Die Schweiz als neue Heimat
Von Christiane Uhlig Gast
Der Morgen des 21. August 1968 versprach in der Schweiz ein sonniger Tag zu werden, sehr zur Freude der Touristen, die sich, wie immer in dieser Jahreszeit, in grosser Zahl in der Schweiz aufhielten. Neu war, dass sich unter den Feriengästen auch viele tschechoslowakische Bürger befanden. Dass sie als Bürger eines Landes «hinter dem Eisernen Vorhang» hier ganz legal weilten, kam einer Sensation gleich, die ihre Ursache in den politischen Umwälzungen in ihrem Heimatland hatte. Es war das Jahr der Menschenrechte, das nicht nur für die Tschechen und Slowaken bis heute untrennbar mit den Entwicklungen des Prager Frühlings verbunden ist. Die unter dem neuen kommunistischen Parteichef Alexander Dubcek lancierten wirtschaftlichen und politischen Reformen waren mit dem Ziel verknüpft, einen «Sozialismus mit menschlichem Antlitz» zu schaffen. Diese Politik fand die breite Unterstützung der Bevölkerung. Sie nutzte die damit verbundenen Chancen, so auch die Möglichkeit, Pässe zu erhalten, die erstmals wieder Reisen ins westliche Ausland ermöglichten. Heftige Kritik an der Reformpolitik kam hingegen von der Führung in Moskau und von den anderen Warschauer-Pakt-Staaten.
Das Ende des Prager Frühlings
Als die Prager Regierung dennoch am eingeschlagenen Kurs festhielt, wurden auf Ende Juli Militärmanöver der Warschauer-Pakt-Truppen an den Grenzen der damaligen CSSR angekündigt. Das Ende des Prager Frühlings war besiegelt. Dass dieses aber bereits am 21. August mit dem Einmarsch dieser Truppen Realität werden sollte, damit hatten die tschechoslowakischen Urlauber nicht gerechnet. Umso grösser war deshalb der Schock bei den daheim gebliebenen Tschechen und Slowaken wie bei denen, die sich gerade ausserhalb des Landes befanden.
Die Schweizer Behörden und Hilfswerke reagierten noch am gleichen Tag auf diese militärischen und politischen Entwicklungen. Der Bund erliess eine Weisung an die Kantone, den Flüchtlingen gebührenfrei eine dreimonatige Aufenthaltsbewilligung zu erteilen und die Gewährung des politischen Asyls in Aussicht zu stellen. Der «Rechtsbegriff des Flüchtlingsstandes», der zur Anwendung kam, erscheint aus heutiger Sicht fast unvorstellbar: «Als Flüchtlinge werden solche Personen anerkannt, die aus begründeter Furcht vor Benachteiligung oder Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Staatszugehörigkeit oder wegen ihrer politischen Überzeugung, sich ausserhalb ihres Heimatlandes befinden und dessen Schutz aus obigen Gründen nicht beanspruchen können oder wollen.» Konkret bedeutete dies für die CSSR-Flüchtlinge, dass ihr Flüchtlingsstatus sofort anerkannt wurde, dass sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung hatten und dass sie sofort arbeiten durften. Darüber hinaus sollte die Aufnahme unabhängig von Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand erfolgen.
Mitgetragen wurde die Politik der Behörden auch von der Schweizer Bevölkerung, wie dies bereits 1956 im Fall von Ungarn der Fall gewesen war. Wieder fanden Demonstrationen statt, es gab zahlreiche Kundgebungen, eine landesweite Schweigeminute wurde abgehalten und Sammel-aktionen wurden durchgeführt.
Eine unerwartete Flucht
J. Gross und ihr Mann hatten die Koffer gepackt und die Flugbillette bereitgelegt, um am 21. August vom slowakischen Bratislava aus in die Schweiz zu fliegen. Sie wollten ihren Sohn treffen, den sie 1949, als er zur Alija nach Israel aufgebrochen war, zum letzten Mal gesehen hatten. Doch dann wurden sie morgens um fünf Uhr aus dem Schlaf gerissen von einem Nachbarn, der ihnen mitteilte, dass die russischen Truppen einmarschiert seien und keiner das Land mehr verlassen könne. Sie sassen fest, so kurz vor dem lang ersehnten Wiedersehen. Da erreichte sie kurze Zeit später der Anruf einer Frau, die ihnen ausrichtete, dass sie sich sofort zur slowakisch-österreichischen Grenze begeben sollten. Dort würde ihr Sohn auf sie warten. Sie brachen mit ihren zwei Koffern und einer Geige unter dem Arm auf, nachdem es Freunden gelungen war, ein Taxi aufzutreiben. Die Grenze, im vollkommenen Niemandsland gelegen, konnten sie wider Erwarten problemlos passieren, da sie im Besitz von gültigen Pässen waren. Nur wenige Meter weiter, auf österreichischem Boden, konnten sie tatsächlich ihren Sohn in die Arme schliessen. Dass mit diesem Wiedersehen auch ihre Emigration beginnen sollte, war den beiden in diesem Moment noch nicht bewusst.
