verbessern. In den Jahren als Bundesrat Christoph Blocher ihr politischer Vorgesetzter war, bemühte sich der DAP, den Schweizer Rechtsextremismus klein zu schreiben. Wie weit die jetzige Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf einen Kurswechsel einleiten will und kann, lässt sich noch nicht abschätzen. Wie dem auch ist: Die Auseinandersetzung mit Rechts- wie mit Linksextremismus sollte prioritär politisch und gesellschaftlich und nicht präventiv-polizeilich stattfinden.

Die Schweizer Staatsschützer haben gerade in den vergangenen Wochen wieder vorgeführt, wie rechtsstaatlich unbeholfen sie gelegentlich vorgehen. Bereits vor rund 30 Jahren erhielt der Schweizer Staatsschutz – wie Radio DRS unlängst berichtete – erste sehr konkrete Hinweise zu den Urangeschäften der Herren Tinner, senior und junior. Er reagierte jahrzehntelang nicht. Erst vor rund vier Jahren hat er die offenbar sehr konkreten Informationen an die ermittelnde Polizei überwiesen und damit das Strafverfahren ausgelöst. Mehr publizistische Aufmerksamkeit erhielt ein Rückfall ins Fichenzeitalter: Die Daten einiger Basler Politikerinnen und Politiker, kurdischer beziehungsweise türkischer Herkunft, wurden von den DAP-Leuten bearbeitet. Weder die Betroffenen noch parlamentarische Kommissionen sollen allerdings Einblick in die DAP-Aktivitäten erhalten.

Und ein letztes Beispiel: Ein Mann, ebenfalls kurdischer Herkunft, wird nach Einspruch des Staatsschutzes nicht eingebürgert. Das Bundesgericht entscheidet, die Einbürgerung sei zu Unrecht verweigert worden, der DAP habe Bundesrecht verletzt. Gegenüber der «Rundschau» des Schweizer Fernsehens SF erklärte Jürg Bühler, DAP-Vizechef des Inland-Spionagedienstes Dienst für Analyse und Prävention DAP: «Es liegt in der Natur nachrichtendienstlicher Abklärungen, dass sie nicht gerichtsverwertbar sind und dass sie nicht bis ins Detail bestätigt sind.» Im Klartext: Der Staatsschutz entscheidet auch einmal aufgrund ungenauer, ja unzutreffender Informationen. Er ist – wie Nachrichtendienste anderer Staaten auch – ein Refugium der Willkür und des politischen Opportunismus. Er braucht nicht mehr Befugnisse, sondern mehr politische Kontrolle.