Diskriminierung eines Schülers

von Katja Behling, December 23, 2009
Die Jewish Free School in London verstiess nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs in England gegen das Diskriminierungsverbot, als sie einen Schüler ablehnte, dessen zum Judentum konvertierte Mutter für die Schule nicht jüdisch genug war.
OBERSTER GERICHTSHOF IN LONDON Die Jewish Free School soll gegen das Diskriminierungsverbot verstossen haben

Wer ist jüdisch? Wer sich zum Judentum bekennt oder wer als Nachkömmling einer jüdischen Mutter geboren wird? Diese heikle Fragestellung beschäftigte die britische Gerichtsbarkeit, die Öffentlichkeit und internationale Medien seit Wochen (vgl. tachles 47/09). Was definiert die Zugehörigkeit zum Judentum: Blut oder Bekenntnis? Und kann eine – nicht israelische, nicht jüdische, nicht religiöse – staatliche Gewalt darüber befinden? Nun hat der Oberste Gerichtshof des Königreiches sein Urteil gefällt.

Fragwürdiges Auswahlverfahren

Ausgelöst hatte die Debatte ein Schulstreit. Der Konflikt kreiste um die Frage, ob eine jüdische Schule auch nicht orthodoxe Schüler aufnehmen muss und ob die Zugehörigkeit zum Judentum durch religiöse Überzeugung oder durch Abstammung begründet wird. Im konkreten Fall wurde die Bewerbung eines zwölfjährigen Schülers um einen Platz an der renommierten Londoner Jewish Free School (JFS) abgelehnt. Begründung: Der Junge sei nicht jüdisch. Weil die Zahl der Bewerber die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze um einen Platz überstieg, machte die JFS als konfessionsgebundene Schule von ihrem Recht Gebrauch, ihre Schüler nach jüdisch-religiösen Gesichtspunkten auszuwählen. Allerdings greift natürlich auch bei dieser Auswahlpraxis das gesetzliche Diskriminierungsverbot. Und darauf beruht der Rechtsstreit, der jetzt zu dem Richterspruch des High Court geführt hat: Die JFS begründete ihre Ablehnung mit den Grundsätzen des orthodoxen Judentums. Die Zugehörigkeit dazu gilt als gegeben, wenn man als Kind einer Jüdin geboren wird, von einer (anerkannt) konvertierten Mutter abstammt oder aber selbst (anerkannt) konvertiert. Der Vater des betreffenden Jungen ist jüdisch, die Mutter indes trat in einer nicht orthodoxen Zeremonie zum Judentum über. Dem Jungen wurde die Aufnahme verweigert, obwohl seine Eltern ihn jüdisch erzogen haben. Das Kind wäre als jüdisch anzusehen, wenn er von einer jüdischen Mutter zur Welt gebracht worden wäre. Das heisst, genealogische Familienbande, die Abstammung, fiele nach dieser Lesart stärker ins Gewicht als (praktizierter) religiöser Glaube und jüdische Identität.

Schulstreit mit besonderer Dimension

Die JFS habe mit ihrer Haltung gegen das Diskriminierungsverbot verstossen, so das höchstrichterliche Urteil Mitte Dezember. Einen Schüler seiner ethnischen Abstammung wegen – und das Augenmerk auf die leibliche Abstammung von einer jüdischen Mutter zu legen, wurde vom Obersten Gerichtshof entsprechend ausgelegt – abzulehnen, sei unzulässig. Die für das Judentum bezeichnende Verbindung des Religiösen und des Ethnischen rein religiös begründen zu wollen, greift dieser Argumentation zufolge nicht. Doch die auf modernem Rechtsverständnis basierende Auffassung der Richter kollidiert mit uralter jüdischer Tradition und wird dementsprechend sowohl von Vertretern vor allem orthodoxer Gruppen nicht einhellig geteilt. Auch in Israel stösst die Auslegung der jüdischen Abstammungsregel als Akt der Diskriminierung auf Unverständnis. Der Richterspruch hat weitreichende Konsequenzen: für das Judentum als Religionsgemeinschaft, das jüdische Selbstverständnis, die jüdische Praxis. Die Kriterien für die Zulassung zu einer jüdischen Schule, bisher individuell geregelt, müssen überarbeitet werden, Schulen wie die JFS werden künftig auf Auswahltests setzen: Wie hält die Familie es mit dem Synagogenbesuch? Ist sie in der Gemeinde aktiv? Diese Fragen werden auch jüdisch geborenen Kindern gestellt. Doch die Grundsatzfrage, wodurch Zugehörigkeit zum Judentum begründet wird, geht weit darüber hinaus und wird Gegenstand eingehender Beratungen sein. Sie berührt juristische, religiöse aber auch moralische und politische Begriffe wie die Selbstbestimmung. Deswegen ist der verhandelte Schulstreit weit über die nationalen Grenzen des Königreiches sowie über das Judentum hinaus von Bedeutung: Er zielt in das Herz der jüdischen Identität.