Die Umsetzung von Durban 2001 in der Schweiz
> Michele Galizia erläutert, dass die Fachstelle für Rassismusbekämpfung, deren Mandat es ist, Kantone, Gemeinden und Private bei der Ausarbeitung und Durchführung von Sensibilisierungs-, Präventions- und Interventionsprojekten zu unterstützen, auch mit dem Ziel geschaffen worden sei, die Ergebnisse der Weltkonferenz von 2001 umzusetzen. Doris Angst, Geschäftsführerin der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR)nennt zwei Schwerpunkte, die sowohl vom Staat als auch von der EKR direkt von Durban aufgenommen wurden: den Ausbau des Opferschutzes durch Förderung von Beratungsstellen und die Aufmerksamkeit gegenüber dem spezifischen Rassismus gegen Schwarze – beides Themen, die der Weltkonferenz ein grosses Anliegen waren, aber davor kaum debattiert worden seien. Die Schweiz habe zwar keinen eigentlichen Aktionsplan, aber die Ausrichtung des 2001 neu gegründeten Fonds für Projekte gegen Rassismus und für Menschenrechte sei auch an Durban orientiert. Trotzdem findet Monique Eckmann, Professorin an der Fachhochschule Westschweiz und Mitglied der Schweizer Delegation im Jahre 2001, dass man sich mit den Schlussdokumenten von Durban ernsthafter hätte befassen können. Es sei auch an der Zivilgesellschaft, sich diese Dokumente anzueignen und sich zu überlegen, wie sie für die eigene Arbeit umgesetzt werden können. Dass dies nur zögerlich erfolgt sei, liegt in ihren Augen daran, dass die Konferenz von 2001 im Schatten des 11. September in den Hintergrund geriet und dass ihre Schlussdokumente pauschal diskreditiert worden seien. In der Tat erklärte Sabine Simkhovitch-Dreyfus, Vizepräsidentin des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebunds (SIG), dass der SIG zwar Teile der Schlusserkärung von 2001 unterstützen könne. Wegen ihrer problematischen Teile habe sie aber als Ganzes die beabsichtigte Legitimität verloren. Deshalb könne der SIG dieses Schlussdokument auch nicht generell als Richtlinie für die Antirassismus-Arbeit brauchen. «Die DDPA (das Schlussdokument von Durban, Anm. d. Red.) ist ja glücklicherweise bei Weitem nicht das einzige internationale Instrument der Rassismus- und Antisemitismusbekämpfung, und Abkommen wie das internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung haben den grossen Vorteil, dass sie nicht so politisiert sind und die Teilnehmerstaaten direkt verpflichten», erklärte Simkhovitch-Dreyfus gegenüber tachles. [AA]