So verliessen in den Tagen nach dem Einmarsch der Warschauer-Pakt-Truppen Tausende ihre Heimat in Richtung Österreich. Allein in den ersten zwei Wochen waren es 16'000 Tschechen und Slowaken. Die Gesamtzahl der Flüchtlinge sollte sich Ende 1969 auf 150'000 belaufen. 13'000 von ihnen kamen in die Schweiz, unter ihnen viele Juden.
Eine grosse Zahl jüdischer Flüchtlinge
Gemäss Angaben von jüdischen Organisationen lebten Anfang 1968 nur noch 14 000 Juden in der CSSR, wobei lediglich ein Drittel von ihnen noch einer jüdischen Gemeinde angehörte. Und von diesen entschloss sich nach der Niederschlagung des Prager Frühlings ein grosser Teil zur Flucht. Schätzungen gehen davon aus, dass allein im tschechischen Teil der Republik die Zahl der Emigranten bei etwa 6000 Personen lag. Unter den jüdischen Flüchtlingen befanden sich so namhafte Persönlichkeiten wie Eduard Goldstücker, der Vorsitzende des Tschechoslowakischen Schriftstellerverbandes, die Schriftsteller Arnošt Lustig, Ludvig Aschkenazy und Ladislav Grossmann, die Filmregisseure Ivan Passer und Jiri Weiss. Wie gross die Zahl der jüdischen Flüchtlinge tatsächlich war, lässt sich nicht rekonstruieren, da sich viele bei den Erfassungsstellen in Österreich oder den anderen Aufnahmeländern weiterhin nicht als jüdisch registrieren liessen.
Neuanfang in der Schweiz
In der Schweiz war der Verband Schweizerischer Jüdischer Fürsorgen (VSJF) für die Betreuung der jüdischen Flüchtlinge zuständig. Insgesamt hat der VSJF bis Ende 1969 425 tschechische und slowakische jüdische Flüchtlinge betreut. Allerdings ging er davon aus, dass diejenigen, die sich bei ihnen als jüdische Flüchtlinge gemeldet hatten, lediglich 20 Prozent derjenigen ausmachten, die tatsächlich eingereist waren.
Die in die Schweiz geflüchteten Tschechen und Slowaken gelten bis heute als «ideale Flüchtlinge». Behörden und Flüchtlingshilfswerke waren voll des Lobes, so auch der VSJF. Die materielle Integration erfolgte so schnell und problemlos wie bei keiner anderen Flüchtlingsgruppe. Dies war zum einen der in der Schweiz Ende der sechziger Jahre herrschenden Hochkonjunktur und einer verbreiteten antikommunistischen Grundeinstellung in der Schweizer Gesellschaft zuzuschreiben, zum anderen aber auch der guten Ausbildung der Flüchtlinge. Die Mehrheit waren Akademiker oder entstammten technischen Berufen, etwa 25 Prozent sprachen bereits Deutsch. Wie alle Hilfswerke, so berichtete auch der VSJF, dass die Wohnungs- und Bekleidungsfrage am Anfang erhebliche Schwierigkeiten bereitet habe, auch hätten sich kaum Schweizer Juden gemeldet, um Wohnraum für die Flüchtlinge anzubieten.
Verlust von Heimat
Diese Probleme konnten dennoch überwunden werden, da «alle Bevölkerungskreise – ohne Unterschied der Konfession – ihre hilfreiche Hand» geboten hätten, so der VSJF in seinem Jahresbericht. Entsprechend wenige Flüchtlinge mussten die Fürsorgetätigkeit des VSJF über längere Zeit in Anspruch nehmen. Das bedeutete allerdings nicht, dass der Neuanfang problemlos verlief. Er war auch für sie mit dem Verlust von Heimat, Beziehungen, Besitz und allem Vertrauten, einschliesslich des Sprachraums, verbunden. In der Schweiz mussten viele der Flüchtlinge, die zuvor in geisteswissenschaftlichen Berufen etabliert waren, zunächst Hilfsarbeiten übernehmen, um nicht auf Unterstützung angewiesen zu sein. Selbst die Abschlüsse der zahlreichen emigrierten Ärzte wurden nicht anerkannt, ungeachtet der Erfahrung und Position, die sie in der CSSR innegehabt hatten. Sie mussten erneut eine Prüfung ablegen, um praktizieren zu können. J. Gross hingegen hatte Glück: Als sie sich beim VSJF als Flüchtling anmeldete, wurde sie auf Grund ihrer Sprach- und Stenokenntnisse umgehend als Mitarbeiterin eingestellt. Sie hat dadurch nicht nur eine Stelle, sondern eine Lebensaufgabe gefunden. 40 Jahre später ist ihr die Betreuung von Flüchtlingen aus aller Welt noch immer eine Herzensangelegenheit.
10'355 der bis Ende 1969 eingereisten Tschechen und Slowaken haben sich in den achtziger Jahren einbürgern lassen, auch die jüdischen Flüchtlinge. Trotz der «samtenen Revolution» von 1989 haben fast alle ihren Schweizer Lebensmittelpunkt behalten. In der Tschechischen wie der Slowakischen Republik hingegen gibt es heute nur mehr rund 5000 Menschen, die einer jüdischen Gemeinde angehören. Das Rad der Geschichte kann nicht zurückgedreht werden.