«Ein Fall wie kein anderer»
Vor zwei Wochen haben sich zahlreiche Grössen des Filmgeschäfts weltweit spontan mit Roman Polanski solidiarisiert und seine Entlassung aus der Auslieferungshaft in der Schweiz gefordert. Inzwischen sind die Sympathisanten still geworden. Die in den Medien breit diskutierten Details der mehrfachen Vergewaltigung der damals 13-jährigen Samantha Geimer dürften vielen Freunden des Regisseurs die Sprache verschlagen haben. Dies könnte auch das erstaunliche Desinteresse der amerikanisch-jüdischen Medien an dem Fall erklären: Weder die grossen Zeitungen noch die traditionsreiche Nachrichtenagentur JTA haben Polanskis Verhaftung bislang auch nur eine Zeile gewidmet, obwohl der Holocaust-Überlebende für seinen Film «Der Pianist» 2003 mit dem Oscar ausgezeichnet worden ist. Und selbst aus dem Umfeld der kalifornischen Anwälte Polanskis sind nicht einmal Versuche zu hören, sein Verbrechen zu erklären oder zu entschuldigen.
Im Gespräch mit tachles nannte ein Beteiligter in Los Angeles die Sache einen «Fall wie keinen anderen». Einzigartig ist jedoch nicht das Verbrechen, sondern dessen kompliziertes Nachspiel. Dies verdankt sich der Tatsache, dass Polanski nach seiner Tat vom Schockzustand des Opfers profitieren konnte. Samantha wollte 1977 nicht vor Gericht über ihr Leid aussagen. Ihr Anwalt Lawrence Silver arrangierte daher eine Abmachung, in deren Rahmen sich Polanski Ende 1977 vor Richter Laurence Rittenband in Los Angeles nur in einem, nämlich dem geringsten von sechs Anklagepunkten schuldig bekannte. Dabei handelte es sich um den rechtswidrigen Geschlechtsverkehrs mit einer Minderjährigen. Nachdem sich alle Seiten auf eine Haftstrafe von nur 90 Tagen für Polanski geeinigt hatten, wollte der Richter Polanski nicht in ein reguläres Gefängnis einweisen, da Kinderschänder dort häufig misshandelt oder gar ermordet wurden. Stattdessen schickte Rittenband den Regisseur für 90 Tage in eine geschlossene Anstalt zur psychiatrischen Beobachtung. Dies sollte Polanski bei seinem anschliessenden Urteil als verbüsste Haft angerechnet werden.
Die komplizierte Geschichte des Prozesses ist auch Thema des Dokumentarfilms «Roman Polanski: Wanted and Desired» von Marina Zenovich, der seit dieser Woche in Schweizer Kinos zu sehen ist.
Allerdings kamen die psychiatrischen Gutachter bereits nach 42 Tagen zu dem Befund, dass Polanski nicht weiter inhaftiert werden müsste, da er keine Gefahr für die Öffentlichkeit darstelle. Der Richter drohte nun, die Abmachung zu missachten und Polanski doch noch zu 90 Tagen Haft zu verurteilen, um ihn danach ausser Landes schaffen zu lassen. Der Regisseur geriet daraufhin in Panik und floh nach London. Selbst der damalige Staatsanwalt war über den Wortbruch des Richters empört und bemüht sich heute mit Polanskis Anwälten um eine Einstellungen des Verfahrens. Diese fahren derzeit eine mehrgleisige Strategie, um ihrem Mandanten «zu seinem Recht zu verhelfen».
Gravierende Mängel
In Los Angeles steht das Urteil des Berufungsgerichts über die Einstellung des 1977 begonnenen Verfahrens gegen Polanski bevor. Die Anwälte des Regisseurs rechnen mit einem positiven Entscheid, da der Richter damals gravierend gegen die Verfahrensregeln verstossen habe. Gleichzeitig argumentieren sie gegenüber den Schweizer Behörden, dass
eine 90-tägige Haftstrafe zu gering sei, um die Verhaftung des Regisseurs in Zürich und seine Auslieferung in die USA zu rechtfertigen. Polanskis Anwälte haben der Staatsanwaltschaft in Los Angeles im vergangenen Juli in einem Schriftsatz vorgeworfen, aus diesem Grund auch nie ernsthaft versucht zu haben, ihren Mandanten dingfest machen zu lassen. Im Hintergrundgespräch mit dieser Zeitung war aus dem Umfeld der Anwälte zu hören, es sei «mehr als ein Zufall», dass die Staatsanwaltschaft energisch nach Polanski gesucht habe.
Obwohl der heutige Staatsanwalt in Los Angeles dies nun angedroht hat, halten es Polanskis Anwälte gemäss Informationen, die tachles vorliegen, für rechtlich unmöglich, dass das Verfahren neu aufgerollt werde, dass also sämtliche Klagepunkte doch noch vor Gericht kommen. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft erklärte, derzeit werde ein Auslieferungsantrag erstellt. Die Behörde hat dazu eine Frist von 40 Tagen. Die Sprecherin wollte weder Auskunft über die Hintergründe von Polanskis Verhaftung in Zürich geben noch über den Fortgang des Verfahrens nach der Überstellung Polanskis an die Justiz in Los Angeles. Bis dahin könnte auch der Entscheid des Berufungsgerichtes über die Einstellung des Verfahrens gefallen sein. Dem Vernehmen nach haben Polanskis Anwälte bislang nicht Kontakt mit der Staatsanwaltschaft aufgenommen, um erneut eine Vereinbarung über die Bestrafung des Regisseurs auszuhandeln.
Doch noch ein Happy End?
Gegenüber tachles äusserte der kalifornische Journalist Richard Brenneman, der gut mit Richter Rittenband befreundet war und das Verfahren genau beobachtet hat, er erwarte, dass der «bizarre Fall» beendet werde, wie es 1978 vereinbart wurde: «Polanksi wird wohl doch nach Los Angeles ausgeschafft werden und hier so lange in Haft bleiben, bis seine Anwälte die Beendigung des Verfahrens erreicht haben. Das dürfte einige Wochen oder Monate dauern. Danach wird man ihn gehen lassen.» Eine allfällige Haftstrafe für seine Landesflucht – kombiniert mit den umstrittenen 90 Tagen – dürfte mit Polanskis Sicherheitsverwahrung in Los Angeles verrechnet werden. Laut Brenneman würde sich damit der Deal von 1978 wiederholen – diesmal mit einem Happy End für Polanski.